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t hatten; Oetker ist hiermit vielen Hunderten von jungen Leuten ngezogen worden, welche die gedrückte, unentgeltiche Stellung l Vorbereitungsdienste lange Jahre ertragen haben und mit reuden die Gelegenheit ergriffen haben würden, eine selbstständige tellung V‘ gewinnen, wenn es ihnen irgend denkbar gewesen äre, daß die hier erledigten Obergerichts - Anwaltsstellen von euem hätten besetzt werden sollen. Kassel, im Nov. 1848."
So der Aufsatz. —
Nach genommener Einsicht erklärte ich, daß gegen die Auf- ihme (und zwar ohne alle Aenderung) Nichts zu erinnern sei, ir müsse ich ersuchen, daß die Herren ihre Namen hmzusctzten. er Aussatz wurde indeffen zurückgenommen — ich weiß nicht, arum — und ist dann in einem besondern Blatte der Kassel- hen Allgemeinen Zeitung rc. beigelegt worden — man sieht icht recht, weßhalb. — Der Inhalt desselben, wie er oben mit- theilt worden, berührt mich in mehrfacher Beziehung; darum ad zur Entgegnung auf sonstige Aeußerungen in öffentlichen lästern rc, diese paar Worte:
Der Aufsatz berührt mich einmal als Bruder des Angellten. In dieser Hinsicht ist mir bekannt, daß mehrere und ?ar sehr wesentliche Angaben darin falsch und ungenau sind; ich überlasse ich deren Berichtigung und Ergänzung füglich einem Bruder. — Der Aufsatz betrifft mich ferner als Anwalt.
1 dieser Beziehung muß ich bemerken, daß durch die Redactions- schäfte nicht meine Praxis, wohl aber meine Gesundheit und -in Vermögen gelitten hat, daß jene indeß gelitten haben ärde, wenn ich die Redaction fortgetuhrt hätte, ohne mir Bei- ilfe zu verschaffen. Im Nebligen nehme ich auf die geschäftliche »zeige vom 30. October d. J. in Nr. 154 dieses Blattes Be- g. Ich habe dort bekannt gemacht, daß mein Bruder in mein -schäft eintrete; ich kann dies noch genauer dahin ausdrücken, ß ich denselben nur als einen ständigen Substituten betrachte .d ein zweites Geschäft nicht gegründet werden soll. — Der uffatz berührt mich endlich als Redacteur rc. und eben da- rt als Vertreter von Partei-Ansichten. In dieser Hinsicht ist r das — übrigens von nur nicht angeregte — Ansuchen d die erfolgte Bestellung meines Bruders angenehm und un- genehm zugleich gewesen: unangenehm um deßwillen, weil ich in einen Grund weniger habe, diese Zeitung, die im vorigen uartale eine baare Zubuße von 285 Thlr. 24 Sgr. 1 Hlr. rlangt hat und im laufenden Vierteljahre voraussichtlich noch mehr rlangen wird, eingehen zu lassen, und weil ich ferner voraussehen nntf, daß man die Anstellung zu Verdächtigungen rc. ausbeu- 1 werde; angenehm aus dem Grunde, weil ich jetzt mehr Zeit winne und als Vaterlandsfreund und vom Parteistand-- lnkte aus das Forterscheinen der Zeitung für wünschenswerth lnnen muß. Vielleicht sind Andere anderer Ansicht. Es fällt r auch nicht ein, meine eigenen Ansichten und Bestrebungen s Norm oder Maßstab für die Meinungen und den politischen esichtskreis Anderer hinstellen zu wollen, die Zeitung mag un= "gehen, wenn sie nicht Lebenskraft hat, ihre Richtung mag un- liegen, wenn sie nicht zu bestehen weiß; aber ich glaubte doch ratsachen gegen Thatsachen, Angaben gegen Angaben stellen zu rsikn, damit das Publikum richtig urtheilen könne. — Die gliche Veröffentlichung könnte sodann noch für die Redaction ranlaffung sein, die betreffende Anstellung als eine Hand- ng des Justiz-Ministeriums öffentlich j u benr - eilen. Indessen wird man es — eben wegen meiner Be- üligung — natürlich finden, daß ich in dieser Hinsicht baS ort nicht nehme. Wer sich berufen fühlt, möge es ergreifen; Spalten dieser Zeitung sollen ihm bereitwillig geöffnet sein; Redaktion wird hier, wie in jeder andern Sache, ruhigen und irdig gehaltenen Urtheilen, mögen sie für oder gegen die Regie- ng lauten, Raum gewähren. Fr Oetker.
