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Handel und Fabriken, welche in die städtischen Handwerke nicht c ingreifen, ausgenommen, aufgehoben und statt einer die Klasse der Stadtgewerblreibenden ruinirenden, die Staatswohlfahrt gefährden­den Gewerbefreiheit, eine unserer Zeit angemessene auf möglichst freisinnige Grundlagen ruhende, Jeden zu Stadt und zu Lande in seinem wohlerworbenen eigenthümlichen Ackerfelde, welcher Natur dasselbe auch sein möge, schützende, weislich berathene, auf gesetz­liche Freiheit, Ordnung und Recht sich gründende Gewerbe-Ver­fassung für das ganze deutsche Reich beschlossen, und bald thun- iichst in's Leben gerufen werden mögte.

Wenn übrigens der Verfasser jenes Artikels am Schlüße sagt: „überhaupt.steht jener Entwurf mit sich selbst im Wider­spruche und gibt der Tyrannei einen solchen Spielraum, daß man es nur bewundern kann, daß solch ein Ding hat in die Welt ge­schickt werden können; " so sei ihm hier bemerkt, daß auch vielseitig bewundert werde, daß ein der Feder Meister gewordener Verfasser so ein Ding, wie von ihm durch jenen Artikel geschehen, habe in die Welt hinein geschickt werden können, und der Wunsch geäußert werbe, daß der Herr Verfasser jenes Artikels seinen Namen nen- icn mögte, damit nicht lediglich der Artikel, sondern auch der Verfasser desselben selbst persönlich seinem Verdienste nach gewür­digt werden könnte. Kassel, im Monat October 1848.

J. Eckell, Schreinermeister.

Die Angriffe auf die Neue Hessische Zeitung.

Seit einiger Zeit sind wir und unsere Zeitung der Gegenstand oielfacher Angriffe und Schmähungen gewesen. Wir brauchen die Gründe dieser Erscheinung nicht anzudeuten: sie sind Jedem von selbst einleuchtend, der unser Blatt liest und die Bestrebungen inserer Angreifer kennt und zu würdigen weiß. Um allen un- ern Lesern eine Probe dieser Angriffe rc. zu geben, theilen wir )ier wörtlich eine Veröffentlichung mit, welche uns dieser Tage u Gesicht gekommen ist:

„Erklärung gegen die erbärmliche Hessische Leitung.

Die Neuhessische Zeitung hat in der Nr. 141 die freche Aeußerung gewagt: „daß in der s. g. Volksversammlung am 16. Oktober sich fast Niemand vom eigentlichen Volke eingefunbeti labe und die Anwesenden in Lehrjungen-, Schulknaben, bekannten Müssiggängern re. bestanden hätten". Die Unterzeichneten waren in liefet Volksversammlung. Sie erklären die Aeußerung der Neu- 'essischen Zeitung für eine impertinente Lüge und Verdächtigung, 'ie sich jedoch dadurch wohl erklären läßt, daß diese Zeitung für hre eigene Haut ficht, für die gewesenen Mitglieder des Er- JolkSkomitè's, für die Herren Redakteure Oetker und Pfaff. Pir fordern alle freisinnigen Bürger auf, diese elende Lügen- eitung keines Blickes mehr zu würdigen, damit sie ihren ver- 'ienten Untergang finde. Wir fordern unsere Mitbürger außer- em auf, dieser elenden Zeitung und ihrer Redaction auf gleiche Weise, wie wir, ihre Verachtung kund zu geben.

Cassel, am 22. Oktober 1848.

W. Boller, Kaufmann. J. Brensfell, Glasermeister. C. Äöpferl, Kaufmann. A. Thiel jun. F. W. Schäfer, Tapezierer. M- Aumann, Uhrmacher. G. Degenhardt, Schneidermeister. J. öhr. Götze, Schuhmachermeister. A. Luckhardt, Drechsler. K. Äeißler, Lithograph. Aubery, Riemer. H. Rübeling, Wirth, ^eorg Stühler, Schuhmacher. G. Schirmer, Maler. W. Rich­er, Maler. B. Holstein, Kupferschmiede, meister. M. Kramer, lammfabrikant. M. Jost, Lederhändler. A. J. Eckhardt, Schnei- lermeister. H. Riehl, Tapezierer. I. Vogt, Schreiner. D. Maus, tränier. H. Steinmetz, Wirth. A. Heß, Schuhmachermeister. r. Markert, Fabrikant. Matthieu, Inspektor. G. Ackermann, ^adlermcister. G. Bielefeldt, Buchbinder. C. Nottrott, Kiefer- leister. J. Müller, Buchbinder. C. Bielefeldt, Buchbinder, f. N. Billmann, Buchbindermeister. Stieberitz, Schneidermeister, leisten, Schirmfabrikant. L. Brückmann, Wirth. V. Wolff, Schneidermeister. M. Thièe , Schneidermeister. G. Kersten, Schneidermeister. G. E. Machmar, Buchbinder. W. Valck, Schuhmacher. H. Valck, Schuhmacher. H. Mösta, Maschinist, r. Jung, Barbierer. H. Engelhardt, Seiler. C. Reul, Seifen- eher. Zienke, Barbier. Georg Wittekind, Töpfer.

