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eine Vermittelung des Streites durch die Reichscommissaire scheint wenig Hoffnung zu sein. Herr Bruck, dessen Sendung nach Ol- mütz als von der Centralgewalt ausgehend von hier aus gemel­det wurde, ist vom kaiserlichen Hoflager dorthin berufen. — Gestern Abend hatten die Musikchöre der preußischen und heffen- darmstädtischcn Truppen einen großen Zapfenstreich veranstaltet, welcher sich vor das Palais des Reichsverwesers begab und von dort über die Zeil. Die auf Morgen angesagte große Parade der sämmtlichen Reichstruppen ist wegen des Regenwetters ver­schoben.

F r a n k f u rt. Der Entwurf zum Reichs - Gericht lautet folgender Maßen: Artikel I. §. 1 Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reicks - Gericht ausgeübt. — §. 2. Zur Zuständigkeit des Reichs-Gerichts gehören: a) Strei­tigkeiten zwischen der Reichsgewalt und den Einzelnstaaten über den Umfang ihrer Befugnisse. b) Streitigkeiten aller Art, politische und rechtliche, zwischen den einzelnen deutschen Staaten. Gewillkürte Ausirägc sind nur zulässig, in so weit durch die Entscheidung der Streitfragen ein Reichs-Interesse nicht berührt wird. c) Streitigkeiten über Thronfolge, Regicrungsfähig- keit und Regentschaft in den einzelnen Staaten, d) Streitigkeiten zwischen der Regierung des Einzelstaates und dessen Volksver­tretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landes-Verfassung, e) Beschwerden der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben, wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landes-Verfassung, f) Klagen gegen den Reichs- Fiscus. g) Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflich­tung, der Forderung 'Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staa­ten zweifelhaft oder bestritten ist, desgleichen, wenn die Verpflich­tung mehrere Staaten zugleich trifft. h) Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichs-Minister wegen Verletzung der Reichs-Verfassung, so wie wegen aller im Gesetze über die Verantwortlichkeit der Reichs - Minister genannten Verbrechen, i) Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten wegen Verletzung der Landes-Verfassung, in so fern nicht ein Gerichtshof des Landes angegangen werden kann, k) Strafgerichtsbarkeit mit Urtheilsfällung durch Geschworne über die Dienstverbreche» und Vergehen sämmtlicher Reichsbeamten. 1) Strafgerichtsbarkeit mit Urtheilsfällung ■ durch Geschworne in den Fällen des Landes- und Hochverraths gegen das Reich. m) Be­schwerden wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind. n) Strei­tigkeiten zwischen dem Staatenhaus, dem Volkshaus und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Reichsverfassung be­treffen, wenn die streitenden Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichs-Gerichts einzuholen. — §. 3. Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichs-Gerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Ver­fügungen wird ein besonderes Gesetz ergehen.

Breslau, 29. Oct. Nachmittags 4 Uhr. Der Wiener Postzug ist zwar so eben eingetroffen, hat aber weder Zeitungen noch Briefe aus Wien gebracht. Der Redakteur dieser Zeitung, Dr. Nimbs, ist mit diesem Zuge angekommen und Übermacht dem Stellvertreter folgenden Artikel, den er zwar in der Absicht in Prerau geschrieben, um ihn von dort hierher zu schicken und seine Reise weiter fortzusctzcn, allein Umstände nöthigten ihn nach Breslau zurück zu kehren und selbst Ueberbringer der eigenen Korrespondenz zu sein. Der Artikel lautet:

Prerau, 28. Oct. Folgende telegraphische Depesche aus Wien zur Beförderung nach Olmütz ist hier eingetroffen:

„Der General Wias an den Minister Wessenberg. Heute

Deutschthums, — das haben auch ein Dahlmann, ein Riesser, ein Sturm gethan. Enthalten die ersten Paragraphen des Ent­wurfes, welche die Nationalversammlung zu Frankfurt mit so großer Majorität genehmigte, etwas Anderes als eine Revolution für Oesterreich? Wir wollen über die Richtigkeit und Weisheit dieser Abstimmung nicht rechten, aber Niemand wird sie auf schlechte Motive zurückführen können. Es ist, wie es im Ein­gänge unseres Berichterstatters heißt, ein blutiges Trauerspiel: die Helden gehen unter, sie gehen unter durch ein feindliches Verhängniß, freilich wohl nicht ohne die eigene Schuld zu sühnen. Wer will sie anklagen, wer will hier Richter sein? D. N.

Mittag um 11 Uhr ist von allen Seiten der Angriff auf di Vorstädte Wiens erfolgt. Die Truppen sind in der Jägerzeil vor gerückt." (Die Breslauer Zeitung behauptet aus triftigen Grün den versichern zu können, daß diese Fassung dem zu Olmütz an gelangten Originale am nächsten stehe.)

