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daß die bcutfchn Flüchtlinge, welche sich, beiläufig 400 an der Zahl, bei Hüningen gesammelt hatten, auf Anordnung der fran- zösischeir Regierung entwaffnet worden seien, unb daß jene, welche sich nicht in ihre Heimat nach Deutschland begeben wollen, in das Innere von Frankreich transportirt werden. Der Haupt­agitator, Advocat Stehlin in Ettenheim, hat die Flucht ergriffen.

Frankfurt, 4. Der. Wie wir aus sicherer Duelle ver­nehmen, sind sechs der als Mörder von Auerswald und Lichnowsky steckbrieflich Verfolgten in Straßburg verhaftet worden, und ist die französische Behörde nicht gesonnen, das Asylrecht für politische Flüchtlinge auf Cannibalen auszudehucn. Ein solches Verfahren kann den Grundsätzen der Republik nur zur Ehre gereichen.

(F. O P.A.Ztg.)

Die Kreisregierung in Frei b u r g har bekannt gemacht, daß nach einer Verfügung des Iieichsministerinms die Deutschen Tru- pen, aus welchen das hier in der Umgegend aufzustellende Beob- achtungscorps gebildet wird, die landesübliche Quaruerverpflegung, so wie das ganze Bedürfniß an Fourage von den betreffenden Bundesländern geliefert erhalten sollen. Ueber die Leistungen hätten die Empfänger Bescheinigung auszustellen, deren Liquibirung spätern Verhandlungen Vorbehalten bleibe. Gemeinden, deren mi- litairische Besetzung in Folge eines dort ausgebrochenen Aufruhrs geschehen, haben alle Kosten der Besetzung selbst zu tragen.

Wien, 29. Sept. Das Gerücht gewinnt hier immer mehr Glauben, nach welchem Stadion, Neumann und Stroh­bach (Czcchc) ins Ministerium treten werden. Gewiß ist, daß Hornbostl und Dobblhofer sich sehnen ihre nach Oben und Unten mißliche Stellung aufzugeben. Vorgestern Nacht ging es in der Vorstadt Schottenfeld sehr stürmisch zu. Die Nationalgarde mußte mit gefälltem Bayonett gegen den lär­menden Pöbel vordringen, welcher sich mit Steinwürfen und selbst mit Flintenschüssen vertheidigte. Von der Garde wurden 9, von den Ruhestörern 6 tödtlich verwundet. Die Folge dieser Auf­tritte ist, daß die Bürger sich mehr und mehr nach einer starken, wenn auch minder liberalen Regierung sehnen.

Wien, 29. Sept. Das von dem Finanzministerium ver­öffentlichte Budget für 1849 liefert folgendes Resultat: Ausgabe über 163,000,000, Einnahme 101,269,403 Gulden.

Wien, 28. Sept. Von den Manifesten, deren die kaiserl. an die Armee erlassene Proclamation vom 25. erwähnt, ist das erste (vom 22.) an die ungarische Bevölkerung gerichtet. Es spricht in sehr energischer Weise die Mißbilligung des Treibens aus, welches sich, seit dem März und jetzt erneut, mit der Ab­sicht geltend macht die Verbindung Ungarns mit den andern Erbstaaten aufzulösen. Dahin gehören namentlich die Versuche, zuwider den Gesetzen des letzten Reichstags sich mit fremden Re­gierungen in unmittelbare Beziehung zu setzen, die Abhangig- machung der Hülfleistung im italienischen Kriegnicht allein von der Hergestettten Ruhe im Lande, sondern auch von anderweitigen Voraussetzungen" re. Daß dieEinheit der Armee" solcher­maßen beseitigt und umgangen werde, werde nicht geduldet wer­den, auch werde jener Finanzoperation, welche das Land mit UN- fundirtem Papiergeld überschwemmen solle, die Bewilligung ver­sagt werden. Die ungarisch-croatischen Wirren anlängend wird darum weiter auseinandergesetzt, wie Oesterreich einen nicht ge­lungenen Versuch zur Parification gemacht habe; aber auch die der Billigkeit entsprechenden Anforderungen der Serben seien nicht vom ungarischen Ministerium befriedigt worden. So bleibe nur übrig, mit allen Mitteln zu versuchen den daraus entstandenen Krieg zu enden. Man habe gewagt die Absichten der kaiserlichen Regierung hierbei zu verdächtigen und darum versucht die nicht gebilligten Gesetzvorschläge auszuführen, mithin die königlichen Rechte direkt anzugreifen. Indem der König ähnlichen Ueber- griffen begegnen werde, sei eralle gesetzlichen Rechte des Lan­des zu beachten fest entschlossen," aber auch die eigenen könig­lichen Rechte zu wahren. Und hierin werde auf die Treue der ungarischen Völker gebaut. Die an die in Ungarn stehenden Truppen gerichtete Proklamation warnt diese vor den Verführun­gen von ungarischer Seite, und gibt den Befehlshabern auf, allen derartigen Versuchen entgegenzuwirken, auch jedes feindliche Zu­sammentreffen von Theilen eines und desselben Heeres zu ver­meiden.

