Neue Hessische Zeitung.
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Politische Nachrichten. Deutschland.
-4- Frankfurt, 20. Oct. 100. Sitzung der D. R.-V. Der Vorsitzende v. Gagern zeigt an, daß die Herren Pözcl mit 227, Ebmeier und Lang, jeder mit 210 Stimmen in den Legitimations-Ausschuß gewählt sind. Vogt hatte nach diesen die meisten Stimmen. Mayfeld interpellirt das Ministerium der Finanzen, warum die badische Regierung allein eine Ausnahme von der ven Abgeordneten gewährten Portofreiheit mache? (Heiterkeit.) — Auf diese, sowie die gestern von Mölling angezeigte Interpellation wird Montags die Antwort erfolgen. Nach einigen weiteren, jedoch unbedeutenden Anzeigen wendet sich die Versammlung sofort zum Gegenstände der Tagesordnung, Berathung der §§. 2. 3. ws Verfassungsentwurfs. Auf den Vorschlag Gagerns wird auch roch §. 4. in die Berathung gezogen. Die <-§. lauten: § 2 Kein Theil >es deutschen Reichs darf mit nichtdeutschen Ländern zu einem Staate »ereinigt werden. Hierzu haben Mühlfeldt, Detmold, Rotenhan und kasaulr ein Minoritätscrachten als Zusatz gestellt. „Insofern die igenthümlichen Verhältnisse Oesterreichs die Ausführung dieses > 2 und der daraus abgeleiteten §§. hinsichtlich desselben nicht »lassen, soll die angestrebte Einheit und Macht Deutschlands im größtmöglichen Maaße durch den innigsten Anschluß Oesterreichs n Deutschland im Wege des völkerrechtlichen Bündnisses zwischen er Reichsgewalt und der österreichischen Regierung erzielt werden." ;. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande das- -lbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Län- ern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen. . 4. Das Staatsoberhaupt eines deutschen Landes, welches mit inem nichtdeutschen Lande in dem Verhältniß der Personalunion eht, muß entweder in seinem deutschen Lande residiren oder in emselben eine Regentschaft niedersten, zu welcher nur Deutsche erufen werden dürfen. Minoritätserachten-Zusatz: „Das Staats- berhaupt eines deutschen Landes, welches mit einem nichtdeutschen andc durch Personalunion verbunden ist, darf nichtdeutsche ruppen in seine Länder nicht verlegen, außer in Veranlassung )n Reichskliegen auf Anordnung der Reichsgewalt." (Schüler, lum, Wigard.) Die hierzu größtentheils von Oesterreichern geeilten Amendements und Zusätze haben ausschließlich die Ver- iltnisse Oesterreichs und dessen Lage im Auge. Die eine Gruppe eser Anträge will eine Vertagung der Entscheidung über die kerreichsichen Verhältnisse, die andere schlägt eine Vermischung ?n Personal- und Realunion vor. Jahn beantragt die Bcra- Uing über §. 2 auszusetzen und ihn dem Ausschüsse für die öster- üchischen Verhältnisse zur nochmaligen Begutachtung zu übereign, um eine dem deutschen Gemeinwohl angemessenere Fassung 1 gewinnen. Der Antrag war jedoch nicht einmal unterstützt. — ie Reihe der vielen, für und gegen eingeschriebenen Redner öffnete Fritsch von Ried in Oesterreich. Seinem Vortrage hlle eine gewiße rednerische Rundung und es gelang ihm nicht e Aufmerksamkeit des Hauses zu fesseln, weshalb seine Rede bei m Geräusche, welches die Versammlung machte, kaum ver- hmbar war. Der Antrag des Verfassungs-Ausschusses greife keck
die Verhältnisse Oesterreichs ein, und reiße es auseinander, eutzchland habe kein Recht, eine solche Trennung Oesterreichs iszusprechen, es verletze dadurch nicht nur die Rechte der deut- en und nichtdeutschen Theile Oesterreichs, sondern auch die t andern Mächten abgeschlossenen Verträge. Nach ihm ver- ten auch die politischen Rücksichten die Annahme des Ver- sungsvorschlags, deren Folge nur Bürgerkrieg innerhalb der erreichischen Monarchie sein werde. Denn nur durch Gewalt ^ "de die Umgestaltung durchzusetzen und für Deutschland selbst
von größtem Nachtheile sein, indem es die großen Nèbenländer des Ostens von sich stoße.
