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freie Bewegung gehemmt sehen, ohne damit der Universität daS Recht zu bisciplinarischem Einschreiten gegen den Unfleiß ab« sprechen zu wollen. (Schluß folgt.)

Frankfurt, 10. Oct. Das dritte Stück desReichs- gesetzblattcs" vom heutigen Tage enthält die Verordnung, betref­fend eine Matrikularumlage zur Bestreitung der Kosten der Reichs- Versammlung und der Centralgewalt; vom 30. Sept. 1848. Sie lautet: Der Reichsverweser, nach Einsicht des zustimmenden Be­schlusses der Reichsversammlung vom 29. Sept. 1848, verordnet wie folgt: §. 1. Zur einstweiligen Bestreitung der Kosten der Reichsversammlung und der Centralgewalt bis zur Erlassung eines Finanzgesetzes, soll eine Umlage von Hundertzwanzigtauseud Gul­den nach der bestehenden Bundesmatrikel bewerkstelligt werden. §. 2. Das Reichsministerium der Finanzen ist mit der Vollzie­hung dieser Verordnung beauftragt. Daran schließt sich eine Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der Umlage von 120,000 Gulden auf die ein­zelnen Staaten; vom 30. Sept. 1848. Die gemäß der Verord­nung des Reichsverwesers vom heutigen Tage ausgeschriebene Um­lage Zertheilt sich auf die einzelnen Staaten nach der unterm 3. Mai d. I, neu festgcstcllten Matrikel, wie folgt: 1. Oesterreich 35,797 fl. 26 kr. 2. Preußen 36,130 fl. 3. Bayern 13,439 fl. 46 fr. 4. Königreich Sachsen 4,530 fl. 16 fr. 5. Han­nover 4 928 fl. 6. Württemberg 5,268 fl. 10 kr. 7. Baden 3,775 fl. 12 kr. 8. Kurhesscn 2,143 fl. 50 fr. 9. Großher- zogth. Hessen 2,338 fl. 44 kr. 10. Holstein und Lauenburg 1,359 ft. 4 kr. 11 Luxemburg und Limburg 957 fl. 20 kr.

12. Braunschweig 791 fl. 18 fr. 13. Mecklenburg - Schwerin 1,351 fl. 32 kr. 14. Nassau 1,143 fl. 2 fr. 15. Sachsen- Weimar 758 fl. 48 kr. 16. Sachsen - Coburg - Gotha 421 fl. 20 kr. 17. Sachsen - Meiningen 434 fl. 8 kr. 18. Sachsen- Altenburg 370 fl. 44 fr. 19. Mecklenburg-Strelitz 270 fl. 56 kr. 20. Oldenburg 833 fl. 16 kr. 21. Anhalt-Dessau 199 fl. 54 kr. 22. Anhalt-Bernburg 139 fl. 52 kr. 23. Anhalt-Cöthen 122 fl 32 fr. 24. Schwarzburg-Sondershausen 170 fl. 20 fr. 25. Schwarzburg-Rudolstadt 203 fl. 38 fr. 26. Hohenzollern- Hechingen 54 fl. 44 fr. 27. Liechtenstein 20 fl. 56 kr. 28. Hohenzollern-Sigmaringen 134 fl. 14 fr. 29. Waldeck 195 fl. 50 fr. 30. Reuß ä. L. 84 fl. 31. Reuß j. L. 197 fl. 6 fr. 32. Schaumburg-Lippe 79 fl. 16 kr. 33. Lippe 272 fl. 4 kr. 34. Hessen-Homburg 75 fl. 30 kr. 35. Lübeck 153 fl. 28 fr. 36. Frankfurt 180 fl. 38 fr. 37. Bremen 183 fl. 6 fr. 38. Hamburg 490 fl. Außerdem enthält das Gesetzblatt das Ge­setz zum Schutze der verfassunggebenden Reichsversammlung und der Beamten der provisorischen Centralgewalt. Der Eingang lautet: Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 9. Okt., verkündet als Gesetz rc. und es er­folgt dann das bereits aus unsern Reichstagsberichten bekannte Gesetz.

Wien, 8. Okt, (B.-H.) Seit gestern ist die Ruhe der Stadt nicht weiter gestört worden und es herrscht eine dumpfe aber gewitterschwangere Stille. Das Militär, welches bei den unglückseligen Vorgängen des vorgestrigen Tages nur auf einem einzigen Punkte in der Nähe des Stephansplatzes und auch da nur defensiv einschritt, nachdem mehrere Schüsse aus den Häusern auf das Militär fielen, als die beiden Nationalgardenparteien des Kärnthner und Wiedner Viertels auf einander feuerten, hatte sich bereits von allen Posten in der Stadt zurückgezogen und in der Nähe des Belvederes (in der Vorstadt) eine Position eingenom­men. Wenn man wahr und ehrlich sein will, muß man gestehen, daß das Militär nicht im entferntesten beordert war, sich in einem Kampf mit dem Volke einzulassen, und daß nur das dringende Bitten einer Deputation der Nationalgarde des bedrohten Kärnth- nerviertels den unglücklichen Kriegsminister Latour nach langem Sträuben bewog, zu deren Schutz und Rettung zwei Compagnien Pioniere, und zwei Kanonen zu entsenden, während die ganze dis­ponible Macht vor dem Kriegsgebäude aus drei Compagnien die erwähnten zwei mitgerechnet bestand. Man wird doch wahrlich mit einem solchen kleinen Detachement nicht im Sinne gehabt haben, gegen das Volk und die Nationalgarden zu käm­pfen. Leider haben die unglückseligsten Verhältnisse der Welt einen

so schrecklichen und in seinen Folgen unberechenbaren Conflict her. beigesührt. Der gräßliche Akt, der am Kriegsminister Latour ver­übt wurde, setzte dem verhängnißvollen Tage die Krone auf. Die, Zahl der an diesem Tage mit Inbegriff der am Nordbahnhofe Gefallenen und Verwundeten kann zur Stunde noch nicht genau angegeben werden und soll sich auf 3040 Studenten, 6070 Garden und eben so viel vom Militär belaufen.

