Neue Hessische Zeitung.
J\pe AAI. Montag, den 9. October. iS48.
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Amtlicher Theil.
Erlaß des Reichsverwesers
an sämmtliche deutsche Regierungen.
Von der provisorischen Centralgewalt für Deutschland.
In dem Rundschreiben vom 22. September 1848 hat die provisorische Centralgewalt sich bereits ausgesprochen, daß sie Hand in Hand mit den deutschen Regierungen Maßregeln treffen werde, damit dem Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands stille steht, wieder Geltung nnd kräftige Wirksamkeit werde. Sie hat an diese Erklärung die Aufforderung geknüpft, alle Behörden und Beamten, so wie jene Institute, die zur Vertheidigung der Ordnung und der Gesetze bestehen, zur eifrigen Pflichterfüllung ernstlich zu ermahnen.
Nun ist es aber wohl bekannt, daß die Beamten häufig Bedrohungen, selbst Mißhandlungen, sich ausgesetzt sahen, wenn sie pflichtgemäß vorgegangen sind, und daß die gewöhnlichen Kräfte oft nicht ausreichen, der eingerissenen Zügellosigkeit zu steuern. In diesen Verhältnissen liegt die Aufforderung für die provisorische Centralgewalt, Sorge zu tragen, daß diesen llebelständen sofort abgeholfen werde.
Als eine dazu geeignete Maßregel wurde die Aufstellung bedeutenderer militairischer Streitkräfte an verschiedenen Punkten Deutschlands erkannt, — bei Frankfurt, Kreuznach, Freiburg, s" der Iller und in Thüringen, — nicht minder die Absendung eigener Reichseommissäre mit ausgedehnten Vollmachten in jene Gegenden, wo bereits auffallende Ruhestörungen vorgefallen oder zu besorgen sind.
Die Aufgabe dieser Reichskommissäre wird dahin gerichtet sein, durch das Ansehen der Centralgewalt und durch die ihr zu Gebote stehenden umfassenden materiellen Mittel die thätigen Bemühungen der einzelnen Regierungen, die Herrschaft der Gesetze durchzuführen, kräftig zu unterstützen, und die Reichstruppen sind nur dazu bestimmt, zu dieser Unterstützung mitzuwirken und die Veriuche Jener zu bekämpfen, die einen gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verhältnisse (deren gesetzliche und friedliche Umgestaltung überall kingeleilet ist) beabsichtigen, die die persönliche Sicherheit einzelner deutschen Bürger oder ihr Eigenthum angreifen, oder bedrohen, und die damit Zustände der Gesetzlosigkeit herbci- zuführen bemüht sind, die nie und nimmer geduldet werden dürfen.
Die entgegenkommende Bereitwilligkeit mit der bisher ergangenen Anordnungen entsprochen wurde, die musterhafte Haltung der deutschen Reichstruppen, der herzliche Empfang, den sie bei der Bevölkerung aller Gegenden fanden, und der ungetrübt freundliche Verkehr, der zwischen den Bürgern und Kriegern herrscht, bethätigt, daß das deutsche Volk und die deutschen Regierungen über die Richtung der getroffenen Maßregeln nicht irre sind, daß sie darin eine Bürgschaft für die Bewahrung ihrer Freiheit erkennen, die nur unter dem Schutze der Ordnung und Gesetzlichkeit gedacht, und daß sie in einer einheitlichen und kräftigen Durchführ img jener Verfügungen, welche die Wohlfahrt Deutschlands betreffen, nur beruhigende Gewähr einer erfreulichen Zukunft und einer Durchbildung aller staatlichen Verhältnisse erblicken.
Die provisorische Centralgewalt wird daher, sicher der Zustimmung aller wahren Vaterlandsfreunde, die getroffenen Maß- regeln so lange bestehen lassen, bis der theilweise unterbrochene innere Friede befestigt, der Sinn für Ordnung vollständig wiedergekehrt ! ist, und bis die vollständige Beruhigung gewonnen sein wird, daß die Gesetze und ihre Durchführung überall vollständige Haltung finden.
