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65 u. 128 des Bürgerwehrgesetzes. Rücksichtlich des §. 1. heißt es in der Antwort: Nach §. 1 des Bürgerwehrgesetzes ist der wesentliche Beruf der Bürgerwehr, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Wenn nun auch das Land zwar noch keine Verfassung hat, so ist doch die National­versammlung durch das Patent des Königs zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone ausdrücklich nach Berlin berufen, und auch das Wahlgesetz vom 8. April dieses Jahres ordnet das Zu­sammentreten der Nationalversammlung in der Hauptstadt an. Wenn nun diesen Gesetzen und den Beschlüssen der Nationalver­sammlung entgegen, die Krone nicht nur die Verlegung der Ver­sammlung von Berlin nach Brandenburg, sondern auch deren Vertagung auf 17 Tage decretirt, so muß die Bürgerwehr hierin eine Gefährdung der durch Gesetze und Königliches Versprechen gewährleisteten Rechte und Freiheiten erblicken, mithin die Auf­gabe für sich erkennen, für diese Freiheit, nicht aber gegen dieselbe einzutreten. Dies Letztere würde aber geschehen, wenn die Bürgerwehr der Majorität der Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Versammlungen und ihrer Beschlußnahme sich ge­waltsam entgegenstellen wollte.

Mit Rücksicht hierauf und auf den §. 65, welcher ganz be­stimmt verordnet, „daß die Bürgerwehr, sobald cs der im §. 1 angegebene Zweck erheischt, auf Requisition des Gemeindevorstehers, oder der von ihm beleihten Gemeindebeamten, so wie der dem­selben vorgesetzten Kreisbehörde in Dienstthätigkeit tritt"; sowie endlich zufolge des §. 128, welcher bestimmt, daß bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirks-Ordnung die den Be­zirks- oder Kreis-Vertretungen beigelegten Verrichtungen von den Regierungen und Landräthen wahrgenommen werden sollen, und wornach das Bürgerwehr-Commando nicht eine Königliche Behörde, sondern lediglich die Gemeindebehörde der Stadt Berlin als das befugte Organ des Ministers gegenüber der Bürgerwehr anerkennt und einem einzelnen Königl. Polizei-Beamten nicht die Befugnis? eines Regierungs-Collegiums beiznlegcn vermag: — bedauert das Bürgerwehr - Commanro, invem es sich auf den Boden des Ge­setzes stellt, der Requisition, nicht entsprechen zu kön- n e n, kann jedoch nicht umhin zugleich entschiedene Verwahrung gegen jede gesetzwidrige Verwendung militairischer Kräfte zur Beschränkung der Versammlungs - und Bcrathungs - Freiheit der Nationalversammlung, oder gar gegen die Unverletzlichkeit der Personen der Volksvertreter hiermit einzulegen."

Berlin, 10. Nov. 1848.

Endlich ward eine Adresse des Bezirks-Comitès der deutschen Arbeiter-Verbrüderung verlesen, worin die Arbeiter der Versamm­lung ihren Arm und ihr Herzblut anbieten gegen jeden Feind, der Hochverrath üben wollte an ihr und an den Freiheiten des Volkes.

Nachdem diese Schriftstücke verlesen waren, machte der Präsi­dent die Mittheilung, daß eine Deputation des Magistrats ihm in Gegenwart der sämmtlichen Vicepräsikenten kundgegeben habe, wie sie entschlossen sei, den König in einer Adresse um Zurück­nahme der Verlegung und um Beseitigung der unheilvollen Con­flicte zu bitten und wie sie nicht umhin könne, den Wunsch aus- zusprechen, daß Seitens der hohen Versammlung Alles gethan werden möge, um Blutvergießen zu vermeiden: Er habe rück­sichtlich dieses letzteren Theiles der Ansprache der Deputation seine entschiedene Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß ein von der Nationalversammlung provocirtes Blutvergießen der guten Sache nothwendigerweise schaden müsse; daß der Beweis für diese Ueberzeugung schon darin läge, daß die gestrige Ruhe in Berlin das Interesse der guten Sache offenbar wesentlich gefördert habe, indem sie jeden Vorwand zu etwaigen Zwangs- und Gewallmaß- regeln, z. B. zur Erklärung Berlins in Belagerungszustand, voll­ständig entfernt habe.

Ich erlaube mir, fuhr dann der Präsident fort, diesen der Deputation kund gegebenen persönlichen Ansichten, auch Ihnen ge­genüber, noch hinzuzufügen, daß ich es fernerhin als meine ernsteste Pflicht betrachten werde, in diesem Sinne weiterzuwirken. Ich bin der entschiedenen Meinung, daß wir nur passiven Widerstand leisten dürfen und daß die eigentliche und letzte Entscheidung über den Ausgang der schweren, durch die jetzigen Rathgeber der Krone über das Land hcraufbeschworenen Krisis auch nur in der Hand des Landes liege. So lange die Presse — so lange das Associa- tionsrecht nicht von Neuem in Fesseln geschlagen sind, habe —

