Neue Hessische Zeitung.
a»««« Sonntag, den 12. November. 18-18.
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Die Berliner Krisis.
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* Kassel: 11. Nov. „Der geringste Fehltritt auf dem neu betretenen Wege kann die kaum beschwichtigten Flammen wieder zu furchtbarer Höhe emporlodern machen." Mit diesen Worten leitete unser ~ Korrespondent vor vier Tagen seine Betrachtungen über die Berliner Krisis ein und heute schon sind wir in der Lage, den Fehltritt und seine vielleicht unermesslichen Folgen beklagen zu müssen.
Die Fehler, die wir hier beleuchten wollen, fallen diesmal nicht der Nationalversammlung, sondern der Krone und ihren Rathgebern zur Last. Aber eben dadurch werden sie doppelt gefährlich, doppelt gefährlich, weil gegenüber einer rath- und haltlosen Versammlung gerade die Regierung zu doppelter Weisheit - verpflichtet war, und dann, weil in dieser Zeit der Revolutionen man eines Jeden Fehltritte übersieht, — nur die der Regierenden und Erhaltenden nicht. Wenn eine Volksversammlung, wenn ein Volksvertreter, wenn eine Versammlung von Volksvertretern irre geht und ihre Grenzen überschreitet, so ist es eben ein Irrthum, ein Versehen; — wenn eine Regierung Fehler macht, so ist es ein Verbrechen, ist Reaction. —
Die Krone hatte ohne Zweifel die doppelte Pflicht, erstlich ein starkes und seinen Aufgaben gewachsenes Ministerium zu berufen, welches im Stande war, den öffentlichen Nechtszustand zu befestigen, die Nationalversammlung in ihren Aufgaben zu unterstützen; — dann aber mußte sie dafür sorgen, daß die Freiheit eben dieser Versammlung, von welcher ja die Freiheit des ganzen Vaterlandes abhing, nicht ferner beeinträchtigt werde.
Der ersten dieser Aufgaben glaubte sie durch die Berufung des Grafen Brandenburg und seiner College,, genügen zu können. Die zweite Aufgabe gedachte sie mit einem unmittelbar gegen die constituirende Lanvesversammlung gerichteten Streiche, mit der Ver- tagung derselben und ihrer Verlegung in eine kleine Stadt zu erfüllen. Wir wollen einmal annehmen, daß hinter den ins Amt gerufenen Personen keinerlei reactionaire Absicht steckt, wir wollen es auch glauben, was in der Königlichen Botschaft verkündigt wird, daß es sich bei der Verlegung lediglich handle um „die Erfüllung Unseres lebendigen vom Lande getheilten Wunsches, daß demselben sobald als möglich die auf Grund Unserer Verheißungen zu erbauende constitutionelle Verfassung gewährt werde," so viel ist gewiß, schon jede dieser Maßregeln für sich allein enthält einen unglücklichen Mißgriff, beide in ihrem Zusammenhänge aber enthalten einen Mißgriff, wie ihn die Geschichte kaum schlimmer kennt. — Betrachten wir zunächst die angeblich aus der Nothwendigkeit hervorgegangene Ernennung eines nicht „volks- thümlichen," nicht der Majorität entnommenen Ministeriums. Wir geben cs zu, was die Kölnische Zeitung und mit ihr der ein- fichtsvolle Theil der liberalen Preußischen Presse in diesen Tagen gegen die Möglichkeit eines solchen Ministeriums geltend gemacht haben. Wir können es nicht läugneii, daß es in der Preußischen Nationalversammlung keine Majorität giebt, folglich auch kein Ministerium der Majorität gebildet werden kann. „Wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren." Wir geben gern zu, daß ein aus den verschiedenen Fraktionen der Centren gebildetes Ministerium nicht vier Wochen der Majorität sicher sein würde. Denn die Fractionen dieser zerfahrenen und haltlosen Gesellschaft haben sich nicht um Principien, sondern nur um ihre eiteln Persönlichkeiten geschaart. Ja, wir räumen es ein, daß unter diesen Umständen und da die Ver- y sammlung nicht zum Regieren, sondern zum Vereinbaren durch ihre Wahl berufen ist, es keines Majoritäts-Ministeriums bedarf
