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unsers getreuen Volkes" M. haben uns gezeigt, daß in der Haupt- und Cardinalftage unseres politischen Lebens die Nationalversammlung le­diglich auf konstitutionellem Boden steht. Diese Abstimmung hat zwar in den letzten Tagen die Gemüther und die Zungen viel weniger beschäftigt, als die beiden anderen Tagesereignisse wir meinen den Empfang der Deputaten beim König und den Arbeiterkra­wall ist aber von unendlich größerer Wichtigkeit. Deßhalb wollen wir unseren zurückstehcudcn Berliner Bericht vor Allem der hochwichtigen Sitzung vom 16. widmen.

Als Omen für die folgenden Verhandlungen konnte man es betrachten, daß die Petitions-Kommission erklärte, sie habe sich über die Petition des Berliner Bürgerwehrclubs wegen Absetzung des Generals Wrangel als Obercommandeur in den Marken zu einer besondern Berichterstattung nicht veranlaßt gesehen, und sei überhaupt nicht gewillt, auf die Petition einzugehen.

Man kommt zur eigentlichen Tagesordnung und zwar zur Diskussion über die Vereinbarungsfrage. Maetzke und Jung haben folgende Publikations-Formel vorgeschlagen:verkündigen hiermit folgende von den Vertretern des Volks beschlossene Verfassung." Parisius Amendement verlangt folgende Fassung:Wir Friedrich Wilhelm, König von Preußen, verkünden hiermit folgende mit den Vertretern des Volks vereinbarte Verfassung." Siebert wünscht, die Publikations-Formel möge also lauten:verkünden hiermit die nach dem Willen der Vertreter des preußischen Volkes festge- stellte und von uns angenommene Verfassung." Riehl will fol­gende Publikations-Formel :verkünden hiermit die von den Ver­tretern des Volks durch Vereinbarung mit uns festgestellte Ver­fassung." Sämmtliche Amendements sind hinreichend unterstützt.

Jung stützte sich für sein Amendement auf das Recht der Re­volution, auf die Thatsache der Gewalt, welche früher beim Kö­nige gewesen und jetzt beim Volke sei. Es sei eine Thatsache, die vom Ministertisch wie von der Tribüne hinreichend anerkannt worden, daß eine Revolution ftatlgefunden habe; damals habe der König die Verfassung auf breitester Grundlage versprochen, um die es sich jetzt handle. Wenn eine Vereinbarung stattgefunden, so sei dies der Fall gewesen nach dem Kampfe, zwischen Volk und König. Nur ein kleinlicher juristischer Verstand wolle jetzt an die Stelle großer Ereignisse einen kleinen beschriebenen Zettel setzen; ebenso gut könne man in einem großen mächtigen Fluß einen Zettel werfen,vereinbare dich mit diesem Felsen". Manpro- testire nur, wenn man keine Macht habe; der Mächtige Protestire nicht, er wage den Kampf; dies sei auch die Lage des Volks ge­wesen. Dervereinigte Landtag mit seinen Auerswald, Milde, Hansemann habe auch nicht ängstlich nach dem Patent des abso­luten Herrschers gefragt, und er hätte nrehr Grund dazu gehabt unter einem absoluten König." Der Redner schließt mit den Worten v. Vincke's:Recht muß doch Recht bleiben." (Beifall links, Zischen rechts.) v. Berg ging von derselben Voraus­setzung aus, wie Jung, kam aber zum entgegengesetzten Resultate. Er traf den Nagel auf den Kopf, indem er bemerkte, es gebe keinen größeren politischen Fehler als die Furcht, und er finde jene Furcht in dem Amendement. Er halte das Wortverein­baren" auch für ein schlechtes; das Ministerium wahre fortwäh­rend die Rechte der Krone, wie der Hr. Ministerpräsident soeben gezeigt. Seiner Ansicht nach würde die Krone nur dann das Recht haben, gegen die Beschlüsse der Kammer zu opponiren, wenn sie die Macht habe; ein gleiches gelte von der Versamm- ung, deren formelle Berechtigung in dem Wahlgesetze liege, ihre materielle sei eine umfangreichere. Das Volk habe die Furcht vor remVereinbaren" noch nicht gezeigt, die öffentliche Stimme verde auch der Krone Gesetze vorschreiben. (Beifall.) Der Redner rklärt sich für das Amendement Riehl.

