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würben. Soll aber auch ferner eine Verschiedenheit in der äus­seren Bezeichnung der Minister und Ministerial-Vorstände bei- behalten werden, so finde ich den Titel als Staatsrâthe *) für Letztere ganz angemessen, indem dieselbe zur Bezeichnung ihrer amtlichen Stellung im Sinne deö vorgedachten Beschlusses der Nationalversammlung völlig geeignet ist. Wenn aber hin lind wieder die Befürchtung geäußert worden ist, möchte durch die Verleihung eines solchen Titels und des damit verbundenen höhern Ranges, welchen der §. 57 der Verf.Urk. allerdings als Gegen­stand eines unentziehbaren Rechtsanspruches anerkennt, für den Fall der Entlassung eines Ministerial- Vorstandes von dieser Stelle die anderweite Verwendung desselben im Staatsdienste er­schwert werden; so beseitigt sich dieses völlig dadurch, daß der §. 28 des Staatsd. Ges. den Anspruch eines solchen ausdrücklich auf eine andere, seinen früheren Dienstverhältnissen entsprechende, Stelle, und den vor der Bestellung zum Ministerial-Vorstand be­zogenen Gehalt, beschränkt.**) B. W. Pfeiffer.

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Das Kreisamt in Hofgeismar hat in der zu seinem Verwal­tungsbezirke gehörenden Gemeinde Calden vier Bürgermeister- wahlen hintereinander verworfen, trotzdem, daß die Wahlen einstimmig auf Männer fielen, welche daS Vertrauen ihrer Milbürger in hohem Grade besitzen, und auch verdienen. Die officiell dafür angeführten Gründe sind mehr als nichtig; der eigentliche Grund ist wohl der, daß der Herr Landrath den nach Ablauf seiner Amtsdauer abgetretenen alten Bürgermeister, der gewiß ein sehr rechtschaffener Mann ist, dem man aber im Allgemeinen und besonders dem Kreisamte gegenüber gänzlichen Mangel an Energie und Entschiedenheit des Willens vormirft, wieder erwählt zu sehn wünscht. Durch das Verwerfen der Wahlen ist erreicht, daß der alte Bürgermeister schon länger als zwei Jahre den Dienst provisorisch fortversehen mußte, die Gemeinde aber hat eben so lange die immer mit einem Provisorium verbundenen Mißstände gegen ihren Willen tragen müssen. Und diese Mißstände sind um so bedeutender, als ein Kirchenneubau und andre wichtige Gemeindeangelegenheiten gerade eine energische Verwaltung, fein Provisorium erforderten. Mögen auch die Gemeindeordnung und die noch zum Theile Hassenpflug'schen Instructionen den Ver­waltungsbehörden Derartiges gestatten, ein für das wahre Wohl seiner Bezirkseinwohner besorgter Verwaltungsbeamter sollte das Vertrauen berücksichtigen, das jedes Mal eine einstimmige Wahl herbeiführte. Und daß dieses Vertrauen in hohem Grade besteht, das beweist, daß der Gemeindeausschuß in der fünften Wahl neuerdings den zuerst Gewählten und nicht Bestätigten einstimmig wieder gewählt hat. E. B.

Wie man hört, wird das zur Umzäunung des Thiergartens in Sababurg nöthige Holz im Reinhardswalde in der Art abge­trieben , daß den forstwirthschaftlichen Regeln dabei zuwider ge­handelt wird, und die besten jungen Eichen ohne Rücksicht auf Alter und Bestand gefällt werden, während Privatleute das zu ihrem Gewerbe nöthige Wcrkholz nur sehr schwer und zu hohen Preisen, oder gar nicht bekommen können. Warum geschieht das? Und wird dieses Holz unter die für den kurfürstlichen Hof jährlich bestimmten 2000 Klafter wie gewöhnlich gerechnet? Oder wird

*) Wir mögten uns hiergegen schon um deßwillen aussprechen, weil die BezeichnungStaatSrath" seine angemessene Beziehung zu den ein­zelnen Ministerien enthält. Man müßte, um allgemein verständlich zu sein, noch immer einen weitläufigen Zusatz machen, z. B. Staatsrath W., Borstand des Finanz-Ministeriums rc. Dagegen würde fick die Benen­nungStaatsrath" für ständige Referenten, deren Aufgabe je Berathung ist, empfehlen. Anm. der Red.

