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gen, der Schleier, der über ihnen ruht, ist daher noch nicht gehoben. Indeß scheint doch der in Ofen und Pesth verbreitete Jubel, daß Jellachich und sein Heer in wilder Flucht nach allen Seiten davon gegangen sei, sehr voreilig gewesen zu sein und der ganze Kampf sich auf das kleine Gefecht bei Velencze beschränkt zu haben. Der Bau, von dem es gestern hieß, daß er in Wieselberg stehe, soll jetzt bereits bei Bruck, also bis etwa 5 Meilen von Wien, vorgerückt sein. Am 4. war sein Hauptquartier in Altenburg, wo Nachmittags 2 Uhr das kaiserliche Manifest seiner Ernennung zum Stellvertreter des Kaisers in Ungarn verkündet wurde. Man glaubte, daß er dort weitere Befehle zur Fortsez- zung seiner Operation abwarten würde, indeß wäre er, wenn jene Nachricht von dem Vorrücken bis Bruck gegründet ist, der Kaiserstadt schon näher gekommen. — Presburg soll am 5. ohne Widerstand von den kaiserlichen Truppen besetzt worden sein.
Pesth, 3. Oetober, 1 Uhr Nachmittags. Der Zustand in welchem wir hier leben, beginnt nachgerade unerträglich zu werden. Bis zur Stunde ist noch kein einziger Bericht vom Kriegsschauplatz publicirt. So viel ist Thatsache, daß unsere Armee den Banus gänzlich aus dem Gesicht verloren hat, welcher sich wie man in der vor kurzem beendigten Sitzling erfahren, in Mor befindet und gegen Raab zu rücken beabsichtigt, um dort weitere Streitkräfte an sich zu ziehen. Was die eben erwähnte Sitzung betrifft, so wurden in derselben folgende Beschlüsse gefaßt: 1)Con- fiscirung der Güter des Grafen Eugen Zichy. 2) Ein Gleiches hat in Zukunft mit den Gütern aller des Landesverraths Ueber- wiesenen zu geschehen, welche mit dem Strang oder Schwert gerichtet werden sollen. 3) Erlaß von Proklamationen an die Wiener und Deutsch-Oesterreicher überhaupt, um sie aufzufordern die Absendung von Truppenverstärkungen an den Banus zu hintertreiben. Zugleich äußerte Präsident Sazmandy seine tiefe Indignation darüber, daß Jellachich den heute 6 Uhr Abends zu Ende gehenden Waffenstillstand zu dem Marsche nach Mor benutzt habe. — Gestern Nachmittags marschirten 300 berittene und 1500 mit Sensen bewaffnete Ketskemeter Bauern ins Lager, desgl. 1000 mit Sensen, Heugabeln, Schaufeln oder Spaten versehene Juden. Koffuth befindet sich in diesem Augnblick im Eson- grader Comitat, wo er wie überall Wunder wirkt. Wenn jemand, so weiß er Millionen aus der Erde zu stampfen und ein Streitheer auf der flachen Hand wachsen zil lassen. Nur schade, daß dieses Heer weder equipirt noch bewaffnet ist. Selbst die Verrathe von Heugabeln und Sensen sind bereits erschöpft. In Pesth und Ofen fürchtet man jedenfalls eine Plünderung, wenn nicht durch den Feind, so dnrch den Freund! Da alle Buchdrucker — bis auf ein paar, der Regierung ausschließlich zur Disposition Vorbehalten — im Lager sind, so erscheinen auch keine Plakate der gewöhnlichen Fabriken, sondern nur amtliche Kundmachungen, als: Aufruf zu den Waffen, Ausfetzung von Preisen für Aufbringung feindlicher Geschütze, Waffen rc., Befreiung der Schmiede, Bäcker, Fleischer und Müller vom Landsturm u. s. w. Aufrichtig radikal sind hier, eine gewisse Coterie abgerechnet, nur die Juden; um so schmerzlicher muß sie die ihnen gestern widerfahrene Demüthigung berühren, daß sich, selbst in dieser äußersten Gefahr, die Bürgerschaft weigerte, ihnen den Eintritt in die Nationalgarde zu gestatten. Sie beschlossen daher ein eignes Armeecorps zu formtreu, als dessen Avantgarde die heute abgegangenen 1000 Mann zu betrachten sind.
Siebenbürgen.
Die Walachen des ganzen Landes sind im Aufstand. Durch ein Heer von Emissairen, meist Theologen und Advocaten ist das rohe und unglaublich unwissende Volk dergestalt bearbeitet worden, daß sie glauben, ein Gott und dem Kaiser wohlgefälliges Werk zu thun, wenn sie dem ungarischen Ministerium den Gehorsam verweigern, alle Ungarn ausrotten und sich in die Güter des Adels nach rein kommunistischen Grundsätzen theilen. Der königl. Kommissar Baron Vaji entwickelt eine lobcnèwerthe Thätigkeit. Er soll geäußert haben, daß er nicht früher nach Pesth abzeht — denn er ist zum Minister designirt — biS nicht der Aufstand der Walachen gänzlich gestillt sein wird.