Eisenmann: Als wir in diesem Frühjahre unsere österreichischen Brüder mit Wort und Handschlag empfingen, hätte ich nicht geglaubt, daß wir je daran denken würden, sie aus der Paulskirche wieder hinauszustoßen (Links Beifall). Die pragmatische Sanction, die man seit 4 Wochen entdeckt hat (Rechts Widerspruch) und auf die man jetzt zu meiner Ueberraschung zurückkommt, ist nichts als das Instrument eines Familienfideikommisses für das Haus Habsburg (Links Beifall). Eine völkerrechtliche Bedeutung kann ich ihr nicht beimesscn. Man hat in Oesterreich so viele Papiere unter den Tisch geworfen, warum soll dieses allein auf dem Tische liegen bleiben? Der Redner entwirft eine Geschichte der neueren ungarischen Verfassung und der Verwickelungen mit Jellacic, die er von seinem Standpunkte aus schildert. Die Camarilla ist treulos gegen Ungarn verfahren, glaubt man, daß sie gegen Deutschland sich größerer Treue befleißigen wird? Er polemisirt dann heftig gegen einige deutsche Zeitungen, welche nur Ungarn feindliche Artikel ausgenommen haben, und denen er nachsagt, daß sie erkauft seien, und greift auch die leitenden Artikel der O P.A Ztg., die bessere unter den schlechten, an. Von seinen Freunden, den Ungarn, behauptet er, daß sie für die Personalunion und bereit seien, einen Theil der österreichischen Staatsschuld zu übernehmen. Das festere Heran- ziehen Oesterreichs an Deutschland werde unter Anderem auch gefordert, um Preußen das Gegengewicht zu halten, dem sonst nur kleinere Staaten zur Seite ständen. Gebe man die Personalunion auf, so schließe man 7 — 8 Millionen deutscher Brüder von Deutschland aus. Dazu habe er weder eine Vollmacht noch den Muth. Gebe man Oesterreich auf, so gebe man den Rothen eine neue Handhabe zur Schmähung der Nationalversammlung und entfremde sich den Theil des Volkes, welcher noch mit Achtung auf die Paulskirche blicke.
Schließlich wendet sich der Redner gegen die Gründe seines Vorredners und ermahnt die Versammlung „Schaffen Sie die Einheit und es wird Ihnen alles klebrige zufallen." (Links anhaltender Beifall.) — Arneth aus Wien: Nehme man die §§. ohne Modification an, so sei eine Vereinigung nicht möglich. Man möge den Zusatz machen „die durch die eigenthümlichen Verhältnisse Oesterreichs erforderlichen Modificationen dieser Bestimmungen bleiben einer späteren Beschlußnahme von Seiten der Nationalversammlung vorbehalten. Von den Eisenmann'schen Behauptungen greift er besonders die heraus, welche Deutschland des Undanks gegen Ungarn bezüchtigt; um sie geschichtlich zu widerlegen und zurückzuweisen. Der Einfluß Oesterreichs auf seine nichtdeutschen Provinzen sei unumgänglich nöthig, damit deutsche Gesittung und Freiheit gegen Osten verbreitet und damit den russischen Fortschritten an der unteren Donau begegnet werde. Ein Beschluß der National- Versammlung, wie ihn der Entwurf beantrage, würde die Suli- namündungen nach Preßburg verlegen, und daß die deutsche Schifffahrt von den Ungarn nicht glimpflich werde behandelt werden, dafür sprächen beredte Beispiele (Rechts Hört!). „Sie haben kein Recht, durch die Annahme eines solchen Beschlusses Oesterreich von Deutschland zu scheiden. Zur Scheidung aber würde Ihr Beschluß drängen. Stoßen Sie nicht das schönste der deutschen Länder von sich." — Obwohl der Redner sich nicht für den Ausschußantrag erklärt, so kann er doch keineswegs dem zu §. 2 gestellten Minoritätserachten beipflichten, welches die Oesterreicher von Deutschland ausschließe. — Reitter von Prag spricht vom deutschen Standpunkte aus, gegenüber dem „provinziellen" seines Vorredners. Seine Hauptgründe entlehnt er den Gefahren, die Deutschland von den Slaven drohen, wenn es zu-