Neue Hessische Zeitung.
^U 143» Freitag, den 20. October. IS-tS.
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
-r- Frankfurt, 17. Oct. 98. Sitzung der D. R.-V. (Fortsetzung.) v. Vincke: Die Lage, worin Oesterreich sich befinde, mache allerdings ein rasches Eingreifen nothwendig, allein er sei nicht dafür, daß die Versammlung unmittelbar sich damit befasse. Was habe geschehen können, sei von der Centralgewalt verfügt, welche Commiffäre mit den nöthigen Vollmachten abgesendet habe. Er sehe nicht ein, welche Beschlüsse man dieser Anordnung noch hinzufügen wolle. Daraus würde nur Verwirrung entstehen. Er müsse sich entschieden dagegen erklären, daß der Ausschuß Vorschläge machen solle. Das Ministerium würde auf eine solche Weise zum Vollziehungsausschusse gemacht, was dem Begriffe der constitutionellen Monarchie widerspreche. Das Ministerium werde vielleicht gern auf den Vorschlag eingehen, beim dadurch würde die Verantwortlichkeit von seinen Schultern ab und auf die Versammlung gewälzt. Er erküre sich entschieden gegen die Niedersetzung des Ausschusses, v. Beckerath glaubt, daß die Theilnahme der Versammlung an dieser Angelegenheit recht wohl mit der Verantwortlichkeit des Ministeriums bestehen könne. Es liege darin noch nicht ein Eingreifen in die Gewalt des Ministeriums. Venedey beantragt den Schluß der Diskussion. Der Antrag Zells wurde angenommen und die Wahl eines neuen Ausschusses nach der Sitzung anberaumt. Marecks dringlicher Antrag auf Errichtung eines Lesekabinets für die Mitglieder der Reichsversammlung wurde nicht für dringlich erkannt. Es wird zur Tagesordnung übergegangen. Der erste Gegenstand derselben wird alsbald durch Annahme des Ausschußantrages: Hohe Nationalversammlung wolle über die Gesuche der Vorsteher der Kaufmannschaft rc. zu Stettin, Stolpe und Wismar zur motivirten Lagesordnung übergehen, erledigt. Der Antrag des in No. 2 rwahnten Ausschusses geht dahin: „Jeder Abgeordnete zur Na- ionalversammlung, welcher nach dem Zeitpunkte seiner Wahl ein lesoldetes Staatsamt oder eine Amtsbeförderung im deutschen steiche oder in einem einzelnen Staate des Reiches annimmt, muß ch einer neuen Wahl unterwerfen, und er scheidet aus, insofern r nicht wieder gewählt wird." Mehrere Redner haben sich, um ür und gegen den Antrag zu sprechen, gemeldet. Rösler von >ls beantragt den Zusatz: „die Stellung der Bevollmächtigten ines Einzelnstaates bei der Centralgewalt ist mit der Stellung iues Abgeordneten zur Nationalversammlung durchaus unverein- ar." Kolb vertheidigt die Vorschläge der Minorität des Aus- Husses. Jeder Abgeordnete zur Nationalversammlung, welcher ich dem Zeitpunkte seiner Wahl ein besoldetes Staatsamt oder ne Amtsbeförderung im deutschen Reiche oder in einem einzel- n Staate des Reiches annimmt, oder seitdem angenommen hat, uß sich einer neuen Wahl unterwerfen, und als Fassung des chlußsatzes: „Er scheidet sonach unmittelbar nach seiner Ernen- >ng oder Beförderung (resp. — im Falle der Annahme des iinoritätserachtens Nr. 1 — unmittelbar nach Erlassung des genwärtigen Gefetzes) aus der Nationalversammlung aus" Ei- nmann erklärt sich für den Ausschußantrag. Er habe keine Apathien gegen die Personen des Ministeriums, allein die Ein- ' htung, daß die Ministerialbeamten aus der Versammlung genommen ^rden, könne er nicht billigen. Man müsse Ministerialbeamte ben, die unabhängig von der Versammlung und einem Wechsel ht unterworfen seien. Biedermann erklärt sich gegen den setzentwurf, den er für nicht nothwendig und zweckmäßig hält 0 beantragt: In Erwägung, daß die Beamten der provi- ^sschen Centralgewalt und die Stellung der Reichsversammlung
ihr, wie zu den einzelnen Beamten ein Gesetz, wie das vorge
