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ohne genügenden Grund zum Principe gemacht hat, nicht etwa mit der Nationalversammlung zu Frankfurt gleichen Schritt zu halten, sondern erst ruhig abzuwarten, bis jene fertig ist und alle irgend erheblichen Grundsätze feststehen. Alle Zusicherungen vom März sind nur noch Zusicherungen, in deren Besitz man sich factisch zum Theil befindet, die Gesetzeskraft und damit die Bürgschaft für den Fortbestand fehlt ihnen noch gänzlich; der Landtag ist gar nicht versammelt, an ein neues Wahlgesetz denkt man noch nicht, die Umgestaltung der Rechtspflege betreibt man zwar, allein sie findet darin Schwierigkeiten, daß man die verschiedenen sächsischen Herzoglhümcr bei der Neugestaltung der Gerichtsverfassung als ein Land zusammenfassen will rc. Alles, was in letzterer Beziehung bis jetzt geschehen ist, ist ein Ministcrialaus- schreiben, worin das Princip der Ocffentlichkeit und Mündlichkeit rc. als vortrefflich und nothwendig anerkannt, und den betreffenden Behörden aufgegeben wird, alle Urtheile über „durch die Presse und durch Reden in Volksversammlungen begangenen politischen Verbrechen" auszusetzen, damit der Urtheilsspruch in dem neuen Verfahren gegeben werde, — eine traurige Aussicht für Herrn Faede und Genossen, auf die das Ministerialausschreiben besonders berechnet zu sein scheint. Auch ist ein nach jenen Grundsätzen und mit jener jedenfalls sehr unzweckmäßigen Beschiänkung ausgear- beitetes ProvisorischesGesetz vom 6. Oktober 1845 erschienen, das in sonstiger Hinsicht Anerkennung verdient und aus dem Königreich Sachsen entlehnt ist.
So eben rücken hier Königl. sächsische Truppen ein, die Unsri- gen sind bereits nach Altenburg abmarschirt.
K. H a n a u , 12. Oct. Auf die lebhafte und bewegte Zeit des Sommers ist jetzt eine Stille gefolgt, die um so auffallender ist, in je größern! Kontrast sie zu der jüngsten Vergangenheit steht. Man hört weder von Volksversammlungen, noch vom demokratischen, weder vom Turn- noch vom Arbeiter-Verein etwas. Von den Wachen ist die Bürgergarde mit ihren Hülfscorps verschwunden und die „Soldateska" ist mit klingendem Spiele wieder in der Stadt eingezogcn und marschirt lustig auf ihren Wachtposten herum, ohne von einem Bürgergardisten bewacht zu wcr- werden, kurz „die Periode" ist vorbei, Alles ist ruhig und wer das Hanau von heute mit dem vom 18. September vergliche, der wurde stumm werden vor Erstaunen. Ja, das waren schreckliche entsetzliche Tage, Tage, so daß bei der bloßen Erinnerung sich einem die Haare zu Berge sträuben. Zum Proclamiren der rothen Republik und zur Einsetzung einer provisorischen Regierung ist cs so eigentlich nicht gekommen, auch nicht, was man so nennt, zum „Klappen," aber ein Spektakel und Naisonniren war, ein Allarmtrompeten, Stürmen und durcheinander auf den Straßen und dem Markle, daß es zu all' den genannten Dingen hätte kommen können und die Frankfurter Phantasie in der That die Möglichkeit mit der Wirklichkeit identificirte. Auch waren alle Aussichten zu einem Zuge nach Frankfurt vorhanden und wehe den 10,000 Mann Reichstruppen, wenn die Geschichte zur Ausführung gekommen, dahin kam es nun aber wieder nicht, trotz Metternich und Consorten, cs blieb vielmehr bei dem Bra- marbasiren und wir haben unser dramatisches Talent, das sich früher nur im „Frohsinn," der „Tonblüthe" rc. geltend machte, auch in den politischen Dingen auf's Entschiedenste bekundet. Ue- brigens sind jene Vorfälle jetzt Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung, deren Resultate aber wohl trotz dem lebhaften Interesse, welches dem Vernehmen nach das Reichsministerium daran nimmt, aus dem einfachen Grunde keine sehr erheblichen sein werden, da Gesetzesübertretungen in der That in sehr geringer und unbedeutender Art vorliegen. Die Wiener Ereignisse werden wohl nicht verfehlen, unser politisches Barometer wieder in heftige Schwankungen zu bringen, und unsre abgekühlte Temperatur wieder zu erhöhen, dann giebts wieder Volksversammlungen und 9ic= den darin, wie in der Paulskirche keine gehalten werden. Aber was ist das Ende von Alle dem?
Hanau, 13. Oct. Heute Nachmittag passirten hier durch die Herren Robert Blum, Julius Fröbel und Morinz Hartmann, Mitglieder der deutschen Nationalversammlung. Wie man vernimmt, werden diese Herren sich nach Wien begeben. (O.-P.-A.-Ztg)
Israelitische Gemeinde-Zustände.