Wien, 30. Sept. In der heutigen Reichstagssitzung wurde

das Hauptgeschoß der Interpellationen gegen den Kriegsminister gerichtet. Ein italienischer Abgeordneter las zwei Dekrete Ra­detzkys vor, nach welchen die einfache Beleidigung eines Soldaten mit Erschießen bestraft und den Patrouillen das Recht eingeräumt wird, jede Vereinigung von mehr als drei Personen mit Kugeln zu sprengen. Er wolle wissen, ob die gegenwärtigen Verhältnisse in Italien mit der Thronrede, der Erklärung des Ministers des Innern und der Würde der österreichischen Nation sich vereinen lassen. Latour versprach, vom Marschall Radetzky sich umständ­lichen Bericht über den Sachverhalt vorlegen zu lassen; man müsse übrigens den widerspenstigen Geist in den italienischen Städten be­denken. Das Ministerium, setzte er hinzu, hat indeß freie Insti­tutionen für Italien im Sinne. Borrosch brachte den Jellachich- schen Briefwechsel mit dem Minister des Krieges zur Sprache; ein donnerndes Bravo, vorzüglich von den Gallerten herab, der der der Präsident mit Räumung drohte, ward dem Interpellanten gebracht, der, nachdem er die inkriminirenden Stellen der Briefe hervorgehoben, über deren Authenticität Auskunft verlangte. Latour:Ich'glaube, daß ein Schreiben, das mir nicht zugekommen, mich auch nicht verpflich­ten kann, darauf eine Antwort zu geben, allein ich nehme keinen Anstand zu erklären, daß ich dem Baron Jetlachich, der privatim sich schon mehrmals um llnterstützung in Geld und Trup­pen an mich gewendet, erwidert habe, daß dieses so lange nicht geschehen könne, als die ungarische Regierung sich auf legalem Boden befinde." Allerdings habe er eine Summe von 280,000 fl. dem Ban Übermacht, aber das sei nur der Sold für die in Croa- tien stehenden österreichischen Truppen, welchen das ungarische Ministerium zu zahlen verweigert hätte!! (Zischen.) Abgeordneter Borrosch wußte hierauf nichts zu entgegnen als die Frage, ob das Ministerium auch alles veranlaßt habe, den Frieden des Ge- sammtvatcrlandes wieder herzustellen, was Wessenberg laut mit der Bemerkungund zwar auf Grundlage der Gleichstellung aller Nationalitäten" bejahte. Derselbe erklärte heute unter lautem Händeklatschen der Majorität, daß der Minister des Innern, Dobblhof, obwohl erkrankt, seinen Posten nicht aufgeben werde.

Wien, 2. Oct. Der Waffenstillstand mit Sardinien ist auf 6 Wochen verlängert worden.

Berlin. Wir haben bereits aus der Reichstagssitzung vom 2. Oktober berichtet, und theilen noch Folgendes nachträglich mit; Die Interpellation von Brill in Betreff des Armeebefehls vom Grafen von Brandenburg wurde vom Ministerpräsidenten beant­wortet ; Besondere Instruktionen seien diesem Befehl nicht voraus­gegangen. (Übrigens habe der damals in Breslau abwesende Oberpräfident Pinder sich mit dem Erlaß einverstanden erklärt. Der Minister hatte auch in Anbetracht der gefährlichen Lage Schlesiens gegen den .Armeebefehl nichts einzuwenden. Brill wollte die Interpellation noch ein Mal zur Diskussion gebracht wissen und stellte einen dahingehenden Antrag, der von der Ber- sammlung verworfen wurde. Der 10. Abschnitt des Bürger­wehrgesetzes über Strafen wurden berathen und er lautet: §.77. Jeder Befehlshaber der Bürgerwehr oder einer Abtheilung der­selben, welcher den Requisitionen der zuständigen Behörden, die Bürgerwehr zu einem gesetzlichen Dienste in Thätigkeit zu setzen, nicht Folge leistet, wird mit Gefängniß von 8 Tagen bis zu 6 Monaten bestraft. §. 78. Jeder Befehlshaber der Bürgerwehr oder einer Abtheilung derselben, welcher außer den im Goetze vorgesehenen Fällen die Bürgerwehr ohne Requisition der zustän­digen Behörden in Thätigkeit setzt, wird mit Gefängniß von vier­zehn Tagen bis zu einem Jahre bestraft. §. 79. Die Verfolgung wegen der in den §§. 77 und 78 vorgesehenen Vergehen hat die Suspension vom Dienste zur Folge. Es kann auch auf Verlust der Stelle erkannt werden, in welchem Falle die Wiedererwählung binnen 3 Jahren nicht zulässig ist. §. 80. Wenn Mitglieder der Bürgerwehr in größeren oder kleineren Abtheilungen sich ohne Befehl zu dienstlichen Zwecken versammeln oder eigenmächtig unter die Waffen treten, so werden die Bethciligten von dem Obersten des Dienstes enthoben. Sie werden außerdem mit Gefängniß von drei Tagen bis zu drei Monaten und nach Be­finden der Umstände mit der Entfernung aus der Bürgerwehr auf ein bis drei Jahr bestraft.§. 81. Jedes Mitglied der Bürger- i wehr, welches Waffen oder andere zur Ausrüstung gehörende Ge­genstände, die ihm von der Gemeinde anvertraut sind, absichtlich verdirbt oder zerstört, oder verkauft, verpfändet, verschenkt oder