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8- 90.

Diesen Referenten sind auch die gemäß 8- 84 gefaßten Beschlüsse anderer Kammern des Obergerichtes vor der Aus­führung zur Kenntnißnahme, und damit sie etwaige Bedenken zur nochmaligen Berathung bringen können, vorzulegen.

8- 91.

In der Ordnungskammer bedarf es einer Berathung und Beschlußfassung durch deren sämmtliche Mitglieder nicht, wenn der Referent die von ihm beantragte Verfügung für unbe­denklich hält, und der Obeigerichts- Director sich hierin, und auf die Verfügung einverstanden erklärt.

Die Suspension eines geringeren Dieners kann jedoch nur auf deßhalbige Berathung sämmtlicher Mitglieder der Ordnungskammer beschlossen werden.

8- 92.

Ueber folgende Angelegenheiten der Dienstordnung in Betreff der dem Obergericht untergeordneten Beamten und Diener wird in voller Versammlung des Collegs, an welcher auch die Sraats-Procuratoren mit Stimmrecht Theil zu neh­men haben, beschlossen:

1) über die Feststellung von Dienst -Qualificationen und Aufstellung deshalbiger Tabellen;

2) über Die nach §. 49 erforderliche Bezeichnung der zur Aushülfe in die Obergerichte heranzuziehenden Unter- richter ;

3) über Dienstanstellungen und Vorschläge zu Ernen­nungen ;

4) über Ertheilung von Dienstanweisungen und allge­meinen Dienstvorschriften;

5) über die Einleitung des Besserungsversahrenö in je­dem Grade;

6) über die Einleitung einer Disciplinaruntersuchung auf den Grund des §. 47 des Staatsdienst - Gesetzes vom Sten März 1831;

7) über die Einleitung gerichtlicher Untersuchung gegen Staatsbicncr;

8) über die Erklärung der Unbrauchbarkeit von Staats­dienern gemäß §. 53 deö Staatsdienst-Gesetzes;

9) über die Suspension landesherrlich rescribirter Diener;

10) über Pensionirung und Entlassung geringerer Diener; desgleichen

11) über allgemeine, den Geschäftsgang im Colleg betref­fende Bestimmungen, und

12) über besonders vom Justiz-Ministerium dahin verwie­sene und von der Ordnungskammer dahin gebrachte Angelegenheiten.

8. 93.

Die Dienst-Ordnung hinsichtlich der Secretare, Repositare, Kanzlisten und Pedellen des Ober-Appellalionsgerichtes ist von diesem und dem mit Stimmrecht au den deshalbigen Berathungen und Beschlüssen Theil nehmenden General- Staatsprokurator zu handhaben.

' 8. 94.

Die vorbereitenden Verhandlungen hinsichtlich der Begna­digungen, sowie Der, dem Landesherr» oder dem Justiz-Mini­sterium zustehenden, Dispensationen und ähnlichen Entschlie­ßungen in Rechts-Angelegenheiten, welche bisher durch Die Gerichte besorgt wurden, gehören in Strafsachen künftig zu den Geschäften der Staatsbehörde, in allen übrigen Fällen aber vor Die Civilkammern der Obergerichte , welche die etwa weiter erforderliche Instruction durch die Untergerichte ans- nehmen lassen.

In gleicher Weise kann bei sonstigen Geschäften auf An­ordnung des Justiz-MinisteriumS eine Vorbereitung durch Die Gerichte oder Die Staatsbehörde eintreten.

8. 95.

Die Visitationen der Gerichte und der Beamten der Staatsbehörde bei den Gerichten werden durch das Justiz- Ministerium besonders angeordnet.

III. Vorübergehende Bestimmnngen.

§. 96.

Für die Zeit bis zum Islen Januar 1852 können zur Versehung der Geschäfte des General - Staatsprocurators und der Staatsprocuratorcn Mitglieder der Obergerichte oder Un­terrichter vom Justiz-Ministerium beauftragt werden. Wäh­rend der Dauer dieses Auftrages werden solche Mitglieder der Obergerichte in der im §. 26 bestimmten Zahl derselben nicht mitgerechnet.