Ein Theil jener Reichstruppen, die im südwestlichen Deutsch
land ausgestellt sind, soll aber überdies auch dazu dienen, um den gerechten und dringenden Forderungen Deutschlands nöthigen Falls die erforderliche Unterstützung zu gewähren, Forderungen, die von der provisorischen Centralgewalt gegen einen Nachbarstaat bereits erhoben sind, der schon zweimal in diesem Jahre es geduldet, daß räuberische Schaaren auf seinem Gebiete sich sammelten, um von da aus Einfälle in einen Theil Deutschlands zu unternehmen und dort die Gräuel des Bürgerkrieges zu entflammen.
Frankfurt a. M., 2 Oktober 1848.
Der Reichsverweser gez. Erzherzog Johann.
Der Reichsminister des Innern gez. Schmerling.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
-^-Frankfurt, 6. Ott. 92. Sitzung der D. R. - V. p. Gagern führt den Vorsitz. Schmidt von Löwenberg verlangt die Aufnahme der Thatsache in das Protokoll, daß er dem Anträge von Gagerns, seinen gestrigen Antrag einem Ausschusse zur Prüfung zu überweisen, beigestimmt habe und daß er zuerst den Antrag gestellt habe, auch die Prüfung des Verfahrens der beiden Präsidenten diesem Ausschüsse zu überweisen. Der Vorsitzende zeigt den Austritt von Hülsmann (Rheinpreußen) aus der Reichsversammlung und den Eingang mehrerer Beiträge zur deutschen Flotte an. — In den Ausschuß zur Prüfung der gegen die angeschuldigten Abgeordneten vorliegenden Anklagen sind gewählt: Hergenhahn (1ter Vorsitzender) Scheller (2ter Vorsitzender) Blömer, Ebmeyer, Briegleb, Martens, v. Maltzahn, Werner, Schüler von Zweibrücken, Langerfeld, Zachariä von Göttingen, Duncker, Sprengel, Reh, Gombart. In den andern Ausschuß, [jur Prüfung des Schmidt-Wiesnerschen Antrages unb des von der Nationalversammlung darauf einzuhaltenden Verfahrens, sowie der von Gagern gebrauchten Ausdrücke re. ftnb: v. Lassaulr, v. Breuning, Schwarz, v. Herzog, Edel, Grumbrecht, Pagenstecher, Zell, R. Mohl, Löw aus Magdeburg, Wernher, Schwetschke, Reichensperger, Jordan v.Marburg undV. Vincke gewählt.
Es wird zur Tagesordnung übergegangen, Diskussion des Berichtes des Gesetzgebungsausschusses über das Gesetz zum Schutze der Reichs- Versammlung *). Es wird beschlossen, keine allgemeine Debatte vorauszuschicken. — Molling aus Jever hält einen Schutz der Nationalversammlung unter dem Schutze so vieler Bajonette für unnöthig. Man müsse die Quelle der Bewegung verstopfen. Deutschland sei krank, der Arzt sei die Nationalversammlung, er- finde aber kein Heilmittel. Die Grundrechte habe das Volk sich selbst gegeben, nicht die Nationalversammlung. Wo es gelte, kräftig aufzutreten, ziehe die Centralgewalt sich zurück. Beispiel sei das Verfahren Wrangels, das Verhalten Oesterreichs rc. Dadurch habe die Nationalversammlung das Vertrauen verloren. Im Norden und Süden Deutschlands sei nur eine Stimme darüber. Lege man dies Gesetz bei Seite und spreche man aus, daß die Nationalversammlung allein das Recht habe, die Verfassung zu gründen. Dann wird die Nationalversammlung Niemanden zu fürchten haben. Die Nationalversammlung möge über diesen Gesetzentwurf zur einfachen Tagesordnung übergehen (Links Beifall). Es gehe daS Gerücht, Frankfurt solle der Mittelpunkt der Zusammenziehung einer großen militairischen Macht werden, um die Anarchie zu unterdrücken; daS Volk könne diese Last der Einquartirung nicht tragen. (In Frankfurt wenigstens haben die Aermeren keine Einguartirung). (Folgt die Riessersche Rede).
Fehlend er g auS Seckingen. Er habe bisher geschwiegen, weil Begabtere, als er sich des Wortes bemächtigt hatten, jetzt aber wo die Reaktion ihr Haupt erhebe und sich auf das „Sâbelregiment"
*) Der Entwurf deS Ausschusses folgt unten.