Einzelbild herunterladen
 

— 1224 —

gesetzlich feftge|teUten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von ber Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotten stellen. erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehrpflicht. (Marine-Ausschuß.) Die Ernennung der Of- ficiere und Beamten der Seemacht geht allein vom Reich aus (Nauwerk und Genossen). Der Neichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung von Kriegshäfen und Seearsenälen ob. (Marine-Ausschuß.) Die Sitzung schließt

2 Uhr. Morgen Fortsetzung der Berathung des Entwurfs.

Frankfurt. (Staatenhaus.) Der sehr thätige Verfas­sungs-Ausschuß in Frankfurt hat seine Berathungen über das Ca­pitel der Verfassung vom Staatenhause vollendet und wird seinen Entwurf mit Nächstem der Nationalversammlung vorlegen. Im „Hamb. Corr." finden sich einige von glaubwürdiger Hand her­rührende Mittheilungen über die Zusammensetzung und Bildung des Staatenhauses, die wir diesem Blatte entlehnen: Der künftige deutsche Reichstag wird aus zwei Häusern bestehen, dem Staaten­hause und dem Volkshause. Das Staatenhaus soll die Staaten als Individuen vertreten, dabei sind jedoch eine Menge von kleinen Staaten ohne Weiteres gestrichen worden. (Diese Omission er­klärt sich nur durch den vom Verfassungs-Ausschuß gleichzeitig ausgestellten Plan der Mediaiisirung aller kleinen, weniger als 250,000 Einwohner umfassenden Staaten) Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der einzelnen Staaten. Die Zahl der Mitglieder »ertheilt sich auf die einzelnen deutschen Staaten nach folgendem Verhältniß: Preußen 40, Oesterreich 36, Bayern 16, Sachsen 10, Hannover 10, Würtemberg 10, Baden 8, Holstein (mit Schleswig) 6, die beiden Mecklenburg 6, Groß- herzogthum Hessen 6, Kurhessen 6, die sächsischen Herzogtümer 6, Nassau 4, Luxemburg (mit Limburg) 2, Oldenburg 2, Braun­schweig 2, Andaltische Fürstenthürmer 1, Hamburg 1, Bremen 1, Lübeck 1, Frankfurt 1, in Summa 175 Mitglieder.

Ganz u«vertreten (also in dieser Beziehung aus der Reihe der selbstständigen Staaten gestrichen) sind die beiden Schwarz- burg, die leben Hohenzollern, Waldeck, Reuß, Schaum- burg Lippe, Lipve-Detmold, Hessen-Homburg, Lichtenstein, wobei es auffallend erscheint, daß man die beiden Schwarzburg gestri­chen , dagegen die Anhaltischen Fürstenthümer berücksichtigt hat. — Was die Ernennung oder Wahl zum Staatenhause betrifft, so sollen die Mitglieder zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der einzelnen Staaten (bei zwei Kammern in gemeinsamer Sitzung nach abso­luter Stimmenmehrheit) ernannt werden. In den Staaten, welche nur Ein Mitglied zu senden haben, schlägt die Regierung 3 Can- didaten vor, aus denen die Volksvertretung wählt. Die Mit­glieder des Staatenhauses müssen Staatsbürger derjenigen Staaten sein, die sie senden, — müssen das 30 Lebensjahr zurückgelegt haben und sich im vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbür­gerlichen Rechte befinden. Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf 6 Jahre gewählt, sie werden alle 3 Jahre zur Hälfte erneuert. — Das Staatenhaus hat so ziemlich dieselben Rechte wie das Volkshaus, mit welchem gemeinschaftlich dasselbe den Reichstag bi d t.

Frankfurt. Die vor einigen Wochen, bei Gelegenheit der Abreise Blums und Genossen nach Wien, aus dem Klubb des deutschen Hofes, dem eigentlichen Kerne der Linken, ausgeschiedenen Abgeordneten, ungefähr fünfzehn an Zahl, haben sich im Nürnberger Hofe zu einer neuen Fraction vereinigt. Löwe von Calbe, Kolb von Speyer, Eisenstuck sind die bekanntesten Namen darunter. Das Programm der neuen Fraction soll sich nicht von dem des deut­schen Hofes unterscheiden.

Frankfurt, 5. Nov. (Verein zum Schutze deutscher Arbeit und Arbeiter.) Diese Bezeichnung haben sich dir hier versam­melten Industriellen in ihrer gestrigen erwähnten Berathung bei- gelegt. Zum Präsidenten des Vereins ist der junge Fürst von Hohenlohe-Oehringn ernannt und in den Statuten die Ausnahme von Handwerkern und Arbeitern festgesetzt. Wir zweifeln nicht, daß besonders dieser letzte Beschluß von Seiten der zahlreichen Arbeiter gebührend gewürdigt werden wird. Sie sollen mit den übrigen Mitgliedern gleichberechtigt sein, nnd haben also hier ein neues Organ für ihre Wünsche und Beschwerden gefunden. (F. I.)

