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Landtag.
Sitzung vom 30. October. Berathung des Gesetzes, „die Besteuerung des Branntweins und die Ueberweisung eines Theils des Ertrages dieser Steuer an die Bezirkskasse« betreffend." Herr Gundlach ist gegen das Gesetz, weil ein Mehraufkommen nicht erzielt, wohl aber dem Auslande das inländische Geld zugeführt werden würde. Herr Pfeiffer desgleichen, da das Gesetz nur den Schmuggelhandel vermehren würde. Der Landtags-Commissar suchte diese Bedenken zu entkräften; auch Herr Knobel als Berichterstatter sprach für das Gesetz. Hierauf wurde die Discussion unterbrochen. Die Landtagscommission legte den Entwurf eines Landtagsabschiedes vor, welcher dem Rechtspflege-Ausschüsse zur Berichterstattung überwiesen wurde. Wir werden den Abschied demnächst unsern Lesern ausführlich mittheilen, weil derselbe eine Uebersicht der bedeutenden Thätigkeit des morgen zu Ende gehenden Landtages enthält und zugleich angibt, welche Gesetze der künftigen Ständeversâmlung vorgelegt werden sollen. Ferner machte der Landtags-Commissar unter Vorlegung eines neuen Gesetzentwurses über die Einrichtung der Gerichte rc. die Eröffnung, daß die Regierung bei mehreren Bestimmungen, welche die Billigung der Ständeversammlung nicht gefunden hätten, beharren und namentlich daran festhalten müsse, daß Rotenburg der Sitz eines Obergerichts, Hersfeld aber der Sitz der Verwaltungsbehörde werde. Hierauf wurde das obige Gesetz weiter berathen und in geheimer Abstimmung nach alsbald bewirkter Revision mit 28 gegen 14 Stimmen angenommen. — Dann wurde über mehrere Eingaben berichtet und beschlossen, und hiermit die öffentliche Vormittagssitzung beendigt. Weitere Sitzung Nachmittags 3 Uhr. Berathung der weiteren Gesetzvorlage über die Einrichtung der Gerichte rc. Der Ausschuß brachte eine Modification zu §. 7. 100 in Betreff der Gerichtszuständigkeit in Vorschlag und beantragte nunmehr zu §. 21, das Obergericht nach Rotenburg zu legen, im klebrigen aber bei der früher beschlossenen Eintheilung zu beharren. Es wurde festgesetzt, die Bestimmung der Kompetenz der demnächstigen Civilproceßordnung vorzubehalten und bis dahin die bisherigen Vorschriften bestehen zu lassen. Zu §. 21 wurde beschlossen, den Verwaltungsbezirk Eschwege zum Obergerichtsbezirke Kassel zu schlagen, dagegen die Aemter Ziegenhain, Neukirchen und Treysa beim Obergerichte zu Marburg zu belassen, ferner, daß der Sitz des Obergerichts für den zweiten Obergerichtsbezirk zu Rotenburg (nicht zu Hersfeld) sein solle. Der letztere Beschluß wurde mit 24 gegen 19 Stimmen gefaßt. Sodann wurde das ganze Gesetz nach alsbaldiger Revision mit 33 gegen 8 Stimmen angenommen. — Hierauf berichtete Herr Schwarzenberg Namens des Rcchtspflegeausschusses über den vorgelegten Landtagsabschied. Zu §. 4 wurde beantragt: hinter die Worte „nicht mit Stimmen- Einheltigkeit," noch zuzusetzen, „sondern nur mit „drei Vierteln der auf dem Landtage anwesenden Mitglieder," was die Versammlung mit bedeutender Majorität genehmigte. Es ist dies für die von uns früher berührte Auslegung des §. 153 der Verfassungs-Urkunde von Bedeutung. — Zu §. 20 wurde unter Nr. 13 die Zusicherung aufzunehmen beschlossen, daß dem nächsten Landtage auch ein Gesetz wegen Verbesserung des Hypothe- kenwesens vorgelegt werden solle. Im Uebrigen wurde der Inhalt genehmigt, alsbald revidirt, und dann der ganze Landtagsabschied einstimmig (mit 44 Stimmen) genehmigt. Man schritt sodann zur Revision des Gesetzentwurfes, die Bildung von Verwaltungsbezirken rc. betreffend, wobei bestimmt wurde, daß Hersfeld der Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde und der Bezirk danach benannt werden solle. Das Gesetz wurde hierauf in geheimer Abstimmung mit 37 gegen 3 Stimmen angenommen. Schließlich wurde die Berathung des Gesetzes „die Abschaffung der körperlichen Züchtigung, des scharfen Arrests und Lattenarrests, die Einführung des mittlern und strengen Arrests, sowie einer Strafabtheilung beim Militär, und die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes betreffend" vorgenommen und vollendet. Nächste Sitzung den 31. October, Morgens 11 Uhr. Tagesordnung: Mehrere Budget-Gegenstände. Nachmittags 3 Uhr Unterzeichnung des Landtagsabschieds.