Die Organisation des Staatsbau-PersonalS in Kurhessen. (Schluß.)
Daß man aber endlich einen ausführenden Baubeamten so besolde, daß er feinem schwierigen und lästigen Berufe ganz mit Liebe obliegen kann, ohne durch Sorgen und Kummer für seine und seiner Familie Eristenz theilweise davon abgezogen zu werden, wobei wohl zu berücksichtigen sein dürfte, daß derselbe mittelst seines Faches eben so hoch stehen dürfte und wenigstens eben so viel dem Staate und der Menschheit wirklich Nützliches und Wohlthätiges wirken kann als ein Landrath oder Justizbeamter, wenn er anders feinen Platz recht ausfüllt, daß also zwischen gleichstehenden Staats-Beamten kein so auffallender Gehalsunterschied wie dermalen bestehend, Statt finden darf: dies scheint eben so rechtlich als dringend nothwendig. Um zur Stellung eines Distriktsbaumeisters zu gelangen, hat es bis jetzt bedurft und wird eS auch demnächst wohl bedürfen, nicht nur Zeit und Kosten erfordernder vielseitiger theoretischer Vorbildung, sondern auch einer langjährigen vorbereitenden Dienstzeit, welche nicht wohl ohne Vermögensaufopferung zu erreichen stand. Schreiber dieses hat z. B., nachdem er sich durch die erforderlichen Vorstudien von Jugend auf dem Baufache gewidmet und hierauf nach bei der Ober-Bau- Direktion bestandenem Gramen im Jahr 1824 als Bau-Eleve bei derselben angenommen worden war, nicht weniger als beinahe noch vierzehn Jahre lang, ohne Gehalt zu beziehen, mit geringfügigen Unterbrechungen, in welchen er zu Aufsichtsführungen rc. beordert wurde, im Zeichnen-Büreau der Ober-Bau-Direktion arbeiten müssen, ehe er zu seiner jetzigen Stellung als Landbaumeister, welche im Monat October 1838, zunächst mit dem jährlichen Gehalte von 500 Thlr. erfolgte, gelangen konnte.
Im Monat August 1840 erhielt derselbe dann erst den vollen Gehalt als Landbaumeister letzter Klasse mit jährlich 600 Thlr., welchen er dermalen noch immer, als ein nun schon älterer Mann mit Frau und Kindern, bezieht. Ohne Aufopferung von mehreren Tausend Thlr. Vermögen wäre ihm dies durchzusetzen natürlich nicht möglich gewesen. War nun auch wohl früher ein jährlicher Gehalt von 600 Thlr. für die Landbaumeister um deswillen ausreichend, weil derjenige nicht unbedeutende Theil ihrer Zeichnen- und Schreibarbeiten, welchen sie für Privaten und füi Gemeinden zu besorgen hatten, ihnen bezahlt werden mußte; st ist ein solcher doch dermalen gänzlich ungenügend, und zwar, wei schon seit mehreren Jahren, die genannten Geschäfte für die Gemeinde, und auch in der Hauptsache, nämlich in der Prüfung und Genehmigunj der Baurisse, für Privaten ganz unentgeldlich von den Landbau meistern besorgt werden müssen, und weil überhaupt eine andere, vie kostspieligere Zeit eingetreten ist. Dazu kommt, daß ein Landbau meister doch wenigstens ein Reisepferd nebst Burschen auf sein Kosten halten muß, wofür die bis dahin ihm dagegen verab reichte Vergütung von 80 Thlr. jährlich bei weitem nicht aus reicht, und daß es ganz dieselbe Bewandniß hat mit der auf jähr lich 80 Thlr. festgestellten Vergütung für Reise-Diäten, so wi endlich mit den auf 40 Thlr. festgesetzten unständigen Dienst kosten, wofür er ein Geschäftslokal, Utensilien, Zeichnen- un Schreibmaterialien sich zu stellen und einen Schreiber, insofer er einen solchen halten will, zu bezahlen hat. Bei all diese Vergütungen, welche z. B. für ein Kreisamt auf ein namhafte jährliches Sümmchen, außer den reinen Gehalten anwachsen, mu ein Landbaumeister zusetzen von seinem Gehalte, will er ander seine Schuldigkeit überall thun. Hoffen wir, daß es baldig besser werde und das Ersparniß im Staatsbauwesen am rechte Orte, d. h. durch gehörig angeordnete, gehörig beaufsichtigte un gehörig kontrolirte Bauausführungen, also da, wo sie zugleit wohlthätig und nützlich wird, gesucht werde, nicht aber länger i ungenügenden Gehalten des ausführenden Staatsbau-Personal wodurch nur Schaden aber keinerlei Nutzen herbeigeführt wei den kann. Ein kurhessischer Landbaumeister.
Ueber die Wahl der Bezirksräthe.
Nach dem Entwurf eines Gesetzes: die Bildung neuer Ve waltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräthen betreffen dessen meiste Bestimmungen sich als sehr zweckmäßig darstelle