Niemals wird die religiöse Freiheit auf den erhabenen Standpunkt kommen, auf welchem sie stehen muß, wenn nickt alle Religio nsparteien gleichen Antheil an der Religionsfreiheit haben. Und dcn haben die Israeliten Kurhessens noch nicht. Vis auf den heutigen Tag bestehen in allen israelitischen Gemeinden Kurhtsscns die Vorsteher-Aemter, die jede freie Regung in den Gemeinden unterdrückt haben. Länger als sechs Jahre ist die Gemeinde zu Cassel ohne Seelsorger und zwar deshalb, weil dem Dorstcheramt kein Kandidat orthodor genug war, oder weil gewisse einflußreiche Personen mit der Annahme eines Geistlichen ihr Partikular -Interesse gefährdet sehen wollten. Die Gemeinde- Mitglieder selbst hatten keine Stimme und die Petitionen derselben um Anstellung geeigneter Männer zum Rabbiner blieben gänzlich unberücksichtigt und erfolglos; denn die Männer, welche das Vertrauen der Gemeinden besaßen, genossen das des landesherrlichen Commissars und des Sekretärs der jüdischen Angelegenheiten, der Herren G. Reg.-Rath Schröder und Dr. Pinhas nicht, und diese zwei Männer siegten, denn, wie schon gesagt, die Gemeinde hatte keine Stimme. Gegenwärtig nun, wo der Einfluß dieser Herren nicht mehr an der Tagesordnung stehen sollte, muß es die Israeliten doppelt schmerzen und empören, die vorläufige Eristenz der Vvrsteher-Aemter wieder in Aussicht gestellt zu sehen, und unwillkürlich tritt bei ihnen die Frage hervor: sollen bei uns die Verheißungen des Monats März zur Lüge werden? ist der Mysticismus noch immer thatkräftig verderblich? müssen wir deshalb doppelt contribuiren, um Rechte, welche alte andern Consessionen genießen, zu entbehren? Aber auch die Israeliten sind mündig geworden, auch sie wollen, daß die bisher nur auf dem Papier für sie dagewesenen Rechte in Erfüllung gehen (z. B. Eintritt in den Staatsdienst u. s. w); sie wollen entschieden die Entfernung der Vorsteher-Aemter und des mißliebigen Commissars rc., so wie die Aufhebung des Gesetzes von 1823 und die Berufung eines freisinnigen Geistlichen und hoffen auf die Gerechtigkeit hoher Staatsregierung und der Landstände, welche die gerechte Sache der Israeliten zu der ihrigen machen werden.
Kassel, den 11. October 1848. J. S.......d.
Bemerkungen
zu den Gesetzen wegen Umbildung der inneren Lan - desverwaltung und der Religionsfreiheit u. s. w.
1. Welche Bezeichnung sollen die unteren Verwaltungsbe- amten haben ? Es ist unpassend, sie, wie verlautet , Amtmänner zu nennen, da dadurch eine störende Verwechselung mit den Justizbeamten herbeigeführt werden würde.
2. Nach §. 14. des Religionsgesetzes müssen bei den Ehe- anzeigen der Sckriftsässigen alle diejenigen Erfordernisse *) beigebracht und nachgewiesen werden, welche bisher für die Amts- sässigcn vorgeschrieben waren. Letztere aber müssen auch Nachweisen, daß sie im Stande sind, eine Familie zu ernähren. Liegt dies auch den Schriftsässigen ob? Und, bejahenden Falls, von welcher Behörde wird diese Bescheinigung gegeben? Etwa von der Gemeindebehörde des Orts, wo der Bräutigam heimathsberechtigt ist? Und bei Staatsdienern etwa von der vorgesetzten Behörde? Oder vertritt bei diesen der einzuholende Consens die Nachweise der Erwerbsfähigkeit? Und wie ist es hiermit bei Geistlichen und Schullehrern?
3. Zu §. 16. entsteht die Frage, wo die Ortsvorstände die Proklamation anzuschlagen haben? In den meisten, wo nicht sämmtlichen kleinen Städten und Landgemeinden mangeln die s. g. Gitterschränke und es werden dafelbst die Bekanntmachungen mündlich unter dem Glockenschlage bewirkt.
4. Zu §. 21 ist sehr zu wünschen, daß de» Beamten demnächst die Weisung zugehe, dem Akt der Eheschließung in äußerer Beziehung Würde zu geben. Dazu wäre vor Allem die Bestimmung einer passenden Amtskleidung erforderlich ist. . M.
*) Es würde auch wünschenswerth sein, diese sehr zahlreichen Erfor- derniffe, die aus hundert Ecken und Enden der Gesetze rc. zusammeuge- sucht werden müssen, etwas zu vereinfachen und in das neue Gesetz mit aufzunehmen. ^nm> d. Red.