Ueber die Unabhängigkeit der Schule von der Kirche t
Schon die erste, im April d. I. von hier aus ergangene Aus forderung zu einer allgemeinen Lehrerversammlung führte di „Trennung der Schule von der Kirche" unter den Lebensfrager welche den Gegenstand der Berathungen in dieser Versammlun bilden sollten, mit auf, und eben dafür haben sich in vielfacher Wiederhall fast alle seitdem über diesen Gegenstand laut gewor denen Stimmen ausgesprochen, jene Lebensfrage auch als Forde rung der „ Emancipation der Schule" bezeichnend. Von eine anderen Seite her wird dagegen behauptet, daß Diejenigen, welch die Emancipation der Schule von der Kirche wollen, sich selbst nicht recht klar darüber seien, was sie damit eigentlich beabsichtigen,**) und auch die Redaktion dieser Zeitung (Nr. 121, S. 866; bemerkt: die Wendung „Trennung der Schule von der Kirche" werde bald so, bald anders verstanden, und es sei zu wünschen, daß die darüber noch herrschende Verwirrung der Begriffe möge aufgeklärt werden. Sehr bestimmt wird jedoch von dem Verfasser eines Aufsatzes in derselben (Nr. 64, S. 468) die Trennung der Schule von der Kirche als identisch mit der „Befreiung der Schule von der ungeeigneten Beaufsichtigung der Geistlichen"***) ' bezeichnet, und in noch stärkeren Ausdrücken spricht sich darüber der Verfasser eines anderen Aufsatzes (Nr. 13, S. 100) aus: „Unsere Volksschule muß frei werden, frei von den Banden der kirchlichen Herrschaft, der Lehrerstand muß aus der Knechtschaft der Geistlichkeit befreit werden." Hiernach würde man sich wohl damit begnügen, daß nur „Schule und Kirche auf die Erziehung des Volkes gemeinsam einzuwirken hätten", und „mindestens eine Gleichstellung der Lehrer mit dem Clerus in öffentlichen Schulangelegenheiten" Statt finde (Nr. 6, S. 44.). Als Resultat der Berathung über den vorliegenden Gegenstand in der Sitzung der Schulsynode des Kreises Kassel vom 26. Juli (Nr. 88, S/ 635) wurde damals berichtet: „So bestimmt auch die Versammlung gegen das bisherige, von der Kirche über die Schule geführte Regiment sich aussprach, ebenso entschieden erklärte sie sich aber auch gegen eine Losreißung oder völlige Trennung der Schule von der Kirche."
Vorzüglich bemerkenswerth ist, was die Verhandlungen in der Nationalversammlung zu Frankfurt über diese Streitfrage enthalten. Treffend bezeichnete schon bei der Berathung über die Frage von der Trennung der Kirche von dem Staate *) Dr. Nauwerck den bei der Erörterung von Jener einzunehmenden Standpunkt dahin: „Diejenigen, welche die Trennung der Kirche vom Staate fordern, die müssen ja solgerichtigerweise auch die Trennung der Schule von der Kirche fordern. Ist denn etwa die Schule etwas Kirchliches, ist der Unterricht etwas Geistliches?"**) Demgemäß sprach einer der nächstfolgenden Redner sich dahin aus: „Ich nehme für die
j) Es ist uns verschiedentlich angedeutet worden, daß wir in Schulsachen des Guten, beziehungsweise des Unguten zu viel brachten. Der Vorwurf mag nicht ganz ungegründet sein; doch darf nicht vergessen werden, daß für alle menschliche Entwickelung, für alles staatliche Gedeihen und Wohlergehen des Volkes, das Schul- und Unterrichtswesen von höchster.Bedeutung ist. Auch konnten wir zufolge mehrfacher Zusicherungen unterstellen, daß unser Blatt bei den Lehrern eine besondere Theilnahme finden werde. Jetzt wird dem Vernehmen nach die Gründung einer eigenen Schulzeitung' beabsichtigt. Wir werden dadurch mancher Mittheilung von minderer Bedeutung überhoben werden, gedenken aber darum nicht aufzuhören, dem Schulwesen in jeder wesentlichen und wichtigen Beziehung eine rege Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wir ersuchen deshalb Alle, so berufen sind, uns in diesem Vorhaben fleißig zu unterstützen. Insbesondere nehmen wir den obigen Aufsatz bereitwillig auf, denn es muß allerdings, wie uns der geehrte Herr Verfasser andeutet, „im Interesse de« jetzt so rührigen Schullehrer- und geistlichen Standes für angemessen gehalten werden, nach einer übersichtlichen Mittheilung des von demselben allseitig herbeigeführten Materials, die darin auf so verschiedenartige Weise geäußerten Ansichten über die betreffende Aufgabe nach gewissen Kategorieen zu sondern und zu ordnen. und diese möglichst anschaulich und consequent durchzuführen." Anm. der Red.
*) Beilage zu Nr. 10 dieser Zeitung.
**) Beibl. 22 zur Kass. Allg. Ztg. S. 3.
***) „Befreiung der Volksschule von der Bevormundung der Geistlichkeit": Nr. 29. S. 226. Vergl. a. N. 16. S. 125.
*) welcher Frage ich eine specielle Erörterung in Nr. 94 dieser Zeitung gewidmet habe.
**) Stenographische Berichte. S. 1695. „Beide Trennungen fordern sich gegenseitig": S. 1636.