Wien, 8. Oct. (W. Z.) Die Stadt wird in Verheidi- gungszustand gesetzt, Geschütz ist auf die Wälle aufgefahren und alle Posten mit Nationalgarden besetzt. Das gesammte Militair ist im Schwarzenberggarten und Belvedere, noch innerhalb der Vorstadt, in einer drohenden Stellung concentrirt. Dieses und der Umstand, daß vorübelziehende Garden theils blos von den Soldaten entwaffnet, theils auch mißhandelt und erschossen wur­den, brachte Hellte in der Sjadt eine derartig aufgereitzte Stim­mung hervor, daß das Volk im Sturme gegen jenen Punkt vor­rücken wollte. Der Reichstag, der den Grafen Auersperg schrift­lich aufforderte, sich in die Kaserne zurückzuziehen, erhielt durch das Ministerium folgende Antwort darauf:Die gestrigen Ereig­nisse haben mich veranlaßt die in verschiedenen Kasernen zerstreu­ten Truppen auf einem einzigen militairischen Punkte zu concen- triren, um selbe vor jedem weitern Angriffe und Insulten sicher zu stellen. Es ist dabei durchaus keine feindselige Absicht, ja es wird mir sehr erwünscht sein, bei eintretender Ruhe und Beseiti­gung jedes weitern Angriffes auf das Militair, von dem jedoch in diesem Augenblick die verschiedensten Gerüchte herumgehen, diese außerordentlichen Maßregeln aufzuheben und in das gewohnte Ver­hältniß zurückzukehren." Der neue Gemeinde-Rath hat sich auf Aufforderrng des Reichstages gestern constiluirt und eine Adresse erlassen.

Die gestern vom Reichstag beschlossene Proklamation soll in alle Landessprachen übersetzt und durch alle Zeitungen, sowie durch die einzelnen Deputirten, verbreitet werden. Große Bestürzung erregte die Erklärung Hornbostels, daß er sein Portefeuille nicht behalten könne, weil unter gegenwärtigen Umständen, wo eine so schwere Zukunft drohe, ausgebildete politische Charaktere nöthig seien, er aber die nöthige Kraft nicht besitze, und so seine Stelle nicht gehörig ausfüllen könnte. Ein stürmisches oft wie­derholtes Nein erhält er von der ganzer Kammer zur Antwort. Abgeordneter Jonack stellt ihm vor, daß es sich gegenwärtig nur um Vertrauen beim Volke handle, welches er reichlich besitze. Hornbostel fügt sich endlich, wie man sieht, mit schwerem Herzen den Anforderungen mit den Worten:Ich muß mich dem Reichs­tage fügen," und verläßt unter ungeheurem Applause die Tribüne. In einer Debatte über die Fortdauer der Permanenz entscheidet sich die Kammer, in Anbetracht der bedrohlichen Stellung des Militairs, für die Fortdauer der ersteren. Ueber einen Antrag Sierakowskis .zur Erlassung einer, Verheißungen machenden, Pro­klamation an das Militair wird auf die gegen dieselbe gemachten Einwendungen zur Tagesordnung übergegangen. Kudlichs An­trag auf Niedersetzung einer Vertheidigungscommission wird an­genommen und letztere aus 5 Kammermitgliedern, größtentheils höheren Offizieren, gebildet.

Das kaiserliche Manifest spricht übrigens von Anarchie, die in Wien herrsche, von einer Partei, die Raub und Mord beab­sichtige, von einer fluchwürdigen Rotte, die ihn aus der Burg seiner Ahnen vertrieben, obwohl er trotz des 15. Mai die Con­cessionen der Märztage nicht zurückgenommen habe, und daß er genöthigt gewesen fei, Wien zu verlassen, um anderswo die Mittel finden, die unterjochte Wiener Bevölkerung zu befreien.

Ukbrigens hat gestern der Reichstag seinen Befehl in Betreff der Fahrten auf der Nordbahn durch folgende Proklamation wie­derrufen:Der Reichstag hat zufolge gestrigen Beschlusses Militairzüge auf der Nordbahn verboten. Um jedoch die Her- beischaffung von Lebensmitteln für die Hauptstadt vom Marchfelde möglich zu machen, da dermalen die gewöhnliche Straße wegen der beschädigten Aerarialbrücken unfahrbar ist, sieht sich der Reichs­tag veranlaßt, zur Erreichung des angeführten Zweckes der Bahn- Direction die Fahrten zu gestatten, und dieselbe zur Fahrbarma- chung der Bahn von Wien aus zu ermächtigen." Wien, den 7. Oktober 1848. Vom Reichstagsvorstande, Franz Smolka, erster Vicepräsident.