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können dann auch möglicherweise Juden, Atheisten und Pantheisten als qualificirte Lehrer bestellt werden; es kann aber gewissenhaften Eltern, die auf ihren christlichen Glauben noch Werth legen und daher ihren Kindern die Segnungen des Evangeliums zu erhalten wünschen, nicht zugemuthet werden, letztere solchen Lehrern anzuvertrauen, welche ihren Einfluß auf die Schüler auch dazu mißbrauchen konnten, ihren eignen Unglauben oder antichristliche Gesinnungen in deren weiche Herzen zu pflanzen. Es darf demnach durchaus kein Schulzwang Statt finden, vielmehr muß es den Eltern überlassen bleiben, ihre Kinder in diejenige Schule zu schicken, in welche sie wollen.
Einen solchen trostlosen Zustand der Volksschule herbeizuführen, liegt gewiß nicht in der Absicht vieler redlich gesinnten Lehrer, und es gibt noch eine nicht unbedeutende Anzahl unter den kurhessischen Schullehrern, die nicht von Herzen in das laute Emancipaioren-Geschrei einstimmen können. Sie erkennen, daß eine christliche Volksschule ein viel höheres Ziel hat, als eine bloße Realschule. Wenn es letzterer nur um die Mittheilung nützlicher Kenntnisse zu thun ist, so hat dagegen jene die hohe Aufgabe, das Reich Gottes in den Herzen der Kinder zu erbauen, ihnen christliches Wissen und christliche Frömmigkeit an» zutignen, und sie dadurch zu nützlichen Gliedern der Familie, des Staates und der Gemeinde zu erziehen. Die Brauchbarkeit des Menschen für diese und jene Welt ist nicht bedingt durch den Besitz einer großen Masse des Wissens, sondern vornehmlich durch Tüchtigkeit der Gesinnung. So auch besteht der bleibende Gewinn , den ein Kmd aus der niederen Volksschule mit inS Leben nimmt, nicht in einem Aggregat von Kenntnissen, denn neun Zehntheile von diesen sind, zumal auf dem Lande, in wenigen Jahren wieder vergessen, sondern in der Gewöhnung des Kindes zum Nachdenken, zur Aufmerksamkeit, zum Fleiß, zur Folgsamkeit und Verträglichkeit, überhaupt in der Bildung seines Herzens, der Kräftigung seines Willens in dem Guten, der Heiligung seines Wandels. Der kräftigste Hebel hierbei ist wiederum die Religion. In der Hauptsache fällt sonach die Wirksamkeit der Schule mit der der Kirche zusammen; jene beginnt, was diese vollendet. Darum sollten auch Lehrer, denen es mit einer tüchtigen Erziehung der Jugend Ernst ist, besonders in unsern Tagen, in welchen der Unglaube sein Haupt so hoch erhebt, mit der Kirche und deren Dienern Hand in Hand gehen, nicht aber das Band mit derselben zu lösen trachten und dlirch ihr Streiten gegen die Kirche Verbündete einer Partei werden, die alles Bestehende umstürzen mögte. Diese Partei hat wohl begriffen, daß sie nur dann mit Erfolg ihre Absichten zu verwirklichen vermag, wenn es ihr gelingt, die Schule in ein weltliches oder politisches Institut zu verwandeln und die Lehrer aus Streitern für den Herrn in Streiter wider ihn um;ubilden. Das wäre freilich die traurige Umwandlung, mit welcher die große Masse unserer christlichen Gemeinden schwerlich einverstanden seyn dürfte, denn der gesunde Sinn des Volkes verlangt glaubenstreue Lehrer für die Jugend, nicht aber solche, die in der vorgespiegelten Hoffnung auf trügerische irdische Vortheile zu Verräthern an den heiligsten Interessen der Menschheit geworden sind.
(Fortsetzung folgt.)
Briefkasten und Briefwechsel.
