Neue Hessische Zeitung.
4" AAG. Donnerstag, den 2. November. R8-T8«
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
~ Frankfurt, 27. Oct. 104. Sitzung der D. -R. - V. agesord nung: Berathung der §§. 6 und ff. des Verfas- ngsentwurfs. Der Vorsitzende v. Gagern theilt mit, daß chrerc Mitglieder (der äußersten Linken und Linken) und wenige litglieder von Westendhall im Angesicht der deutschen Nation iriftlich erklärt haben, daß sie seit 14 Tagen sich vergeblich in r Rcichsversammlung bemüht haben, um die Croaten vom deuten Boden zu vertreiben und die Wiener gegen die Gewaltmaß- geln einer verrätherischen Hofpartei zu sichern, und daß sie alle kitschuld an den Folgen des Nichteinschreitens »on sich ablehnen. - Unter den eingegangenen Beiträgen zur deutschen Flotte beiden sich 31 Rubel Silbergeld von Deutschen aus St. Peters- Tß und 520 Rupien von Deutschen aus Bombay. (Bravo.) uchs zeigt einen Bericht des Petitionsausschusscs über den An- ig Jahns, die ganze s. g. Linke in Anklagestand zu versetzen,
Der Ausschuß beantragt, über den Antrag in Betracht seiner nschlüssigkeit, Unstatthaftigkeit und seiner Ungehörigkeit nach ^rm und Inhalt zur motivirten Tagesordnung überzugehen, v. incfe berichtet, daß der mit Entwnrf einer Disciplinarordnung r die Versammlung beauftragte Ausschuß eine solche in 14 §§. tworfen habe. Baldige Berathung sei bei namentlich wieder in 'Zterer Zeit vorgekommenen Ungehörigkeiten wünschenswerth. Der ericht wird auf eine der nächsten Tagesordnung gesetzt werden. - Biedermann und Genossen interpelliren die Ministerien s Innern und der Justiz, ob sie Kenntniß davon haben, daß e sächsische Regierung die Ansicht ausgesprochen habe, die Ver- ssung, welche die Rcichsversammlung so eben aufbaue, erst vor rer Annahme den sächsischen Ständen zur Entscheidung darüber wiegen zu wollen. Reichsjustizminister v. M o h l erklärt, darüber rkundigungen eingezogen, aber noch keine Antwort erhalten zu ben; Montags hoffe er mehr darüber sagen zu können. — offen fragt das Ministerium, welche Schritte es gethan habe, n die in Beziehung auf das Herzogthum Limburg gefaßten Be- stüsse der Reichsversammlung in Vollziehung zu setzen, und klche Maßregeln es zur Wahrung der deutschen Interessen in mburg zu ergreifen gedenke? Förster von Hünfeld nebst Con- rten, haben in Beziehung auf die gestrige Antwort des Mini- ws des Aeußeren den dringlichen Antrag gestellt, die Ver- mmlnng möge das Ministerium des Aeußeren auffordern, in öglichft kurzer Frist sein Programm vorzulegcn. Der Antrag ird für nicht dringlich ersannt — Es wird zur Tagesordnung wrgegangen. Ueber die $§. 6, 7, 8 entspinnt sich eine kurze ebatte. Die §§. 9, 10 werden ohne Diskussion zur Abstim- ung gebracht. Folgendes ist das Resultat der heutigen Abstim- ung. Nachdem der Antrag v. Redens angenommen war, ß bei der Abstimmung über §. 6 ausdrücklich vorbehalten wird, r Inhalt desselben solle den Beschlüssen über den Bericht wegen r Anträge auf Mediatisirung der kleineren Staaten nicht vor- eifen, wurde §. 6 nach der Fassung des Ausschusses ange- immen. „Die einzelnen deutschen Staaten behalten ihre Selbst- indigkeit, soweit dieselbe nicht durch die Reichsverfassung betränkt ist; sie haben alle staatlichen Hoheiten und Rechte, soweit -se nicht der Reichsgewalt ausdrücklich übertragen sind. §. 7. ie Reichsgewalt übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche ertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus- 'ließlich aus. — Die Reichsgewalt stellt Gesandte und Consuln . Sie führt den diplomatischen Verkehr, schließt die Bünd- sse und Verträge mit dem Auslande, namentlich auch die Hanls- und Schifffahrtsverträge, sowie die Auslieferungsverträge ab.
