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schrittenen Majorität etwas auszurichten, so haben sie hülfsweise für die Wahl des Präsidenten nicht durch das Volk, sondern durch die Nationalversammlung sich entschieden. Natürlich! So erreichten sie, wenn auch nicht im Principe, doch sactisch ihren Willen. Ein vom Volk gewählter Präsident würde jene Aucto- rität besitzen, mit jener Macht der Staats-Idee bekleidet sein, die sie gerade hinweg schaffen wollen. Diese Partei hat offenbar nichts vergessen, weil sie nichts gelernt hat. Die andern beiden Hauptsractionen wollen im Präsidenten einen starken Träger des Staates. Aber die reinen Republikaner, Cavaignac und die Leute des National, haben das Vertrauen zum Volke verloren, ihre Illusionen sind dahin und doch möchten sie die Frucht dieser Illusionen, die demokratische Republik, die himmelblaue Staatsform, nicht fahren lassen. Sie möchten ihrem Vaterlande den republikanischen Präsidenten retten und deßhalb wollen sie ihn selbst wählen, d. h. die Nationalversammlung soll ihn wählen. Sie verzweifeln am lebenden Geschlecht und möchten doch den kommenden Geschlechtern ihre Ideale überliefern. Das ist freilich falsch, es ist unhistorisch, es ist gegen Natur und Geschichte, welche niemals Sprünge macht und auf jeden Sprung die naturgemäße Reaction so sicher folgen ließ, wie die Thräne auf den Zwiebel folgt; — aber es ist eine schöne Täuschung und eine achtungs- würdige Anstrengung. — Diese Partei hat auch Nichts vergessen, obgleich sie Vieles gelernt hat. Sie will immer noch die Dinge machen, welche sich — sie hat es so oft erfahren — selbst machen müssen. Die dritte Fraction, das sind zum Theil die absoluten, die liebenswürdigen Schwärmer, wie Lamartine, die Poeten in der Politik, welche sich alles Ernstes einbilden, das Volk werde jetzo unfehlbar den Vorzüglichsten seiner Männer wählen. Zum Theil sind es aber auch die Gescheiten, Herr Thiers und Genossen, welche sich vom Gegentheile überzeugt halten und den Hinimelblauen nur zurufen: ihr habt die republikanische Suppe eingebrockt, jetzt eßt sie aus; wenn ihr die Republik für das Volk wollt, so müßt ihr sie auch durch das Volk wollen!
Die Partei des National hat trotz des Zustimmens der Linksten, nur sehr wenig Stimmen gehabt. Nicht als ob ihre Ansicht nicht die herrschende der Kammer wäre, aber man hat sich überzeugt, daß Frankreich auf einem Krater steht, welcher durch die Uebergehung des Volkes bei der Präsidenten - Wahl nur verderblicher erplodiren könnte. Also überliefert man sich den Folgen der allgemeinen Wahl, um den Folgen der allgemeinen Entrüstung zu entgehen.
— 9. Oct. Die von der Nationalversammlung mit großer Hast unter Beseitigung aller Amendements angenommenen, die Präsidentenwahl betreffenden Artikel 42— 45 des VerfassungsEntwurfes enthalten folgende Bestimmungen: Der Präsident der Republik wird durch geheime Abstimmung und mit absoluter Majorität aller Wähler der französischen Departements und Algeriens gewählt. Er muß Franzose, 30 Jahr alt sein und nie die Eigenschaft eines Franzosen verloren haben. Vereinigt kein Candidat mehr als die Hälfte der Wahlstimmen oder sind die obigen Bedingungen nicht erfüllt, so wählt die Nationalversammlung den Präsidenten unter denjenigen Candidateu, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Die Dauer des Präsidentenamts ist vier Jahr.
Der „Moniteur" erklärt es für unwahr, daß die Auslieferung der sechs angeblichen Mörder des Fürsten Lichnowsky in Straßburg stattgefunden habe. Ebenso erklärt er die von einem londoner Blatt behauptete Anwesenheit der Herzogin v. Berry für eine Lüge.
Der „Corsaire" spricht von der nahen Rückkehr Guizot's nach Frankreich. Vor einen Prozeß hat er sich nicht zu fürchten da alle derartigen Schritte gegen die letzten Minister Louis Philipps aufgegeben sind.
Als permanentes Sitzungslokal für die Nationalversammlung soll, nach dem Vorschlag einer zu dem Ende niedergesetzten Commission, die ehemalige Deputirtenkammer eingerichtet werden.
Im Gegensatze zu Lcdru Rollin rathen die Debats davon ab, die Gesandten der deutschen Mächte so ohne weiteres wegen des Herrn v. Raumer davonzuschicken. Die Centralgewalt sei noch zu unzuverlässig.
L a n d t a g.
