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Aufruhr der Serben" und den „Hochverrath Jellachichs," welchen „der von Gottes strafender Hand ereilte Latour" mit Geld und Truppen unterstützt habe, und rechtfertigt das Erwachen des durch schändliche Gewaltthaten gdreizten ungarischen Löwen. Er beschwert sich, daß die österreichische Armee den Empörer Jellachich, statt ihn zu entwaffnen, unter ihren Schutz nehme, daß Windisch- grätz sich wider die Verfassung als Befehlshaber auch der ungarischen Truppen gerire und deren Offiziere unter Androhung des Kriegsrechtâ zum Fahnentausche ausfordere. Er giebt zu bedenken, daß auch Ungarn an 10,000 Gefangenen ein schaudervolles Kriegsrecht, wenngleich widerstrebend, ausüben könne; er fordert den Fürsten auf, Jellachich zu entwaffnen und selbst alle Feindseligkeit gegen Ungarn . zu verschwören, die Belagerung des hochherzigen Wiens aber sofort aufzuheben. — Fürst Windischgrätz schickte den Parlamentär mit der Antwort zurück: mit Rebellen unterhandle er nicht.
Frankreich.
Paris, 3, Nov. Der Versuch, Ludwig Napoleons Wahl durch einen Verfassungsparagraphen zu verhindern, ist gescheitert. Thouret stellte heule in der Nationalversammlung den Antrag, alle Mitglieder der früheren regierenden Familien von der Präsident- schaftscandidatur auszuschließen, allein Dufaure, der Minister des Innern, bekämpfte ihn und Cavaignac erklärte ebenfalls, daß er gegen jede solche Ausschließung sei. Der Antrag ward dann von der Nationalversammlung ohne Abstimmung verworfen, und Ludwig Napoleon ist also der unvermeidliche Präsident, wenn er das erforderliche Stimmenmehr erhält.
Ludwig Bonaparte hat sich in der Nähe von Paris ein Landhaus gemiethet, um seines Lebens sicher zu sein. Er fürchtet Attentate.
Die Agitation ist im Steigen. Die Clubausschüsse hielten gestern Abend eine Zusammenkunft in der Rue de Grenelle St. Honorè und der Polizeicommissarius, der den Verhandlungen beiwohnen wollte, wurde zurückgewiesen. Wie es heißt, wurde der Beschluß gefaßt, sämmtliche „Klubs" in Wahlversammlungen zu verwandeln, denen gesetzlich keine Polizei beiwohnen darf. — Wie an der Barriere Poissonnicre fand auch gestern Abend eine derbe Schlägerei am Palais Erroyal statt. Es scheint, als wenn man Linie, Mobilen und Arbeiter mit „präsidentiellem" Gelde bereits gegeneinander hetzte.
Der Moniteur bringt heute wieder einen sehr nieverschlagenden Bankbericht bis zum 2. November morgens. Der Pariser Wechselverkehr fiel auf 61 Millionen Frö.; in den Succursalen trat dagegen eine unwesentliche Besserung ein. Die rückständigen Wechsel übersteigen immer noch die Höhe von 22 Millionen und der Baarvorrath ist seit dem letzten Bericht in Paris von 128 Millionen auf 131,404,797 Frs. 28 Cents, und in den Suc- cursalen auf 102% Millionen gestiegen. Der Staat ist nur noch mit 1,755,365 Frs. gutgcschrieben. Die Börse eröffnete auf diesen Bericht hin sehr matt.
Paris, 4. Nov. Die Wablpropaganda für den Präsidenten der Republik beschäftigt alle Gemüther. In den Ministerien herrscht eine Rührigkeit, wie wir sie seit dem Februar nicht wieder sahen.
Dufaure, Minister des Innern, erläßt im Moniteur ein Rundschreiben an sämmtliche Präfekten, aus dem wir folgende Stelle entnehmen: „Herr Prätekt! Ich mache Sie auf einen Feind aufmerksam, den sie eifrig bekämpfen müssen: nämlich die Theilnahmlosigkeit der Wähler. Sie werden denjenigen, welche unheilvolle Gleichgültigkeit von der Urne fern hält, zu verstehen geben, daß sie sich eines Vergehens schuldig machen gegen sich selbst und ihr Vaterland. In einem Augenblick, wo eine schlechte Wahl alles in Frage stellen kann, was die Nationalversammlung seit 6 Monaten im Interesse der Ordnung und der Freiheit geschaffen; die ganze gesellschaftliche Ordnung ohne Vertheidigung so furchtbaren Stürmen von neuem aussetzen kann, wie die des Monats Juni: in einem solchen Augenblick wäre die Achtlosigkeit und Theilnahmlosigkeit derer, die ein Recht zum Votiren haben, schwer zu begreifen, und sie würden eine schwere Verantwortlichkeit auf sich laden. Dieses haben Sie ihnen begreiflich zu machen rc. je.
Berichtigung.
