Neue Hessische Zeitung.
^ 130. Sonnabend, den 7. October. 1848.
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
-l- Frankfurt, 5. October. 91. Sitzung der D. R.-V. Simson I. präsidirt statt Gagern, tvelcher übrigens anwesend ist. Muck (Oesterreich) zeigt seinen Austritt aus der Reichs- versammlung an. Nach einem von Jordan von Gollnow erstatteten Bericht des Gesetzgebungsausschusses über eine Petition des Dr. Heufelder von Berlin, die Verbesserung der deutschen Gerichtshöfe und Erhebung des von ihm edirten Blattes zu einem offiziellen Reichsorgane betreffend, interpellirt von Reden das Ministerium, welche Maßregeln cd getroffen habe, um die Bestimmung c. des Art. II des Gesetzes vom 28. Juni über die Bildung einer provisorischen Centralgewalt zur Ausführung zu bringen? — v. Schmerling, Minister des Aeußern, erwiedert Lierauf, er wird in sehr kurzer Zeit auf diese Frage eine umfassende und befriedigende Antwort geben können, nur seien die Verhandlungen hierüber noch schwebend. Der Vorsitzende theilt der Versammlung zwei Schreiben des Justizministers mit, welche dieser dem Vorsitzenden der Reichsversammlung zugefertigt hat. Im ersten Schreiben theilt der Justizminister der Versammlung ein Schreiben des Appellationsgerichts der hiesigen Stadt, als Criminalgerichts, mit, worin dieses dem Ministerium anheimstellt, der Reichsversammlung von der gegen Blum und Günther, als verantwortliche Herausgeber der Reichstagszeitung wegen des Inhalts der Nr. 104. 105. 106 dieses Blattes ein- geleiteten strafrechtlichen Untersuchung Kenntniß zu geben, zum Behufe des Einschreitens derselben, sei es zur Genehmigung oder Verwerfung der Untersuchung. Das Ministerium ist der Ansicht, daß auch zur Fortsetzung der bereits vor Erlaß des Gesetzes vom 30. Sept. (über das Verfahren gegen Abgeordnete) cingeleiteten Untersuchung die Zustimmung der Reichsversammlung erforderlich ist und theilt deßhalb den Antrag des Gerichts und die Unter- suchungsakten der Reichsversammlung mit. — Das zweite Schreiben ist auf Veranlassung einer weiteren Zuschrift des Appell.-Gerichts, als Criminalgerichts, vom 4. d. M. an das Justizministerium erlassen. Das A. G. stellt darin das Ansuchen, es möge das Justizministerium bei der Reichsversammlung die Zustimmung zur Verhaftung und strafrechtlichen Untersuchung gegenZitz, Simon von Trier und Schlöffel vermitteln, als welche der Aufreizung zum Aufruhr und zu der thätlichen Mißhandlung der Abgeordneten angeschuldigt und verdächtig seien. — Der Vor- sthkudc schlägt vor, die Schreiben und Akten einem neu zu wählenden Ausschüsse zu überweisen. Simon von Trier unterstützt diesen Vorschlag mit dem Hinzufügen, daß der zuwählende Ausschuß auch nach §. 24 der Gefchäfts-Ordn. die Befugniß erhalte, Zeugen zu vernehmen re. Er hoffe, daß dann endlich einmal „der schimpfliche Bedientenschwarm, welcher sich in letzterer Zeit mit Lügen, Entstellungen und Verläumdungen über ihn und seine College» hergemacht habe, zum Schweigen gebracht werde." — v. Sel- ow Idilägt die für die Peter'sche Angelegenheit schon bestehende Commission vor, und will, daß dieser Ausschuß in 24 Stunden Bericht erstatte. — Plathner will nicht, daß der Ausschuß zu einer UnteNuchungskommission gemacht werde und daß demselben oie Befugniß des §. 24 ertheilt werde. — Edelist für einen neu zu wählenden Ausschuß mit der Befugniß des §. 24. Ebenso Schaffrath. — Der Vorsitzende bemerkt, daß die Ausschüsse nach einem früheren Beschlusse der Reichsversammlung die Befugniß )es §. 24 der G.-O. eo ipso haben. — Ziegert beantragt aen Schluß der Debatte. — v. Vincke erklärt sichsgegen Schaffrath. - Neben der Untersuchung des Gerichtes kann nicht noch eine Untersuchung bestehen, die von der Nationalversammlung ausgeht.