Sch. zu M. Kann wegen Mangels an Raum nicht zum Abdruck kommen. Dasselbe gilt leider von mehreren andern Einsendungen, namentlich von W. zu M., G. zu N., W. zu R., Kml. zu R. und G. zu
Den Aufsatz „Ueber Landtagswahlen" würden wir gern, wenn auch bedeutend gekürzt, aufnehmen; doch befürchten wir der Annahme Raum zu geben, als geschehe es aus persönlicher Mißstimmung. Es wird dieser Kampf wohl besser an Ort und Stelle ausgesochten. Hier weiß Jeder, was er von dem betreffenden Herrn zu halten hat; es kann nur bedauert werden, daß man keine bessere Vertreter zu wählen weiß. Die kleinern Aussätze werden mit Tank zum Abdruck gebracht. — Herr Zeuch Commandeur der Bürgerwehr zu Sschwege, ersucht wiederholt um Dien» nung des Verfassers des in Nr. 133 dieser Zeitung über Escbweqe abae- druckten Artikels und um eine baldige bestimmte Erklärung, widrigenfalls er, um sich, bez. die dortige Bürgerwehr „vor ähnlichen Angriffen sicher zu stellen, zu Schritten genöthigt werden würde, welche unangenehme Weiterungen herbeiführen würden." (Vergl. Nr. 141, Beilage S 1074 b. Zeitung.) Wir haben die „Berichtigung" des Herrn Commandeurs schnell und bereitwillig ausgenommen, bedaueren auch, wenn etwa unwahre Angaben ic. vorgekommen, halten uns aber überzeugt, daß dem Be
richterstatter eine bösliche Absicht rc. nicht zur Last fällt. Zur Nennung des Namens sind wir bis jetzt nicht ermächtigt, und ohne Einwilligung können Verfasser und Einsender von Artikeln nur vor Gericht, und auch hier nicht ohne Ausnahme, genannt werden. Es erfordert dies dar Vertrauen, welches alle Mitarbeiter zur Redaction zu hegen berechtigt sind. Dagegen muß aber auch die Redaction zu den Mitarbeitern das Vertrauen hegen und von ihnen erwarten, daß sie mit strengster Gewissenhaftigkeit nnd Wahrhaftigkeit zu Werke gehen. Wir bitten bei dieser Gelegenheit alle Diejenigen, welche uns Zusendungen machen, stets wahrheitsgetreu und mit Genauigkeit und Behutsamkeit zu verfahren. Je freier die Presse ist, um so gewissenhafter und würdiger muß sie benutzt werden,--B. und Hem. Also doch Einer!? Dank und freundlichen Gruß! Es wird besser gehen. Zur Freude eben keine Veranlassung; es war aber unvermeidlich. Weitere Antwort bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungen.
[246] Es ist durch das Provinzial-Wochenblatt und durch Mauer- anschlag zwar schon veröffentlicht worden, daß die Neuwahl eines Nationalvertreters für den 1. kurhessischcn Wahlbezirk in hiesiger Residenz, Freit ag, den 10. d. M., von 8 Uhr .Vormittags an, (im s. g. Stadtbau) Statt finden wird; wir wollen indeß nicht unterlassen, daran besonders noch hierdurch zu erinnern, und sprechen bei dieser Gelegenheit zugleich die Hoffnung aus, daß die Wahlberechtigten, von der hohen Bedeutung dieser Wahl durchdrungen, hieran recht zahlreich Theil nehmen werden.
Kassel, am 8. November 1848.
Der Stadtrath der Residenz. Hartwig.
Allgemeine Statuten
des Vereines:
Die deutsche Flagge.
Erstens. Der Zweck des Vereines ist: für das deutsche Vaterland zu wirken, und zwar durch Zusam- menbringung von Beiträgen, welche dem Reichs- verweser zur Errichtuug einer deutschen Flotte im Süden zur Verfügung gestellt werden.
Zweitens. Alle Beiträge, selbst die geringsten, werden angenommen. Vereins Mitglied jedoch wird nur derjenige, der sich zu dem monatlichen Beitrage von wenigstens 4 Kr. C. M. verpflichtet, oder einen Beitrag von wenigstens 1 fl. C. M. ein für allemal leistet.
Drittens. Damit dies patriotische Unternehmen auch in den Provinzen die verdiente Theilnahme finde, wird durch bevollmächtigte Abgesandte Sorge getragen, daß in den verschiedenen Ortschaften Filialvereine entstehen, die ihren Mittelpunkt in Wien haben. Jedoch dürfen unsere Abgesandten auf keinen Fall Beiträge annehmen.
Viertens: Vorsteher von Filialvereinen mögen sein: die Herren Garde-Commandanten, die Herren Chefs einzelner Handlungshäuser und einzelne Personen, die das Vertrauen des Vereines besitzen *).
*) Wir glauben besonders mit Recht die Herren Garde-Commandanten auf dem Lande vorzuschlagen, weil wir dann bestimmte Personen haben, an die wir uns wenden, und weil sie, eben durch ihre Wahl, zu jener Stellung in der Garde als Männer des Vertrauens bezeichnet sind und sich auch diesem ehrenvollen Geschäfte für das deutsche Vaterland gewiß gerne unterziehen werden.