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Neue Hessische Zeitung.

. V ISS. Donnerstag, den 12. October. 1848.

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Politische Nachrichten. Deutschland.

-T- Frankfurt, 10. Oct. 94. Sitzung der D. N. V. 3 immer mann von Stuttgart verliest alsbald nach der Geneh- nigung des Protokolls die bereits angekündigte Verwahrung der Nitglieder der äußersten Linken.Wir Unterzeichneten, so lautet er Protest, verwahren uns hierdurch vor unseren Wählern und or der ganzen deutschen Nation gegen die durch das Gesetz über en Schutz der Nationalversammlung geschehenen Eingriffe in die urch die Märzrevolution errungenen Volksrechte. Das Versamm- ungsrecht unter freiem Himmel wurde dadurch für den Umfang on 7809)1. und für das ganze Territorium mehrerer selbst­ändiger deutscher Staaten gänzlich aufgehoben. Die Preß- eiheit wurde in ihrem wichtigsten Momente, in der freien und äcksichtslosen Kritik der Nationalversammlung und der Vertreter '8 Volkes, durch harte Strafbestimmungen illusorisch gemacht. )er Grundsatz der Gleichheit und die Aufhebung aller Prwilc- ien wurde im Interesse der Unfreiheit durch eine bevorzugte Stel- uig der Abgeordneten verletzt. Die Bedeutung politischer Ver- rechen und Vergehen wurde durch Zulassung einer entehrenden irafe, der Zuchthausstrafe, verkannt. Endlich aber wurde nicht nmal die Anwendung des öffentlichen und mündlichen Proceß- erfahrens mit Zuziehung von Geschworenen unbedingt vorge- wieben. Diese Gründe, abgesehen von der Härte des Gesetzes ib der in demselben liegenden Verletzung der Würde der Volks- rtretung überhaupt, und unser gekränktes Ehrgefühl nöthigen is zu gegenwärtiger Verwahrung." Unter den vierzig und rigen Unterzeichnern befinden sich unter Andern I. Fröbel, Libelt aus Posen, R. Blum, auch Kolb von Speyer ib Kuenzer. Eisenmann verliest darauf folgende Er- irung, die er zum Behufe der Beitrittserklärung auf den Tisch s Hauses niederlegt. Wir erklären hiermit öffentlich, daß wir als ^geordnete für uns keinen anderen Schutz ansprechen, als jeder an- :e Staatsbürger genießt." v. Vincke:Es ist Sitte ge­rben, daß es der Minorität, oder auch einzelnen Mitgliedern c Majorität gestattet wurde, die Gründe ihrer Abstimmung zu otokoll zu geben. Sind nun schon mehrmals gegen diesen odus Erinnerungen und Einsprüche erhoben worden, so glaube ch ich nicht, daß nach geschlossener Verhandlung dies parlamen- isch üblich ist. Im Interesse der Zeitersparniß will ich mich och auf keine weitere Diskussion darüber einlassen. Dagegen ben wir noch nicht erlebt, daß ein Beschluß der Majorität, o der Versammlung selbst, nicht nur der Kritik, sondern auch terem Tadel unterworfen wird (Unruhe auf der Linken.) Ich eche nicht gegen Herrn Eisenmanns Verfahren, denn dieses ist lkommen loyal, sondern gegen die Erklärung, welche Herr Untermann vorgetragen hat. Es ist nämlich darin unter an­en ladeliideu Bemerkungen gesagt worden, es sei durch jenen schluß der Majorität die Würde der Versammlung verletzt und l Ehrgefühle einer nicht unbedeutenden Anzahl von Mitgliedern er Versammlung zu nahe getreten worden. Das sind offenbare b eidigungen der Majorität. Es kann keiner Minorität gestat- 1 sein, die Mitglieder in einer solchen Weise, noch dazu persön- ®*r ^'^ "us gegenseitig Achtung schuldig. Be,chlüffe, welche hier gefaßt werden, werden als Beschlüffe gesetzlichen Vertreter des Volkes angesehen; wer sie verletzt, der etzt die Vertreter und durch sie das Volk. Eine solche Verletzung ist nicht blos unparlamentarisch, sondern durchaus unzulässig, in der Ansicht, daß die Versammlung sich darüber aussprechen