(Fortsetzung folgt.)
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Hat Herr Assessor Fulda auf seine nach §. 66, Schlußsatz Verfassungs-Urkunde ungültige oder doch sehr zweifelhafte Wahl - Landtagsabgeordneter des Wahlbezirks Eschwege zum nächsten adtage verzichtet? Bei der großen Wichtigkeit, die es hat,
daß der neue Landtag gleich ohne Legitimationsanstände vollzählig zur zweiten Berathung des Wahlgesetzes zusammentrete, wo vielleicht von einer Stimme mehr oder weniger die schwersten Folgen abhângen können, muß man wünschen, daß Herr rc. Fulda ein patriotisches Opfer bringe und rechtzeitig auf seine Wahl verzichte, damit gleich bei Beginne des Landtages ein gültig gewählter Vertreter nicht fehle. H— r
Wiewohl der Eifer, mit welchem der Herr Professor Winkel- blech an den Handwerker- und Gewerbe- Gongreffen zu Hamburg und Frankfurt Theil nahm, Anerkennung verdient, so ist doch sehr zu beklagen, daß derselbe dadurch verhindert wurde, seiner Verpflichtung als Lehrer der Höbern Gewerbschule überall nachzukommen. Sollte daher Herr Professor Winkelblech aus eigenem Antriebe oder durch Wahl veranlaßt werden, in der Folge abermals, während des Lehrlauss, zu dem fraglichen Behufe Urlaub zu nehmen und solchen erhalten, dann dürfte wohl dem billigen Wunsche der beteiligten Eltern, welche ihre Söhne der höheren Gewerbschule in der Absicht zugeführt haben, denselben einen vollständigen Unterricht zufließen zu lassen, durch den Ersatz eines andern tüchtigen Lehrers zu entsprechen sein. Sp.
Ernennungen rc.
Es wurde:
dem Garnisons-Auditeur Johann Philipp Eduard Coster zu Hanau die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Garnisons-Auditeurs ertheilt;
dem Amts-Wundarzte Heinrich Wilhelm Randel zu Rotenburg die erledigte Landgerichts-Wundarztstelle für den Landgerichtsbezirk Hanau, ohne die Stadt, übertragen, und
der zu der erledigten Rectorstelle an der Stadtschule zu Waldkappel prâsentirte Candidat der Theologie Ludwig König in Eschwege bestätigt.
Dekanntmachungen.
[239] Der Untergerichtsanwalt Hartmann Otto dahier, welcher die von Stockhausenschen Güter zu Immenhausen von dem königlich preußischen Generalmajor Johann Carl Ludwig Friedrich von Stockhausen in Berlin durch gerichtlich bestätigten Vertrag vom 18. Januar 1838 in Erbleihe erhalten hat, hat dahier gegen die Gemeinde Udenhausen, welche das zu den bezeichneten Gütern gehörige jährliche Quantum von 40 Klaftern Deputatholz zu Dienste zu hauen und aus dem Reinhardswalde nach Immenhausen anzufahren hat, auf Feststellung der für diese Dienstlast zu leistenden Geldentschâdigung angetragen, und ein Entschädigungskapital von 2806 Thlr. 20 Sgr. gefordert.
In Gemäßheit der §§. 88 und 89 des Gesetzes vom 23. Juni 1832 und der §8 14 und 21 des Gesetzes vom 26. August d. I. werden daher alle, bei der Auseinandersetzung und beziehungsweise bei der Verfügung über das Entschädigungskapital Betheiligte hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche in diesem Verfahren, und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, in dem zur Verhandlung über die Provokation auf den 11. Januar k. I., Morgens 9 Uhr (Contu- mazirzeit 10 Uhr), vor unterzeichnete Gerichtsstelle anberaumten Termine, insofern sie aber bei der Verfügung über das Entschädigungskapital in Betracht kommen würden, binnen sechs Monaten vom Tage der ersten Einrückung dieser Bekanntmachung an, so gewiß geltend zu machen, als im ersteren Falle die Betheiligten als in das Ergebniß der Auseinandersetzung einwilligend angesehen werden, im zweiten Falle aber auf dieselben bei der Verfügung über das Entschädigungskapital keine Rücksicht genommen wird.
Grebenstein am 31. Otkober 1848.
Kurfürstliches Justizamt: Martin.
vt. Müller.