schlagene, nicht als nothwendig erscheinen läßt; in Erwägung, daß dessen Ausführung manche Schwierigkeiten und Konflicte mit den bestehenden Wahlgesetzen und der Geschäftsform der Versammlung herbeizuführen geeignet ist; in Erwägung der schon vorgerückten Zeit geht die Versammlung zur Tagesordnung über. Siemens erklärt sich für den Gesetzentwurf, aber gegen die Minoritätserachten und den Antrag von Rösler. Vogt spricht sich für die Minoritätserachten und den Antrag von Rösler aus. Wenn man gesagt habe, das Ministerium habe die Fäden der Majorität nicht in der Hand, so sei das richtig. Das Ministerium habe kein unmittelbares Reichsland, das es an seine Beamten vergeben könne. Allein das sei auch sehr gut. Denn diese Fäden, an denen man die Majoritäten führe, nenne man mit einem anderen Worte „Corruption." Der Redner läßt sich auf die verschiedenen Arten der Bestechung ein und bemerkt, daß man mit einem Ordensbande , welches man Einem „an den Hals werfe," ihn bisweilen, wie man sich ausdrücke, selbst über den „Gänsedreck" führen könne (Rechts Aeußerungen des Unwillens über diesen nicht sehr anständigen Ausdruck). Er erkläre sich für das Minoritätserachten auch aus dem Grunde, weil er sehen wolle, ob die Beamten der Centralgewalt auch wirklich noch das Vertrauen ihrer Wähler besitzen. Den Zusatzantrag von Rösler empfiehlt er deßwegen, weil er eine Cumulation so vieler Aemter auf eine Person nicht billigen könne. Bassermann erklärt sich zuyächst gegen das Minoritätserachten, dessen Unterstützung er von der linken Seite, welche sich doch gegen die rückwirkende Kraft früherer Gesetze erklärt habe, nicht erwarte. Zu dem Anträge Röslers sich wendend, fragt er, woher denn ein Mißtrauen gegen die Männer, welche der Antrag ausschließen wolle, kommen solle. Der Sprecher führt das Beispiel Jordan's von Marburg an, der für seine Ueberzeugung langjährige Kerkerhaft erlitten habe. Er habe kein Mißtrauensvotum von seinen Wählern erhalten, übrigens würde es ihn nicht wundern, wenn er ein solches erhielte. Die vom Volke in diesem Augenblicke hochgefeiertsten Männer seien im nächsten Augenblicke von eben diesem Volke verfolgt. Er erinnere an Bach und Schwarzer. Solle man einem so schwankenden Urtheile sich unterwerfen? Heute Morgen sei noch zugegeben, das Ministerium habe keine Fäden in der Hand, woraus man Majoritäten spinne, woher komme denn nun das Mißtrauen gegen die Minister? Solle jetzt Herr Welcker, der, als man ihm das Gefahrvolle seiner Sendung nach Wien vorhielt, erwiederte: „Je gefährlicher die Sendung, um so mehr muß ich mich ihr unterziehen", oder solle Hr. Raveaur, weil beide sich einem vorübergehenden Amte unterzogen haben, sich einer neuen Wahl unterwerfen? Der Redner stimmt für die Tagesordnung. Die Debatte wird geschlossen. — Rösler von Oels verlangt unter allgemeinem O! der Rechten über die Zeitverschwendung die namentliche Abstimmung für den Bieder- mann'schen Antrag, Der Antrag (s. oben) wird mit 217 gegen 156 Stimmen angenommen. — Es wird zum dritten Gegenstände der Tagesordnung übergangen. Der Antrag des Ausschusses lautet: „Die Abstimmung findet in der Regel durch Auf- stehen und Sitzenbleiben statt. Ist das Ergebniß nach der Ansicht des Vorsitzenden zweifelhaft, so wird die Gegenprobe gemacht. Gibt auch diese nach der Ansicht der Mehrheit des Gesammtvor- standes kein sicheres Ergebniß, so wird durch weiße und blaue Stimmzettel abgestimmt. Die weißen Zettel bejahen, die blauen verneinen. Jeder Stimmzettel muß, wenn er gültig sein soll, mit der eigenhändigen Namens Unterschrift des Stimmenden und der Angabe seines Wohnortes versehe» sein. Zur Theilnahme an der Abstimmung ist persönliche Anwesenheit erforderlich. Die Stimmzettel werden in Urnen gesammelt und von den Schriftführern ge-