erklärte ich der Deputation ferner — das Land die Mittel in Händen, den Sieg über die jetzigen Bestrebungen der Reaction auch ohne Blutvergießen herbeizuführen. (Die ganze Versamm­lung bricht in lebhaften Beifall aus.) Wenn also die Presse, die Associationen, die Wahlbezirke, die größeren Städte sich mit der größten Entschiedenheit erklären, daß sie unserer Ansicht beitreten, wenn sie ferner Proteste gegen das Benehmen des jetzigen Mini­steriums erlassen, und dies Alles vom gesammten Lande geschieht: dann kann wohl über den Erfolg kein Zweifel sein. Ist aber das Land oder ein großer Theil desselben dieser Ansicht nicht, nun meine Herren, dann liegt die Verantwortlichkeit auf dem Lande, wenn die junge, nun eben aufgeblühte Freiheit schnell wieder ver­dorrt. Ich habe demgemäß auf den ersten Theil der Ansprache der Deputation entgegnet, ich erachte cs der Würde der National­versammlung nicht für angemessen, Schritte irgend welcher Art zu thun, die auch nur den Schein eines Nachgebens auf die Natio­nalversammlung werfen könnten. (Abermaliges freudiges Bravo.) Vielmehr sei ich überzeugt, daß man durch dergleichen Schritte grade daS Gegentheil erreichen werde, weil man daraus folgern dürfe, daß das Land und die Nationalversammlung gesonnen sei, sich den bisherigen ungesetzlichen Schritten zu fügen.— Der Prä­sident berichtete sodann, wie er mit Vicepräsidenten Bornemann am verflossenen Freitage vergeblich gesucht habe, beim Könige Au­dienz zu erhalten. Vom dem Augenblicke an habe er jede Zu- muthung zu Schritten ähnlicher Art abgelehnt, am allerwenigsten habe er es auf sich nehmen dürfen, dergleichen Schritte in seiner Eigenschaft als Präsident zu thun. In diesem Sinne habe er sich hinsichtlich des ersten Punktes gegen den Magistrat ausge­sprochen. — Ich wiederhole es, so schloß v. Unruh seinen Vor­trag, als meine, aus reiflichster Ucberlegung entsprungene Ueber­zeugung , daß wir den Gewaltschritten der Krone nur passiven Widerstand entgegensetzen dürfen, wenn wir unsern Boden im Lande nicht verlieren wollen, Wenn wir uns nur durch Gewalt von unseren Plätzen hier vertreiben lassen, so werden wir durch den moralischen Eindruck, den dieser Gewaltschritt der Krone auf das Land machen wird, mehr gewinnen als durch die entschiedenste Gegenwehr der Bürgerwehr. (Allgemeines Bravo.) Denn das Vaterland wird es erkennen, daß wir — bereit, für die Freiheit des Landes und des Volkes unsere letzten Blutstropfen zu ver­gießen — doch das Bürgerblut für viel zu kostbar halten, um auch nur einen Tropfen davon unnütz vergießen zu lassen. (Bravo.) — Ich werde demnach keinen Anstand nehmen — wie ich mich auch bereits gegen mehrere Mitglieder deS Bürgerwehr- Commandos ausgesprochen — denjenigen Theil der Bürgerwehr, welcher zu unserm Schutze um unser Versammlungslocal aufge­stellt ist, nur zu passivem Widerstände aufzufordern. Dagegen aber werde ich darauf bestehen, daß wir unsere Plätze nicht ver­lassen. In diesem Sinne gedenke ich, meine Herren, zu verfahren. — Auf die Erklärung deS Berliner BezirkScomitès der Arbeiter kann ich nur dasselbe erinnern, was ich in Beziehung auf die Bürgerwehr gesagt. Weil entfernt, diese Männer, deren Kraft und Blut dem Vaterlande gehört, zu einer zwecklosen Aufopferung dieser dem Vaterlande gewidmeten Kräfte zu veranlassen over auch nur zu dulden, daß es geschehe, glaube ich doch im Namen der Versammlung ihnen unsern Dank für die Bereitwilligkeit auâ- sprechen zu können, mit der sie uns ihre Hülfe angeboten (Bravo). In diesen Erklärungen des Präsidenten, welche die Versammlung durch ihre lebhafte Zustimmung zu den ihrigen machte, ist das Pro­gramm der Versammlung enthalten, welchem sie auch treulich gefolgt ist und dessen segensreiche Wirkung nicht ausbleiben kann.

Bei dem hierauf folgenden Namensaufruf ergab sich die Anwesen­heit von 243 Mitgliedern. Nachdem die Versammlung dann noch fast einstimmig den Antrag von Schultze (Delitzsch) die hohe Versammlung möge beschließen: daß der Präsident diejenigen Ab­geordneten, welche ohne beurlaubt oder durch Krankheit behindert zu sein, sich den Sitzungen entziehen, auffordcre, der Pflicht der Theilnahme an denselben nachzukommen; angenommen hatte, wurde die Sitzung (um 6 Uhr 10 Minuten) bis 9 Ubr suspendirt.

Um neun ein halb Uhr wurde die Sitzung wieder eröffnet. Es sind 251 Mitglieder anwesend. Auf der Tagesordnung steht das Gesetz wegen Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben. Geßler von der Rechten protestirt im Namen seiner Partei gegen jede Beschlußnahme über materielle Gesetzesvorlagen, da ein großer