und man im schlimmsten Falle sich ein Ministerium gefallen lassen mußte, welches neben der Versammlung, nöthigenfalls ihr gegen» über, seine Schuldigkeit zu thun verstand. Und wenn in England einst der jüngere Pitt in schlimmer Zeit eine ganze Session gegen die Majorität eines constituirten und gegliederten Parlamentes aushielt und sich dabei den Segen des Vaterlandes verdiente, so würde eine ähnliche Ausdauer jetzt in Deutschland gegenüber einer blos vereinbarenden Versammlung keineswegs etwas Unerhörtes sein. — Alles dieses zugestanden, war es deshalb nöthig, einen Mann von den Antecedentien und Ca- paciläten des Grafen Brandenburg zu berufen? Hatte man nicht zunächst die Pflicht, an die wenn auch nur scheinbare und unzuverlässige Majorität zu appelliren, bevor man sich von ihr entfernte und zum Aeußersten schritt? Mag es noch so gewiß sein, daß mit dieser Majorität nichts, gar nichts anzufangen ist, ehe dies ausgesprochen ward, mußte es bewiesen sein, und bis jetzt ist noch kein Beweis versucht worden. — Aber, wird man uns entgegnen, — wir können nicht wissen, welche unannehmbaren Bedingungen die Führer der reinen Linken stellen. So Diel' bekannt geworden, hat man sie noch gar nicht danach gefragt und selbst wenn man mit ihr gescheitert wäre, so ist der Weg von ihr bis zu Brandenburg noch weit und es bedurfte wahrlich nicht eines Sprunges, der für die ganze Monarchie zum salto mortale werden kann. Und wenn sich in der Versammlung Niemand fand, der die Kraft und den Patriotismus hatte, um die Rettung des Vaterlandes in und mit dieser Versammlung selbst versuchen zu wollen, wenn es dann blos noch galt, einen energischen und freigesinnten Mann außerhalb derselben zu suchen; so folgt doch in der That noch immer nicht, daß als salvator patriae gerade ein Mann auftreten mußte, von dem man nichts weiß, als daß er ein Liebling der Camarilla und der Urheber eines sehr zweideutigen Armeebefehles ist. Gab es wirklich keinen Änderen? Zugegeben, es handelte sich um die Aufgaben eines Pitt und es bedurfte eines Mannes wie Pitt. Aber Brandenburg ist doch wahrhaftig nicht Pitt und daß hierüber Niemand zweifelhaft bleibe, dafür hat die erste Maßregel des neuen Ministeriums, die Vertagung und Verlegung des Landtages, gesorgt.
Auch hier wollen wir es glauben, daß die Krone lediglich an die Freiheit der Berathungen aller Mitglieder, nicht bloß der Herren Jung und Schramm gedacht hat und daß sie von demselben vernünftigen Gesichtspunkte ausgegangen ist, welcher auch die Nordamerikaner bestimmt hat, ihren Congreß nicht mitten unter den mob, sondern an einen stillen und abgelegenen Ort zu verlegen. Wer es empfunden und sich im Namen Deutschlands mitgeschämt hat, wenn die mißliebigen Abgeordneten nun seit Wochen und Monden über die Prügel klagten, mit denen man sie draußen vor der Thüre tractirt und bedroht, der mußte wohl den Wunsch hegen, daß die Versammlung von Hause aus an einem glücklicher gewählten Orte möchte zusammengetreten sein. Daß sie aber selbst eine solche Auskunft wähle, ja daß sie nur Etwas für den Schutz ihrer Mitglieder thue, das konnte man schon längst nicht mehr von einer Versammlung erwarten, deren Wortführer den Mißhandelten wie jener Stallknecht übermüthig zurufen: weshalb klagen Sie? uns (den Herren Jung und Consorten) geschieht nie etwas zu leide! — Die Versammlung selbst hat zwei Mal mit großer Mojorität erklärt, sie sei vom König zum Vereinbaren berufen. Ohne Zweifel folgt hieraus nach konstitutionellem Brauche das Recht des Königs, sie zu vertagen und eine Neuwahl anzuordnen. Und wenn man im Interesse der Versammlung ihr einen passenden Ort für ihre Berathungen gewünscht hätte, so kann man dem König auch das formelle Recht nicht bestreiten, diesen Ort, so lange darüber Nichts in der Ver-