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ästen städtischen Behörden beim Fürsten Windischgrätz, welcher mit dem Vorschläge derselben, im Fall eures gewaltsamen Siegs der Minorität in Wien und eines Umsturzes, eine provisorische Regierung in Böhmen einzusetzen, sich einverstanden erklärt haben soll , ebenso von einer Anfrage seinerseits, daß, wenn die städti­schen Behörden und Nationalgarde die Aufrechthaltung der Ruhe verbürgen wollten, er im Nothfalle alles Militair aus Prag nach Wien schicken wolle. Heute ist endlich die Auslieferung der Ge­wehre an die Nationalgarde erfolgt.

Prag, 9. Oct. Die böhmischen Deputirten beabsichtigen den Reichstag nach Brünn zu verlegen. Mehre von ihnen haben Wien bereits verlassen, und befinden sich in unsern Mauern, Rieger und Hawlicek sind heute Morgens angekommen. Mit dem heutigen Abendtrain gehen eine Division Feldjäger und eine Compagnie Artillerie nach Wien ab, die übrigen Truppen haben sämmtlich Befehl, sich marschfertig zu halten, und, wie uns aus ziemlich glaubwürdiger Quelle versichert wird, sollen bis Donnerstag 10,000 Mann von Prag gegen Wien marschiren, und auch Fürst Windischgrätz dahin bestimmt sein.

Die hier anwesenden Rcichstagsdeputirten haben mit dem Stadtverordneten Colle ein Manifest erlassen, welches in seinen Hauptsätzen folgendermaßen lautet:Aufruhr, Mord und Gewalt­that hat in Wien die Garantieen der Freiheit in Frage gestellt; der Partei des Umsturzes ist es wir sind überzeugt, gegen den Willen der Majorität der biedern Bewohner Wiens ge­lungen, unsern konstitutionellen Kaiser-König zur Flucht zu ver­anlassen, den Reichstag zu terrorisiren, in welchem jetzt die bis­herige Minorität ohne Rücksicht auf Ordnung und Gesetz illegale Beschlüsse faßt. Im Namen und im Sinne der loyalen Bevöl­kerung Prags protestiren wir gegen alle im Reichstage ungesetzlich gefaßten Beschlüsse, wir protestiren gegen eine Versammlung, welche in beschlußunfähiger Minderheit, ihr Mandat überschreitend, Die exekutive Gewalt an sich zu reißen versuchen sollte. Zn dem gewaltsamen Sturze eines Ministeriums, welches in Uebereinstim- nung mit der Majorität der freien Vertreter eines freien Volkes rändelt, sehen wir nicht die Erhebung einer edlen Nation für ihre interdrückten Rechte, sondern nur verbrecherischen Aufruhr und Anarchie. Wir erklären unsere Anhänglichkeit an die Dynastie, in die konstitutionell - demokratische Monarchie, wir erklären fest inb feierlich, daß ein einiges selbstständiges Oesterreich wieder er- tehen soll aus dem Chaos, welches perfide Organe des Umsturzes teilte aus Oestereich gemacht. Nur in einem selbstständigen Ös­terreich kann Böhmen, kann seine Hauptstadt gedeihen.

Wessenberg ist heut Abend hier angelangt.

Berlin, 11. Oct. Schon wieder cirkuliren Gerüchte von ner Ministerkrisis. Es heißt, daß es dem Ministerium Pfuel, welches klug genug ist, um aufrichtig patriotisch zu sein, von wisset Seile äußerst schwer gemacht werde. Ungeachtet seines uredens und ungeachtet der Anstrengungen des Präsidenten üabow verweigere man ihm in Potsdam alle Augenblicke die othigen Unterschriften. C'est tout comme chez nous. So erbe jetzt dem Gesetze über Aufhebung der Todesstrafe die Sanction verweigert, und von Pfuel sei entschlossen, damit vor e Kammer zu treten oder sich zurückzuziehen. Schon einige lal habe v. Pfuel nur durch die nachgesuchte Entlassung auf dem nstitutioneUkn Wege durchdringen können. Wenn es den Vete- nen des Absolutismus so sauer n?irb, sich bei der Krone Gehör verschaffen, wie schwierig muß nicht die Lage des verhaßten ansemann gewesen sein. Es gehört in der That einige Charakter- tig-keit dazu, um mit Rücksicht auf das schwerbedrobte Vaterland 'jenigen nicht als verloren aufzugeben, welche sich nun einmal cht rathen und nicht helfen lassen wollen