8. 97.

Bis dahin ist daS Justiz-Ministerium befugt, Unterrichter zur Theilnahme an den Geschäften der Obergerichte zu be­auftragen, insbesondere auch wenn die sämmtlichen Geschäfte dieser Obergerichtc, selbst bei vollständiger Besetzung derselben mit der gesetzlich höchsten Zahl der Mitglieder, durch diese nicht erledigt werden können.

8. 98.

Ferner soll bis dahin der im §. 40 bestimmte regelmäßige Wechsel der Mitglieder der Obergerichte nur aus besondere Anordnung des Justiz-Ministeriums eintreten.

8. 99.

In Betreff der Bearbeitung der nach den bisherigen Pro- zeßgefetzen zu verhandelnden Sachen ist bis zu deren Erledi­gung nach der bisherigen Geschäftseinrichtung zu verfahren. Bei den Obergerichtcn und dem Ober-Appellationsgerichte kann mit Genehmigung des Justiz - Ministeriums diese Bear­beitung besondern Abtheilungen zugewiesen werden.

8. 100.

Die in diesem Gesetze enthaltenen Bestimmungen treten vom ten an in Wirksamkeit.

Pekanntmachungen.

Preußische Renten - Versicherungs - Anstalt.

[222] Bekanntmachn« g.

Indem wir nochmals darauf Hinweise», daß die diesjährige Sammelperiode statutenmäßig am 2. November c. geschlossen wird, machen wir zugleich bekannt, daß der Stand der diesjährigen Gesellschaft, nach den bis heute eingegangenen Agentur-Abrech­nungen folgender ist. Es sind eingegangen:

a) 1805 neue Einlagen mit einem Geldbeträge von 28,504 Thlr.

b) an Nachtragszahlungen für alle Jahresgesellschaft. 43,035 Berlin, den 18. Oktober 1848.

D i e Direction der Preußischen Rente »-Versicherungs - Anstalt

A. C. F. Damms,

Haupt-Agent in Kassel.

Angekommene Fremde vom 27. October.

Im Hotel de Kassie (C- Klein): Fabrikant Amenheuser aus München ; Kaust. Gutmann aus Frankfurt a, d. O., Wiek aus Breslau u. Weintraub aus Linz; Part. RupperSberg aus Chemnitz; Obergerichts- rath Müller aus Münster; Lieuten. TheiS aus Hofgeismar.

In der goldnen Krone (F. Schade): Forstgeometer Heeger ans Allmettshausen ; Kaust. Beinhauer und Ritter aus Melsungen, Hüter aus Allendorf, Bücking aus Marburg n. Röhr ans Celle; Forstmann Appel aus Poling; Fräulein Schröder ans Bremen; Verwalter Siebert aus Witzenhausen; Techniker da Cunha aus Brasilien; Rector Rosenberger aus Mönchberg.

Im König von Preußen (Schambeck): Rentier Halbach mit Familie u. Dienerschaft aus Frankfurt; v. Grollmann mit Familie ans Strelitz; Kaust. Winckler aus Hamburg, Huneman aus Frankfurt und Ladolphe aus Bourtscheib; Gutsbesitzer Rellberg aus Westphalen.

Im Römischen Kaiser (J. L. Lang): Part. Nalop aus Amster­dam; Fräulein L. Göring aus Oldendorf; Lieut. Siemens aus Berlin; Privatmann Mus mit Frau aus Arnsberg; Kaust. May aus Hamburg, Werner aus Hannover u. Krieger aus Mainz; Assessor Krukenberg aus Magdeburg; Jnspector Mentzel a. Leipzig; Baumeister Erkelenz a. Oldenburg.

Kurfürstliches Koftheater.

Sonnabend, 28. Oct.: Die beiden Figaro. Lustsp. in 4 Acten von Martelli. Neue Bearbeitung von M. Lefranc.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. Druck und Verlag von Th. Fischer in Kassel.