- ob überhaupt eine solche Erklärung zu Protokoll gegeben 'm könne, oder ob dieselbe nicht einfach zurückgegeben werden

müsse. Ich stelle deßhalb den Antrag, daß ein besonderer Aus­schuß gewählt werde zur Begutachtung der Frage, was mit der Erklärung und zur Herstellung eines parlamentarischen Verfahrens zu thun ist. Wenn es so fortginge wie bisher, wohin gelangten mir! Wir sind es der Ehre der Nation schuldig, ein solches Verfahren nicht länger zu dulden. (Widersprechender Eindruck. Beifall auf der Rechten. Murren auf der Linken. Schweigen in den Centren.) Wizard protestirt als Abgeordneter des deut­schen Volkes feierlichst gegen einen solchen Antrag. Er werde sich nie und nimmer abhalten lassen, die Beschlüsse der Versamm­lung einer Kritik zu unterwerfen. Vogt. Die Erklärung Zim­mermanns habe er nicht mit unterzeichnet, allein gerade aus die­sem Grunde Protestire er feierlich gegen einen solchen Antrag. Die Versammlung gehe in der Beschränkung der Freiheit immer weiter; heute müsse man sogar hören, daß der Minorität das Recht der Kritik abgesprochen werde. Was in der obigen Er­klärung ausgesprochen sei, hätte jeder Abgeordnete auf der Tri­büne sagen können, ohne eines Ordnungsrufes gewärtig sein zu müssen. Er begreife wohl alle Maßregeln, welche darauf hin­zielten, die Freiheit der Versammlung einzuengen, allein diesen Antrag begreife er nicht. Er begreife auch nicht, wie der Herr Vorsitzende dem Antragsteller das Wort zur Begründung eines Antrages habe verleihen können, der beim Präsidenten nicht vor­her eingereicht und für den die Dringlichkeit nicht beanspruchl sei. Der Vorsitzende-: Mit demselben Rechte, mit welchem ich Hrn. Eisenmann das Wort gegeben habe, dessen Erklärung auch nicht vorbehalten war, mußte ich auch Hrn. v. Vincke das Wort geben. Der Vorsitzende fragt nach der Unterstützung des Antrags von Vincke. Ein Theil der Rechten unterstützt den Antrag. Der Vorsitzende will fragen, ob der Antrag für dringlich erkannt werde, als Fetzer zuvor die Tribüne besteigt, um gleichfalls für sich und seine Freunde eine Erklärung abzugeben. Sie lautet: Die Unterzeichneten haben geglaubt, deshalb gegen das Gesetz stimmen zu müssen, 1) weil die in den §§. 1. 2 enthaltenen Bestimmungen das Rechtsgefühl verletzen und ihre Anwendung die Reichsversammlung mehr verletzt als sichert. 2. In der Auf­hebung des freien Versammlungsrechtes, für einen Umkreis von 5 Meilen, ferner den Ausnahmebestimmungen über Beleidigungen der Nationalversammlung durch die Presse und in der Ausdeh­nung dieser Bestimmungen auf die Beamten der Centralgewalt er­blicken wir eine Verkümmerung eben errungener Volksrechte, eine Rückkehr zum Polizeistaate und Mangel an Vertrauen in die Na­tionalversammlung. 3) Wir erkennen endlich in der Ablehnung des Schoderschen Antrages, auf Vereidung des Militairs, in Ver­werfung des Antrages auf Aburtheilung der Vergehen durch Ge­schworene einen weiteren Beweis des reaktionären Charakters des Ganzen. Unterzeichnet von Dietsch, Vogt, Frisch, Eisenstuck, Schüler von Jena, Heubner, Mölling, Backhaus, Rösler von Oels. Der Vorsitzende fragt hierauf, ob der Antrag Vincke's für dring­lich erkannt werde. Mitglieder der Linken bemerken, daß die Dringlichkeit von v. Vincke nicht beansprucht sai. v. Vincke thut dies nachträglich. Der Antrag wird hierauf für nicht dringlich erklärt, v. Vincke bemerkt, daß er den Antrag für diesen Fall zurücknehme.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung ferner mit, daß Pfarrer Kauzcr (Würtemberg) aus der Reichsversammlung aus und sieben andere Mitglieder, unter denen I. Fröbel, Dr. Libelt und von Heyde, Stellvertreter Lichnowskys, einge­treten seien. Neue Beiträge zur deutschen Flotte werden ver­kündet. Der Antrag des Petitionsausschusses, die gestern erwähnte Petition, eine in den Niederlanden zu erhebende Erbschaft meh­rerer sächsischer Staatsbürger betreffend, an das Ministerium zur