Walther läugnete, daß das Princip der Volkssouveränetât in öreußen überhaupt zu Recht bestehe. Er lobte übrigens am jungschen Amendement die unumwundene Offenheit. Es gehe on dem Prinzip der Volkssouveränetät aus. Wir alle sind bar# ber einig, daß es geordnete Staaten giebt, die dies Princip ver- )lgen. Aber es ist dieses Princip bei uns nicht ausgestellt, 's würde sich sonst um die historische Frage handeln, wann diese ftränderung eingetreten; er glaube nicht, daß dies am 19.März eschehen. Das Mandat, welches man empfangen, sei maßgebend

und dies Mandat trkenne die Vereinbarung an. Sieberts Amen­dement sei nur auf Schrauben gestellt, erkenne aber die Pflicht der Vereinbarung nicht an, Parisius Vorschlag zeichne sich durch die Einfachheit und Schärfe aus, welche der geehrte Amendement­steller schon oft an den Tag gelegt habe. Der Redner erinnert an eine Adresse von einer Volksversammlung an den König, mit den Worten anfängend: Allerdurchlauchtigster , Großmächtigster- König und Herr rc. Minister Eichmann gab zu bedenken, daß die Krone, welche doch den Ereignissen der Märztage so große Rechnung getragen und so Vieles nachgegeben habe, die ihr noth­wendigen Rechte auf dem ihr übrig gebliebenen Territorium wah­ren müsse. Sich über den Inhalt der Verfassung gegenseitig zu verständigen, das sei der Sinn der Vereinbarung. Auch v. Bo­nin versicherte, es handle sich nur um eine Vereinigung, um eine gegenseitige Verständigung und gründliche Erwägung. Wir wer­den die Rechte der Krone wahren, aber wir werden auch die Rechte des Volks mit aller Energie schützen, sobald es noth thut. (Bravo links und vom Centrum.) Das Wort Vereinbarung bitte ich aber beizubehalten , weil nur alsdann die Rechte der Krone gewahrt werden können. Minister v. Pfuel versicherte^ wenn er gesagt habe, daß die Krone erwägen müsse, so habe er damit nur angedeutet , daß man sich gegenseitig verständigen wolle. Riedel acceptirte, was Jung gesagt, daß ein Vertrag abgeschlossen zwischen König und Volk; aber hieraus folge, daß es unedel sein würde weiter zu gehen, als das Volk selber, von dem wir unser Mandat haben. Er würde es für eine Ehrenpflicht halten, sei man anderer Ansicht, ein Mandat nicht anzunehmen oder nieder- zulegen.

Die Redner von der Linken replicirten hauptsächlich damit, worauf eben v. Berg rügend hingewiesen hatte, nämlich mit Furcht vor Reaction, vorConflicten." Behrens sagte, in dem Worte vereinbaren" liege ein Feilschen, das zu Conflicten führen sönne; nehme die Krone die Verfassung, wie sie die Versammlung ent­werfe, nicht an, so sei der Conflict offen da. Mätzke brachte schon ein viel besseres Argument vor, welches er mit bekannten Reminiscenzen aus dem vorigen Jahre noch obendrein pikant zu würzen wußte.Die Versammlung wird die Verfassung be­schließen und die Krone wird sie annehmen oder es entsteht ein neuer Conflikt. Wir drücken also mit meinem Amendement nur das wahre Sachverhältniß aus. Das Blatt Papier, das sich wie eine zweite Vorsehung zwischen Volk und Krone stellt, muß wahr und rein sein." Weniger gelungen war ein anderes Argu­ment dieses Redners.Es ist gesagt worden,die Versamm­lung beschließt und die Krone erwägt." Mit diesem Worte sind wir der alte Landtag (?)."Das sei doch, meinte der Minister v. Bonin, seit dem Gesetze vom 6. April unmöglich." In die­sem Falle mußte also der Minister auf die Revolution Hinweisen.

Der Abgeordnete Temme, von dem wir noch fast nichts als inhaltsleere Declamationen vernahmen, hielt es nicht für über­flüssig, mit großem Pathos die sich doch so ganz von selbst ver­stehende Versicherung auszurufen:Mein Gewissen hat nur das eine große Mandat, den Willen der Nation zu erfüllen." Die Versammlung aber hielt es nicht für überflüssig, der tönenden Rede ein tönendes Bravo folgen zu lassen. Sonderbar! Eine sehr fatale Erinnerung wurde vom Abgeordneten Siebert aufge­frischt. Herr Rehfeld hatte die unseres Erachtens aus vielen Gründen unpassende und für beide Parteien peinliche Behauptung ausgestellt: Die unbesiegte Armee sei im März aus Berlin gezo­gen auf das Geheiß des Königs, um weiteres Blutvergießen zu verhüten. Das Mitglied der Linken, Hr. Siebert, ließ sich nicht faul finden und las zur Widerlegung dieser Ansicht gewisse Reden vor, welche der König damals gehalten hatte. Der Deputation einer Volksversammlung hatten Se. Majestät am 26. März: erwidert:Ach, ich liebe das Volk mehr, als ich mich lieben kann. Es hat sich gegen mich großherziger benommen, als es in irgend einer großen Stadt der Welt sich benehmen würde!" Uebrigens bekannte sich derselbe Hr. Siebert ganz offen zu der Furcht, welche v. Berg gerügt hatte. Allerdings wolle er aus Furcht daö Wortvereinbaren" nicht stehen lassen, aus der Fürcht, welche die Geschichte von 181315, von 1840 rechtfertige; aus der Furcht, daß diplomatische Schlauheit die Verheißungen