Dem Ausschusse steht nur die Prüfung zu und der Antrag auf eine Vervollständigung derselben, wenn er sie für mangelhaft findet. Die Beschleunigung der Prüfung muß eben so sehr im Interesse der Angeschuldigten als der Reichsversammlung liegen. — Eisenmann: Die Kommission müsse ein bestimmtes Recht der Untersuchung haben. Für die Befugnisse des §. 24. — Si- mon von Trier: Der Plathnersche Antrag sei sehr überraschend. Man möge sich hüten, einen „blinden" Griff nach einem politischen Gegner zu thun , die Nation würde darüber zu Gericht sitzen. Venedey: Die Aufregung, worin die Versammlung sich befinde, zeige, daß man mit der größten Ruhe zu Werke gehen müsse. Die Würde der Versammlung stehe auf dem Spiele. Die Kommission müsse eine Art Vorjury bilden. Noch Eins gebe er zu bedenken: Wähle man die Kommission nicht einseitig! Schmidt aus Löwenberg: Wählen Sie die Kommission blindlings, ohne die Befugnisse des §. 24, wie Ihnen Hr. Plathner gerathen hat. Wir wollen dem deutschen Volke zeigen, was es an der Natio- nal-Versammlung und der Centralgewalt hat, eine Macht, ohne Macht dem Auslande gegenüber. (Der Redner wird über diese Aeußerung unter dem Widersprüche der Linken zur Ordnung gerufen.) Meine Herrn! Ich glaube, daß es vollkommen in der Ordnung ist, auf Grund unseres Mandats, welches ein freier Ausfluß der Revolution war, ohne Censur sich hier auszusprechen. Wenn das der Hr. Präsident nicht in der Ordnung findet, so ist das nur ein Beweis mehr für das, was ich gesagt (Linkö : Sehr wahr!). Der Vorsitzende: Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß wir auf Grund unseres Mandats hier der vollkommensten Redefreiheit uns erfreuen, ich meine aber, es steht keinem Mitgliede zu, die Versammlung und ein Produkt derselben, die Centralgewalt, auf diese Weise herabzusetzen, wie der Redner gethan hat. (Rechts und von den Centren Beifall.) Schmidt: Ob ich die Centralgewalr herabgesetzt habe, weiß ich nicht (!!) (Zur Sache!) Ich beantrage, daß wir der Kommission nicht die Befugniß des §. 24 der Geschäfts-Ordnung ertheilen, damit das deutsche Volk erkenne, daß unsere Centralgewalt und die National-Versammlung nichts weiter ist, als was der Bundestag gewesen ist, der Brennpunkt aller polizeilichen und reaktionären Maßregeln. (Rechts: Zur Ordnung!). Reichensperger für einen neu zu wählenden Ausschuß, welcher jedoch kein Untersuchungsgericht sein soll. Ebenso Bese le r. Möring für die Befugnisse des §. 24 der Geschäfts-Ordnung. Nachdem noch Riesser und Jucho für einen neu zu wählenden Ausschuß mit der Befugniß des §. 24 gesprochen haben, wird die Debatte geschlossen. Der Antrag Plathners auf Entziehung der Befugnisse des §. 24 war von keinem Mitgliede unterstützt (Links Gelächter). Es wurde hierauf beschlossen, gleich nach der Sitzung einen Ausschuß zu wählen, welcher schleunigst Bericht zu erstatten hat. Derselbe wird sich um 5 Uhr constituiren. Der Vorsitzende verliest hierauf einen ihm eben übergebenen Antrag von Schmidt aus Löwenberg und Wiesner: „In Erwägung, daß es wünschenswerth ist, daß die Ratio nalversammlung in ihrem wahren Charakter vor das Volk trete, beantragen wir, die Nationalversammlung möge ohne Weiteres die verlangte Verhaftung genehmigen." (Stumme Entrüstung in der Versammlung.) v. Gagern von der Tribüne: „Meine Herren! Ich trage darauf an, daß dieser Antrag, den Sie so eben haben verlesen hören, an eine besondere Kommission verwiesen wird, mit dem Auftrage, zu berichten, was für diesen Fall zu thun ist. Ich glaube nicht, daß eine solche Frechheit, wie sich in diesem Anträge (Ungeheurer Lärm von der Linken unter dem Rufe: Zur Ordnung! Schmach! Perfidie! Unverschämtheit! Pfui!) zu erkennen giebt, ungestraft bleiben