C Kassel, 12. Oct. Universitäten-Congreß in Jena. (Schluß.) ach dieser in den Verhandlungen Epoche machenden Abstim- ing gestattete theils die Zeit, theils auch die Stimmung eines aßen Theils der Versammlung kaum noch ein tieferes Eingehn f die rückständigen Fragen. Für einen der wichtigsten Punkte, akademische Gerichtsbarkeit, sollten wenigstens die undsâtze festgestellt, die weitere Bearbeitung einer Commission 'rlassen werden, und allerdings, wenn man auch ohne Verge- rwärtigung des Details bei einem solchen Gegenstand über die incipien sich nicht äußern kaun, ließ sich doch wohl erwarten,

daß eine so viel erörterte Sache den Vertretern der Universitäten nicht als neu und unerwogen entgegenträte. Daß die innere Disciplin der Universität in ihren eigenen Händen bleiben solle, wurde einstimmig festgestellt, die Uebertragung der Polizeigewalt an die bürgerlichen Behörden nur mit schwacher Majorität, mit größerer die Nothwendigkeit anerkannt, die Studirenden in Bezug auf Criminalvergehen und auf civilrechtliche Verhältnisse unter die allgemeine Jurisdiction zu stellen. Ferner wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß die Studirenden bei der Disciplinargewalt zu betheiligen seien, die nähere Durchführung desselben, sowie die Be­rücksichtigung der Frage, ob und inwieweit Modifikationen der allgemeinen Gesetzgebung mit Rücksicht auf die Studirenden nöthig seien, der Commission überlassen.

In Bezug auf die wünschenswerthe Gleichmäßigkeit der Uni- versitätsferieu vereinigte man sich dahin, daß deren Dauer im Frühjahr vom 15. März bis 15. April (vorbehaltlich der durch späteres Eintreten des Osterfestes nöthigen Modifika­tionen), im Herbst vom 15. August bis 15. Oktober am zweck­mäßigsten sei.

Für eine Sitzung am 4ten Tage blieb noch die Wahl und Instruction der Commission übrig, welcher die Vorbereitung einer in den Herbstserien nächsten Jahres in Heidelberg zu haltenden zweiten Versammlung übertragen werden sollte. Dieser Commission wurden außer der Gerichtsbarkeit namentlich die Fragen über die Einrichtung der Facultäten, Maturitätsprüfungen, Promotion, Habilitation und Freizügigkeit der Privatdocenlen, Beibehaltung der Kanzler und Curatoren, sowie mehrere specielle Anträge, worunter der auf Gründung einer deutschen Akademie, überwiesen. Die Wahl siel auf 8 Ordinarien: Erdmann aus Leipzig, v. Vangerow aus Heidelberg, Blume aus Bonn, Stan n iu s aus Rostock, Knobel aus Gießen, Staudemaier aus Frei­burg, Ribbentrop aus Göttingen, Hoffmann aus Jena; 4 Extraordinarien: Delffs aus Heidelberg, Cäsar aus Mar­burg, v. Raumer aus Erlangen, Gitzler aus Breslau; 3 Privatdocenten: Sigmund aus Würzburg, Schmid aus Erlan­gen, Zech aus Tübingen. Zu ihrem Vorsitzer wählte die Commission Vangerow in Heidelberg. Endlich beschloß man, die National­versammlung in Frankfurt durch Ueberfenbung bet Protokolle, fowie die einzelnen Regierungen durch die vertretenen Universitäten von den Resultaten der Verhandlungen in Kenntniß zu setzen, sowie um Mittheilung etwaiger Reformen der Universitäten an die genannte Commission zu bitten.

Ungarn

Jellachich wird von der ungarischen Hauptarmee unter dem Kriegsminister Messaros verfolgt, welcher 30,000 Mann unter seinen Befehlen haben soll und nur noch eine kleine Tagereise von dem kroatischen Heer entfernt sein soll.

Großbritannien.

London, 9. Oct. (Morgens.) Die Cholera ist in Wool­wich und verbreitet einen rasenden Schrecken. Smith O'Brien ist von den Geschwornen Dublins des Hochverraths als schuldig erkannt worden.

Italien

Triest, 29. Sept. Privatmittheilungen aus Rom vom 14. d. M. besagen, daß die Abgeordneten verschiedener italienischer Staaten, die sich hier zur Berathung über die Bedingungen, unter denen die italienische Liga bewerkstelligt werden könne, ein­gefunden haben, folgende Sätze zur Basis ihrer Unterhandlungen machen wollen: 1) Rom wird der Sitz der unter dem Präsidium des Papstes stehenden und aus Wahlen hervorgegangenen Natio­nalversammlung sein. 2) Alle italienischen Regierungen werden daselbst ihre Bevollmächtigten haben. 3) Die Nationalversamm­lung ist die oberste Gewalt, ordnet die gemeinsamen Angelegen­heiten der Nation, bestimmt über Krieg und Frieden, ernennt die Gesandten für das Ausland und schließt Handelstraktate. 4) Die Zollvereinigung wird baldmöglichst in Wirksamkeit gesetzt und mit ihr alle Behinderung an den inneren Grenzen abgeschafft; Einheit der Münzen, Maaße, Gewichte soll eingeführt werden. 5) Das Heer wird unter gemeinsamen Oberbefehl und auf gleichen Fuß gestellt. 6) Das Uebersiedelungsrecht wird aus dem ganzen ita­lienischen Boden gelten. Das wäre ein Bundesstaat ganz nach deutschem Zuschnitt, nur mit einer andern Zuspitzung. Während