Neue Hessische Zeitung.
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Donnerstag, den 26. Oktober.
1848.
Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet. —
Politische Nachrichten.
Deutschland.
~~ Frankfurt, 23. Oct. Als Ergänzung des Berichtes über die heutige Sitzung der Reichsversammlung tragen wir hier die Beantwortung der Interpellationen durch die Herren Reichsminister, welche heute erfolgte, nach. Der Reichsminister v. Schmerling erwidert zunächst auf die Interpellationen der Herren Francke und v. Reden wegen des Anhaltens Schleswig - Holsteinischer Schiffe, daß das Ministerium in der Wiedcrherstelluug des dänischen Brandzeichens an den Schleswigschen Schiffen einen offenbaren Bruch der Waf- fenstiUstandsbcdingungen erkenne und daß es in diesem Sinne an den Reichsgesandten Banks nach Kopenhagen geschrieben habe. Was das Flaggenvrhältniß der Schleswig - Holsteinischen Schiffe betreffe, so könne nicht verkannt werden, daß bei dem provisorischen Zustande in Schleswig-Holstein denselben das Führen der Deutschen Flagge nicht zugestanden werden könne. Ebenso wenig könnten dieselben aber auch unter dänischer Flagge fahren. Das Reichsministerium habe deshalb einen Mittelweg eingeschlagen und vem Reichsgesandten aufgetragen, zu bewirken, daß dieselben sich üncr neutralen Flagge bedienten. Zugleich sei nach London Der Auftrag ergangen, daß von Seiten Englands dieser Gebrauch wr neutralen Flagge empfohlen werde. — Sodann erklärt der ör. Minister auf eine Interpellation des Hrn. Mölling, wegen Anerkennung des Gesetzes vom 28. Juni, daß es ihm erlaubt ein möge, diese Interpellation, bei der Wichtigkeit des Gegen- tandes, etwas umständlicher beantworten zu dürfen. Das Gesetz om 28. Juni gebe der Centralgewalt dreierlei Rechte; es nor- nire die ausübende Gewalt in allen Fällen, wo es sich um die Bohlfahrt und Sicherheit des Vaterlandes handele; es übertrage >cr Centralgewalt die Oberleitung über die gesammte bewaffnete Nacht und übertrage derselben endlich die Regelung des völker- echtlichen Verkehrs. Die Anerkennung dieses Gesetzes von Seiten er Einzelftaaten habe nun theils formell, theils praktisch erfolgen önnen, nämlich dadurch, daß die Centralgewalt ihre Rechte aus- eübt und die Einzelregierungen den Anordnungen derselben Folge leistet hätten. Was die formelle Anerkennung betreffe, so sei es ekannt, daß kurz nach Erlaß des Gesetzes dasselbe den damals erade überall versammelten Kammern vorgelegt und von denselben nerkannl sei, so in Sachsen, Kurhessen, Hessen-Darmstadt. Eine örmliche Anerkennung ist erfolgt von Seiten Hannovers und ^aierns. Mit einer solchen formellen Anerkennung sei jedoch in er That nichts Besonderes gewonnen und der praktische Weg erdient den Vorzug. Was nun hier die zuerst genannten Rechte er Centralgewalt betreffe, so seien diese, wie bekannt, ausgeübt nd hätten in keiner Weise irgend einen Widerspruch erfahren. )ie Oberleitung des Heeres sei thatsächlich anerkannt worden urch die Vollziehung der kriegerischen Maßregeln wegen Schles- ig-Holsteins, und in neuerer Zeit wegen der in Folge des 18. Septembers entstandenen Unruhen Die Aufstellung der fünf eercöabtheilungtn sei mit einer großen Schnelligkeit auf die von ranksurt aus unmittelbar ergangenen Aufträge hin erfolgt. Der evollmächtigte der Regierung Preußens hat erst kürzlich die iriftliche Etklärung abgegeben, daß „die Regierung von Preußen re gesammte Feldmacht von 326,000 Mann als Reichstruppen trachtet und als solche bezeichnet." (Bravo.) Was Oesterreich .betrifft, so hat eine umfassende Theilnahme des österreichischen eeres an der kriegerischen Bewegung gegen Dänemark nicht Statt funden, allein es sei bekannt, daß österreichische Truppen sowohl er als im Seekreis verwendet würden und daß auch damals ^im Kriege gegen Dänemark ein Theil der Truppen bereit ge