Privatnachrichten melden, daß ein Bataillon vom Regiment Schön hals die erste Barrikade in der Jägerzeil (Leopoldstadt) zu stür men suchte, dasselbe wurde jedoch zurückgeschlagen und zum große:: Theile aufgerieben. Einem vereinigten Korps von Jägern un Grenadieren gelang es später, diese Barrikade zu nehmen, nach dem die hinter derselben aufgepflanzten 11 Kanonen hinter du zweite Barrikade zurückgezogen worden waren. Vorstehende Nach) richt dürfen wir als authentisch mittheilen ; gerüchtweise erwähne:- wir, daß die Truppen bereits bis an das Karlstheater vorgerück sein sollen. — Hier herrscht der allgemeine Glaube, daß mal Wien nicht bombardiren, sondern durch Sturm zu nehmen ver suchen wird, und sollen bereits die gemessensten Befehle gegebei sein, um die mit der Erstürmung einer Stadt fast immer ver bundene Plünderung zu verhüten. Wenn daher Reisende, welch Abends 772 Uhr Florisdorf verlassen haben, erzählen, daß Wien ai allen Ecken brenne, so haben wir Ursache, anzunehmen, daß das Feue: nicht in Folge des Bombardements ausgebrochen ist. Die Ver Wirrung im Innern der Stadt soll alle Grenzen übersteigen, un' besonders die Fremden sich in Verzweiflung befindens?) Die Pro klamation des Fürsten Windischgrätz vom 23. October, welche da- Standrecht publicirt, bedroht jeden, welcher mit den Waffen ii der Hand ergriffen wird, mit der Todesstrafe. Der Ober-Kom Mandant Messenhauser hat befohlen, jeden vor ein Kriegsgerich zu stellen, der sich dem Waffendienste entzieht. In jedem Fall! wird also der Fremde, wenn diese Publikationen in aller Streng ausgeführt werden, erschossen, er mag mit oder ohne Waffen be troffen werden. Beachtenswerth dürfte auch sein, daß die Wiene Zeitung, welche nach dem oben erwähnten Befehle des Fürstei Windischgrätz nur offizielle Schriftstücke mittheilen soll, dennoä in ihrer neuesten Nummer nicht nur Privatnachrichten über di Vorgänge in Wien, sondern sogar leitende Artikel enthält. — Täglich reisen hier viele ungarische Familien durch, besonder nach Prag, welcke sich den Gefahren des Augenblicks durch die Fluch zu entziehen suchen, denn es scheint ihnen unbekannt geblieben z: sein, daß von Seiten der österreichischen Militärmacht alle Mitte aufgeboten werden sollen, den Aufstand in Ungarn um jede: Preis zu unterdrücken. Nimmt man nun an, daß wenn die Trup Pen wirklich Herren von Wien werden sollten, dort mindesten eine Besatzung von 60,000 Mann bleiben müßte, um die Stad ;u behaupten; erwägt man ferner, daß der beabsichtigte Feldzu gegen Ungarn, wo jetzt in der That jeder Einwohner Soldat un sein Leben für die Freiheit des Vaterlandes zu opfern bereit ist eine ungeheure Streitmacht erfordern wird; hört man endlich, da die Feindseligkeiten in Italien wieder beginnen und Radetzki be reils Verstärkungen verlangt hat, — so ist nicht abzusehen, wi Oesterreich allen diesen Stürmen wird die Spitze bieten können.

* Berlin (Demokraten-Congreß). Am 26. October trat de von Jahn so sehr gefürchtete Demokraten-Congreß zu Berlin zu sammen. Es hatten sich 200 Abgeordnete demokratischer Verein eingefunden, welche freilich zu einem beträchtlichen Theile Berline waren. Als die bedeutendsten Celebritäten sind aufgeführt: Bayrhoffe aus Marburg, A. Ruge aus Leipzig, Fein aus Bremen, Erbe au Altenburg, Krackrügge aus Erfurt, Bamberger aus Mainz n „Er zählt die Häupter seiner Lieben und sieh, es fehlt kein theure Haupt." Auch Wislicenus von Halle hatte sich eingefunden, de: wir aber nur zögernd und nicht ohne tiefes Bedauern hier er wähnen. In der ersten Sitzung wurde, nachdem Kriege bei Congreß für eröffnet erklärt hatte, Fein durch Acclamation zur Vorsitzenden ernannt, dann zur Wahl der Vicepräsidenten un Secretaire geschritten und über die Legitimationsfragen verhandelt

In der Sitzung vom 27. wurde sodann zur Sache geschritten Kriege berichtete über die Thätigkeit des Centralausschusses un' über die „Lage der Demokratie." Heramer berichtete über di „Lage der Finanzen." Der erste Bericht entsprach dem letzte: und der letztere dem ersten: es war Nichts zu berichten. Wa nämlich den ersteren Gegenstand betrifft, so schilderte Kriege, wi arg ihre Illusionen in Berlin zerstört worden seien und wie sch man sie im Stiche gelassen habe. Mit 13 Thalern in der Tasch