Die folgenden Unterzeichneten sind zwar nicht in jener oben­erwähnten Volksversammlung gewesen sind aber längst vollkommen von der Erbärmlichkeit der Neuen Hessischen Zeitung überzeugt und sprechen hiermit ebenfalls ihre Verachtung gegen dieselbe aus. Schirmer, Maschinenführer. C. Hofmann, Buchdrucker. A. Holstein, Galanteriearbeiter. I. Lips, Kürschnermeister. Arnold, Probater. C. Haußmann. G. Küllmer, Kaufmann. H. Espe, Tapezierer. W. Heinmüller, Studiosus. J. Meyl, Bierbrauer. J. Brill, Tuchfabrikant. N. Schäfer, Schuhmachermeister. J. A. Lange, Essigfabrikant. H. Seivler, Drechslermeister. Schlott, Bäckermeister. Friedrich Bohne, Schuhmachermeister. H. Eckhardt, Schuhmachermeister. Wilhelm Köhler, Droguist. Heinrich Icke, Metzger. Fr. Hoffmann, Mechaniker. Carl Knochenhauer, Kauf­mann. Oconnor, Posamentirer. A. Pohl, Buchdrucker. Icke, Metzger. Thele, Maurer. H. Engelbrecht, Glaser. Hoffmann".

Es wird wohl Niemand erwarten, daß wir hierauf Etwas erwivern. Nur die Versicherung wollen wir geben, daß dem betreffenden Referat die Mittheilungen glaubwürdigster Männer zu Grunde liegen und daß wir diese nennen werden, wenn es vom Gericht verlangt wird; ferner die Andeutung, daß die Wen­dung „fast Niemand.....u. s. w.," wie sich von selbst ver­steht, nur die überwiegende Mehrzahl der Anwesenden begreift und das Zugegensein einiger Andern nicht ausschließt, wie denn ja auch unsere eigenen Berichterstatter der Versammlung beiwohn­ten. Im klebrigen und im Allgemeinen noch die Bemerkung, daß wir nie anstehen werden, uns mit politischen Gegnern zu messen, daß wir aber keinen Kampf aufnehmen, der mit Schmähungen , Schimpfreden und dergleichen eröffnet wird. Hierbei haben wir, wie sich ebenwohl von selbst versteht, den Erguß Henkel s in der Volkszeitung nicht im Sinn; mit diesem werden wir gelegener Zeit noch ein besonderes Wort reden.

Die Redaction.

Gesetz, über ^te Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten. (Schluß.)

8. 85.

Die Aufsicht und Disciplin über die Untergerichts-Aktuare steht Dem betreffenden Unterrichter unter Ausschließung einer Mitwirkung Der Staatsbehörde zu.

8. 86.

Die bei Den Untergerichten vorkommenden Angelegenheiten der Bestellung Der Hülfsbeamten, Gerichtsdiener und Gefan- geuwärter, der Verpflichtung und Dienstanweisung derselben, der Ertheilung allgemeiner Dienstvorschriften an dieselben, der Peusionirung, Suspension, Einleitung gerichtlicher Unter­suchung, der Entlassung, und der Disciplin im Allgemeinen sind ebenfalls von dein Unterrichter allein zu erledigen.

8. 87.

Alle nicht vor die volle Versammlung des Obergerichts gehörenden Geschäfte in allgemeinen Dienstangelegenheiten (j. §. 92), insbesondere Die Aussichtführung und Disciplin über Die dem Obergerichte untergebenen Beamten und Diener, sowie Die Vorbereitung der in voller Versammlung zu fassen­den Beschlüsse gehören bei jedem Obergericht vor eine Ord­nungskammer , welche aus dem Obcrgerichtö - Director, einem vom Justiz-Ministerium zu bestimmenden Obergerichtsrath einer Eivilkammer, und Dem leitenden Staats-Procuralor be­stehen soll.

8. 88.

Der zur Ordnungskammer gehörende Obergerichtsrath ist dem regelmäßigen Wechsel (8. 40) nicht unterworfen.

8. 89.

In der Ordnungskammer ist der StaatSprocurator in allen die Strafrechtspflege betreffenden, und der Obergerichts­rath in allen übrigen Sachen ständiger Referent. Dieselben haben auch nach dieser Geschästslheilung den Vortrag in der vollen Versammlung in den dahin gehörigen Sachen.