halten wurde. Oesterreich bedürfe seiner Truppen wegen der eigenthümlichen Lage, worin es sich befinde, meistens selbst. Der völkerrechtliche Verkehr der Reichsgewalt ist in steter Erweiterung begriffen. In Brüssel und der Schweiz befinden sich bereits Reichsgesandte. Für Amerika ist der Gesandte ernannt, für den Haag wird er es demnächst. Außerordentliche Gesandte befinden sich in Paris und London und an den italienischen Höfen. Die Wahl bezüglich eines Gesandten in Konstantinopel ist bereits getroffen. Das Reich ist ebenfalls entschlossen, an die bedeutendsten Punkte des Orients Reichskonsule zu schicken, namentlich in die Donaufürstenthümer. Wenn den übrigen europäischen Mächten gegenüber der diplomatische Verkehr noch nicht vollständig angebahnt ist, so gesteht das Ministerium mit bekannter Offenherzigkeit, daß der Grund der Schwierigkeit in den provisorischen Zuständen Deutschlands liegt. Wenn es ferner keinem Zweifel unterliegen kann, daß die Einzelstaaten Deutschlands keine besonderen Gesandtschaften mehr schicken dürfen, so hat doch in einzelnen Fällen im Interesse der deutschen Staatsbürger selbst von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden müssen, nämlich so lange, bis Reichsgesandte an den betreffenden Höfen accreditirt sind. Wenn hier und da noch eine Art von Auflehnung gegen die Befugnisse der Centralgewalt vorkomme, so gehe sie von einzelnen Fraktionen deutscher Kammern aus, wie z. B. von der Altenburgischen. — Ueber die Ernennung des polnischen General Bem ist das Ministerium officiell nicht unterrichtet, jedoch sei davon in einem Plakate Messenhäusers die Rede. Das Ministerium muß es der Würdigung der hohen Versammlung überlassen, ob durch diese Berufung der Charakter der angeblich stattgehabten deutschen Bewegung eine erhöhte Bedeutung erhalten habe. Der Handelsminister Duckwitz beantwortet hierauf eine Interpellation des Herrn v. Reden:
Eine Vorbereitung zur Umgestaltung des Zollwesens wird in keinem Staate getroffen, es sei denn, daß man damit die Berathung derjenigen Umgestaltung meine, welche von hier aus beschlossen werden wird. Ebenso sei keine Abänderung zu Gunsten einzelner auswärtigen Staaten an den Sätzen des Zollvereins getroffen worden, und der Zollverein wolle überhaupt nur so lnnge fortbestehen, bis eine neue Ordnung der Dinge von hier aus eintrete. Von den Maßregeln des Zollvereins, von denen Hr. von Reden gesprochen, würden alle deutsche Staaten, welche nicht zum Zollverein gehörten, getroffen, aber schwach, weil alle Staaten im Norden von Deutschland, der Steuerverein in Mek- lenburg und Schleswig-Holstein und die Handelsstädte von den einschlagenden Artikeln nichts produzirten. Der einzige deutsche Staat, der benachtheiligt werde, sei Oesterreich. Aber die ganze Verfügung höre am Ende des Jahres auf, so daß es nicht der Mühe lohne, deßhalb noch auf Verhandlungen einzugehen.
Francke erklärt sich hierauf mit der Beantwortung seiner Interpellation vollkommen zufriedengestellt, nur wegen der Flagge beantragt er, daß die Flagge für Schleswig keine andere sein möge, als die für Holstein.— Reichsfinanzminister v. Beckerath antwortet auf die Interpellation des Herrn Mayfeld aus Wien, die von Baden nicht bewilligte Portofreiheit für die Abgeordneten betreffend, daß die badische Regierung solche Eremtionen nur auf dem legislativen Wege beschließen könne. In Baden bestehe ein Gesetz vom 28. Dec. 1831, welches alle und jede Portofreiheit, selbst für die Correspondenz des Regenten, aufhebt. Wenn nun die badische Regierung, da an sie von der Nationalversammlung ein solches Begehren nicht gestellt war, sich nicht bewogen gefühlt hat, den legislativen Weg zu betreten und den Kammern ein Ausnahmegesetz vorzulegen, so liegt darin doch keine „gröbliche