Wien, 4. Nov. Die Sicherheit und Ordnung überwacht

jetzt eine Central-Kommission, deren Chef der Generalmajor v. Cordon und die am 2. Nov. ins Leben getreten ist. Diese Kom­mission macht bekannt, daß das Burg«, alte Kärnthner-, Stuben-, Rothethurm- und Schottenthor von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends ohne Passirschein passirt werden kann. Außer dieser Zeit nur mit Paffirschein. — Ferner läßt diese Kommission durch den Gemeinderach in einer Bekanntmachung vom 4. Nov. anzeigen, daß, sobald die folgenden Personen: Der ungarische Staats-Sekre­tär Pulöki, der Pole Bèm, der Kommandant Messenhauser, Fen- neberg und Schütte — als 'Gefangene eingeliefert sein werden, auch der freie Verkehr zwischen Stadt und Vorstädten wieder be­ginnen dürfe.

Die heutige Wiener Zeitung veröffentlicht ein kaiserliches De­kret, wonach für das Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingeführten directen und indirekten Abgaben, alle Weg-, Brücken- und Wassermäuthe jedoch, sowie überhaupt die­jenigen indirekten Abgaben, welche durch Verpachtung oder Ab­findung kingehoben werden, für das ganze Verwaltungsjahr 1849 im dermaligen Ausmaße auszuschreiben sind. Der ständische Do- mestikal- Fonds -Zuschuß vom sogenannten Rustikale hat jedoch anfzuhören, ebenso hat 3) die Urbarial- und Zehentsteuer vom 1. Nov. 1848 anfzuhören, und die Umlegung der provinziellen Gesammt-Grundsteuer, da alle Unterschiede zwischen Dominikal­und Nustikal-Gründen aufgehoben wurden, gleichmäßig zu gesche­hen. — 4) Die Judensteuern, sowie alle, auf den Juden alS solchen lastenden Paß- und sonstigen Ortspolizeisteuern, mit In­begriff der nur für Wien bestehenden Juden»Aufenthaltssteuer, sind aufgehoben und vom 1. Nov. 1848 an nicht mehr anszu- schreiben; die Rückstände an den bis zu diesem Zeitpunkte bestan­denen Gebühren dieser Art sind im ordentlichen Wege einzubrin­gen. Dagegen sind die Juden als Handelsleute bei der Be­steuerung mit den Christen gleich zu behandeln.

Wien, 5. Nov. Seit heute früh ist die Kommunikation zwischen der Stadt und den Vorstävren hergestellt. Abends 7 Uhr werden jedoch die Thore gesperrt. Die Verhaftungen dau­ern fort, man fahndet auch auf Frank, Gritzner, Tausenan. Ge­stern wurden die Emissäre Kossuths, Berger und der Redacteur der Gassen - Zeitung Terczy, gefangen. — Morgen zieht bereits eine Abtheilung der kroatischen Armee in ihre Heimath zurück.— Aus Ungarn fehlen alle direkten Nachrichten, da die Posten un­terbrochen sind. Kossuth, Pazmandp und Pulsky leiten die dor­tigen Angelegenheiten.

Ein Handelsschreiben aus Wien vom 2. Nov. sagt: DaS Moratorium ist für Wechsel, welche vom 6. Oct. bis 20. Nov. verfallen, um einen Monat verlängert worden, so daß dieselben nach einem Monat von der betreffenden Verfallzeit an den be­treffenden Kalendertagen bezahlt oder protestirt werden müssen. Die Versagung der Annahme der Wechsel ist nur bis 6. Nov. gestattet.

Wien, 5. Nov. Die Wiener Zeitung vom 5. enthält u. A. einen Erlaß der Centralcommission, welche die Maßregeln verfügt, welche ihr für „Aufrechthaltung von Ruhe, Ordnung und Sicher­heit" geboten scheinen; sie seien hervorgernfen worden „einzig und allein durch den hartnäckigen Widerstand, welchen die Partei der Bewegung und Empörung der rechtmäßigen Gewalt entgegenge­setzt, die mit ihrem Terrorismus selbst die aus der Mitte der Bewohner der Hauptstadt ausgestellte Repräsentation der Art ein» zuschüttern gewußt hat, daß selbe die bereits angeborene und ab­geschlossene Kapitulation zu halten nicht im Stande war, daher die Stadt gegenüber dem k. k. Armeekommando als treulos und wortbiüchig erscheinen ließ." Die Proklamation erklärt, daß der Verkehr zwischen Stadt und Vorstädten einigen Beschränkungen unterworfen sei (die freie Passage ist nur von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends erlaubt, später nur gegen Passirschein). „Mit der gesicherten Ruhe und Ordnung werden sich alle Erwerbsquellen wieder eröffnen, es wird sich der Privatcredit Herstellen und be­festigen, und es wird Wien wieder jenes gemüthliche Aussehen erlangen, welches seinen Zustand zum beneidenswerthen (?} in der Monarchie und im Auslande gemacht hat rc."

Die Berliner Nachr. schreiben unter dem 4. aus Wien. Heute in aller Frühe wurden die Depntirten der Linken des Frankfurter Reichstags, Robert Blum und Fröbel, welche noch bis vorgestern