Sie ordnet alle völkerrechtlichen Maßregeln an. (Einstimmig angenommener Ausschußantrag.) §. 8. Die einzelnen deutschen Regierungen haben nicht das Recht ständige Gesandte zu empfangen oder solche zu halten. (Ausschußantrag.) Das Mchori- tätserachten, welches das Wort „ständige" wegläßt, wurde mit 197 gegen 194 Stimmen, bei namentlicher Abstimmung durch Zettel abgelehnt. Der zweite Satz des Ausschußantrags „mit Ausnahme ihrer Bevollmächtigten beim Reichsoberhaupt (Rösler: bei der Reichsgewalt) wurde ab gelehnt. Ebenso der Zusatz von Rösler: „Auch dürfen sie keine besondere Consuln halten. Die auswärtigen Consuln erhalten ihr Exequatur von der Reichsgewalt." §. 9. Die einzelnen deutschen Regierungen sind befugt, Verträge mit anderen deutschen Regierungen abzuschließen. Ihre Befugniß zu Verträgen mit nichtdeutschen Regierungen beschränkt sich auf Gegenstände des Privatrechts, des nachbarlichen Verkehrs und der Polizei. (Ausschußantrag.) §. 10. Alle nicht rein privatrechtlichen Verträge, welche eine deutsche Regierung mit einer anderen deutschen oder nichtdeutschen abschließt, sind der Reichs- gcwalt zur Kenntnißnahme und insofern das Reichsinteresse dabei betheiligt ist, zur Bestätigung vorzulegen. — In den Ausschuß für die Gesetzgebung sind Langerfeld und Kierulff gewählt. Schluß der Sitzung 2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag. Tagesordnung: Wahl der Vorsitzenden und Fortsetzung der Berathung des Entwurfs.
K Frankfurt, 31. October. Das blutige Trauerspiel, welches sich vor und in den Mauern Wiens entwickeln zu wollen scheint, richtet Aller Blicke nach Wien. Die heute und gestern ausgeblikbene Post läßt traurige Ereignisse vermuthen. Zu bedauern ist die Kurzsichtigkeit der Wiener Bürgerschaft, die sich von einigen durch ungarisches und italienisches Geld bestochenen „demokratischen" Anführern in das Schlepptau ihrer selbstsüchtigen Bestrebungen, für die sie mit ihrem Leben einzustehen jetzt nicht einmal den Muth haben (?) nehmen ließen. Im Interesse dieser Verblendeten und so vieler Unschuldigen wäre ein minder hartes Verfahren, bei welchem gleichwohl die Anführer der gerechten Strafe nicht entgangen wären, zu wünschen gewesen*). Für
*) In dieser Betrachtungsweise spricht sich die Ansicht Vieler von den Wiener Vorgängen aus. Wir geben sie deshalb, obgleich sie nicht die unsrige ist. Zwar fällt es uns nicht ein, die Anmaßung der Aula, das anarchische und schmutzige Treiben der Wiener Presse und deS Proletariats je. Hinwegläugnen zu wollen. Haben doch die Vorgänge selbst darüber schreckliche Aufschlüsse gegeben. Wir beklagen es, daß ein edles Motiv die Handhabe bieten konnte zu Verbrechen. Aber daß ein solches Motiv und nicht blos ftemdcs Geld und einheimisches Laster hier zu Grunde liegen, das wird die ruhige Anschauung doch ebenfalls nicht läugnen können. Die heimliche nnd elende Handlungsweise einer Camarilla, die im fertigen konstitutionellen Staate freilich Nichts vermag, in Oesterreich aber in diesem entscheidungsvollen Augenblicke leider noch viel, zu viel vermochte, die inconstitutio- nelle Haltung des Ministeriums, die unpassende Verwendung der deutschen Soldaten, der drohende Sieg des Slawenthums waren wohl geeignet, eine Katastrophe herbeizuführen. Auch wird man nicht behaupten wollen, daß der Reichstag lediglich der Anarchie gedient habe. Die Tschechen fliehen aus Wien, die Deutschen eilen hin, die Slawen ziehen feindlich heran — kann man es leugnen, daß hier eine nationale Bewegung vor sich geht? Mag sie des rechten Weges verfehlt, mag sie den allerschlechtesten gewählt haben; aber ihr Grundzug bleibt derselbe. Was die jungen Studenten zu Wien im dunkeln Drange und durch die falschen Mittel versuchten, die Abwehr der Slawen, die Rettung des