Vor wenigen Tagen ist der Kasselschen Allgemeinen Zeitung rc. ein anonymes Flugblatt beigelegt worden, das meine Bestellung zum Obergerichtsanwalte dahier bespricht. Ich bin nicht berufen, diese als eine Handlung des Justizministeriums zu beurtheilen, wohl aber finde ich mich veranlaßt, mehrfache Unrichtigkeiten und Ungenauigkeiten in der Darstellung hervorzuheben, und zwar um so mehr, als dieselbe in einigen Punkten den Schein großer Bestimmtheit und Detailkenntniß an sich trägt. Unter Bezugnahme auf den in der gestrigen Nr. dieser Zeitung befindlichen Abdruck des Flugblatts rc. bemerke ich daher Folgendes:
1) Es heißt zunächst, ich sei früher auf meine Gesuche, bei hiesigen Gerichten in den Vorbereitungsdienst eintreten zu dürfen, dahin beschielen, daß ich mich, weil mein Bruder, der Oberge- richtsanwalt Friedrich Oetker, hier advocire, um ein anderes kurhessifches Gericht melden möge.
Ungenau ist in diesem Satze zuförderst das Wort „früher," um so mehr, als nirgends gesagt wird, wie lange ich meine akademischen Studien bereits absolvirt habe und dagegen unwahr angerührt ist, ich sei „vielen Hunderten" von jungen Leuten vorgezogen worden. Es könnte darnach scheinen, als habe ich erst seit etwa einem Jahre ausstudirt, wie man denn auch wirklich dem Frankfurter Journale geschrieben hat, ich habe erst im „vorigen Jahre die Universität verlassen." Warum sagten die Verfasser des Flugblatts nicht, daß ich schon seit Mai 1845 ausstudirt habe? Es war ihnen dies doch sicher noch genauer bekannt, als der Inhalt meines Anstellungsgesuches. Richtig ist in dem Satze, daß ich nur darum nachgesucht habe, bei hiesigen Gerichten in den Vorbereitungsdienst eintreten zu dürfen; es lagen hierzu bei mir sehr trifflige Gründe vor. Unwahr dagegen ist, daß mir gesagt sei, ich möge mich um ein anderes kurhessisches Gericht melden. Der Grund, aus dem meine Gesuche abgeschlagen sein sollen, nämlich weil mein Bruder hier advocire, ist mir ebenfalls nicht in der Weise und namentlich nicht so schnell, wie es nach der Fassung jenes Satzes scheinen könnte, eröffnet worden. Warum drückten sich die Verfasser nicht bestimmter und deutlicher aus?
Es verhält sich damit folgenvergestalt: Nachdem ich im Sommer 1845 meine Universitätsstädten beendigt, das FacultätS- und Staats-Eramen bestanden und in letzterem den zum Vorbereitungsdienste bei einem Obergerichte quallficirenden Grad erreicht hatte, bat ich das Justizministerium, mich zum Referendar beim hiesigen Obergerichte zu bestellen. Der damalige Ju- stizministerial-Voistanv Mackeldey gab mir mündlich die tröstliche Zusicherung, cs solle geschehen, was möglich sei, und schlug mein Gesuch durch Beschluß vom 17. Nov. 1845 ab, ohne daß mir irgend ein Grund angegeben oder gesagt worden wäre, ich möge mich an ein anderes Gericht melden. Da ich damals annahm, daß die Advocatur meines Bruders möglicherweise der Grund sein könne, so richtet, ich mein zweites Gesuch an das Justiz- M nisterium mit der Bitte, mich zu den Arbeiten des Crimi- nalsenats des hiesigen Obergerichts zuzulassen. Diesem Gesuche konnte die Advocatur metneö Bruders der Natur der Sache nach nicht im Allerentferntesten entgegenstehen. So viel mir bekannt geworden ist, trug auch das Obergericht auf Gewährung der Bitte an, allein der Justizminister Mackeldey schlug mein Gesuch abermals ab. Von dem in dem Flugblatts angeführten Grunde und der Aufforderung ist nur Nichts bekannt geworden. Einige Zeit nachher wiederholte ich mein erstes Gesuch, da ich durch den Beschluß auf mein zweites Gesuch die Ueberzeugung erlangt hatte, daß die Advocatur meines Bruders der Grund meiner Zurückweisung nicht sei; ich führte zugleich eine lange Reihe von Fällen an, wo ganz dieselben Verhältnisse keinen Grund zur Zurückweisung abgegeben hatten, namentlich bei Praktikanten und Advocaten des hiesigen Landgerichts, bei Referendaren des Obergerichts zu Marburg und zu Rinteln rc. Der Beschluß des Justizministers Mackeldey lautete wörtlich: „Dem Nachsuchenden ist zu eröffnen, daß es bei dem Beschlusse vom 17. Nov. v. I. sein Bewenden behalte." Hierauf trat ein Ministerwechsel ein. Ich wiederholte mein Gesuch und verband damit eventuell daS frühere zweite. Der Beschluß des Justiz-