Sitzung vom 13. October. War reich an skandalösen Dingen aus der Vorzeit. Nachdem die Landtags-Commission einige Mittheilungen über verschiedene Gegenstände, z. B. über den Antheil des Amtes Birsteins an den russischen Kriegsgeldern, rc. gemacht hatte, wurde das Gesetz wegen Bestrafung der Beschädigungen an Eisenbahnanlagen revidirt. Der §. 1 hat eine bessere Fassung erhalten; doch begreifen wir nicht, warum man die Wendung „Unterlassungen rc." eingeschoben hat. Unterlassungen können nur strafbar sein, wenn eine Verbindlichkeit zum Handeln besteht, und wo ist die hier für Jedermann ausgesprochen? Oder hat man etwa eine allgemeine Anzeige- oder Warnungspflicht indircct durch jene Wendung ausdrücken wollen? Dann hätte man doch füglich deutlicher reden sollen und müssen. So ist Nichts als ein sehr überflüssiges oder sehr undeutliches Einschiebsel vorhanden. In Absatz 3. §. 2. ist die Fassung: „einer solchen Handlung," geblieben. Was ist das nur für eine Handlung? Bezieht sich die Wendung auf den in Absatz 2. gedachten Fall „beabsichtigter Tödtung" oder auf die in Absatz 1. erwähnten „Vergehungen" oder auf die in §. 1. aufgeführten „Handlungen oder Unterlassungen"? Wahrlich ! eine ziemlich trostlose Redaction. Das ganze Gesetz wurde mit 37 Stimmen gegen 4 angenommen, nachdem sich Hr. v. Waitz, der in voriger Sitzung strengere Strafen beantragte, von „jeder Verantwortlichkeit" losgesagt hatte, und von mehreren Mitgliedern besondere Fleißanwendung und Aufmerksamkeit in Betreff der Verkündigung des Gesetzes empfohlen worden war. — Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht des Rechtspflege- ausschusses über die Veräußerung der Domaine Wilhelmsthal an den Regenten. Der Bericht stützt sich auf die mitgetheilten Mi- nisterialacten und liefert einschließlich der „angedruckten interessanten Antwort" des Justizministeriums vom 4. August 1846 einen trübseligen Beleg für die bodenlose Nichtsnutzigkeit, mit welcher damals in der fraglichen Angelegenheit verfahren worden ist. Wir wollen aber auf Einzelnes nicht näher eingehen; die Sache ist zu mstzig und zu schmutzig, als daß man sie mit bloßen Händen anfassen mögte. Hr. Lederer meinte, Hr. von Motz habe sich als Minister zur Philosophie des Crispinus bekannt, und hob rühmend hervor, daß die Unterbehörden das Interesse des Staats mit Eifer zu wahren bemüht gewesen seien. Auch die Schienenange- legenheit kam wieder zur Sprache und wird nächstens des Weitern erörtert werden. Eben so die Sache wegen der jüngsten Neubelehnun- gen, deren Erinnerung man beschloß. Der Ausschuß beantragte, das Finanzministerium zu ersuchen, die unstatthafter und nichtiger Weise veräußerte Domäne Wilhelmsthal „mit allen gezogenen Nutzungen" zurückzufordern; was einstimmig genehmigt wurde. Bei der Gelegenheit hat der Ausschuß zugleich „die Akten auch darüber nachgesehen, was es für eine Bewandniß mit den 11 Acker Wiesen und den verschiedenen Gebäulichkeiten habe, woran das damalige Finanzministerium die Ansprüche des Hofes anerkennen zu müssen geglaubt hat." Der Ausschuß hat auch in dieser Hinsicht das eingehaltene Verfahren nicht billigen können und beantragte: das jetzige Finanzministerium zu ersuchen, „bei der Wiederabtretung der Domäne Wilhelmsthal zugleich jene bestrittenen Gegenstände mit gezogenen Nutzungen zurück zu fordern und der Hosverwaltung anheim zu geben, ihre angeblichen Ansprüche im Wege Rechtens geltend zu machen." Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. — Dann kam der Bericht des Rechtspflege-Ausschusses über ein Gesuch des Obergerichtscanzlisten Bezzenberger zu Rinteln wegen Nachverwilligung von Umzugskosten zur Berathung. Bezzenberger war früher Canzlist beim Obergerichtc zu Marburg. Als Professor Jordan nach jahrelanger Einkerkerung endlich durch richterliche Verfügung du Vergünstigung erhielt, in seiner Wohnung sich aufzuhalten und bewacht zu werden und viele seiner früheren Bekannten ihn wi einen Aussätzigen mieden, war Bezzenberger einer der weniger Staatsdiener, welche es wagten, den Verlassenen zu besuchen. ® spielte Schach mit ihm, ein Spiel, das Jordan leldenschaftUs liebt. Die „geheime Polizei", wie es heißt, unterließ nicht, bitt auszubeuten; Bezzenberger wurde „durch höchstes Reskript vom 14 Oktober 1841 ohne Meldung und ohne sein Zuthun" plötzlich nac Rinteln versetzt und dort als einer der hessisch-sibirischen „Zobel jünger" betrachtet. Der Umzug kostete ihm nach specificirter Be