Von diesem Gesichtspunkte aus würde auch die Bezeichnung als Rath in den übrigen Collegien unpassend sein.

Gegenanmcrk. des Vers.

**) Sofern demselben nicht bei seinem Eintritte in das Ministerium «ine günstigere Stellung in rechtsverbindlicher Form (N. 113. S. 808 d. Ztg.) zugesichert worden ist.

das Holz von der kurfürstlichen Hofkasse zu so hohen Preisen be­zahlt, daß der den Staat dadurch treffende Schaden vergütet wird? g H

Denique censeo, schließlich rügen wir, daß das Museum und die Bildergalleric noch immer nicht in angemessener Weise dem Publikum zugänglich sind. D. R.

Briefkasten und Briefwechsel.

R. zu K. wünscht Nachrichten über die Frachtpreise in Bremen und Mainz. Wollen sehen, was zu thun ist. Fr. E. Dank und Gruß! Zu Mehrerem leider keine Zeit. Lehrer Epstein zu Tr. beklagt sich, daß eine Eingabe an das Kreisamt zu Z. und wiederholte Erinnerungen bei demselben ohne Erfolg geblieben seien. Wie ist das? Wurde auch schon die Oberbehörde vergebens angegangen? Nur in diesem Falle wür­den wir vorliegend einer öffentlichen Rüge ?c. Raum geben.

Angekommene Fremde vom 3. October.

Im König von Preußen (Schambeck): Kaufm. Kinecke, aus Greben; Meyer, Geistlicher aus Münster; Kaufm. Schmitz, aus Lippstadt; Regierungsreferendar Haußmann, aus Koblenz; Hüttenbesitzer Baumer, aus Steier; Kaufm. Swisch, aus Wittenberg.

In der goldncn Krone (F. Schade): Landrichter Schreiber, aus Alsfeld; Candidat Wenk, aus Grebenstein; Kaufm. Fischer, aus Arolsen; Assessor Gerber, aus Braunschweig; Reallehrer Mösta, aus Eschwege; Part. Brakellmann, aus Hamburg; Kaufm. Schmidt, aus Marburg; Oecouom Maiberger, aus Gelnhausen; Kaufm. Svahn, aus Frankfurt; Gutsbesitzer Müller, aus Göttingen; Doct. ined. Stahl, aus Hannover; Frau Schenk nebst Sohn, aus Niederaula.

Im Römischen Kaiser (I. L. Lang): Baron v. Stamforth und Sohn, Gutsbesitzer aus Allendorf; Part. Vaillant, aus Sedan; Fabrik. Wagener und Frau, aus Chemnitz; Kaufl. Herz, aus Wallburg; Bounot, aus Franks. a. M.; Madame Schönewald und Familie, aus Hamburg; Kaufm. Gildemeister, aus Bremen.

Im Hotel <1 c Russie (C. Klein): StadtsyudikuS Oesterley, Bauunternehmer Rohns, Ingenieur RohnS, Doct. jur. Keidel ii. Familie, , Part. Jäger, aus Göttingen; Kaufl. Bernstein, aus Crefeld, Neumann, aus Münster, Siefert, aus Meiningen, Würtz auö Braunschweig.

Fruchtpreise.

Kassel. Vom 27. Sept. bis 3. Oct. einschließlich: Walzen d. Vrtl. von 6 Thlr. 7 Sgr. 6 Hlr. bis 6 Thlr. 25 Sgr. Hlr

Roggen 3 15 3 25

Gerste 2 20 3 25

Hofer 1 16 2 2

Handels- und Börsennachrichten.

Frankfurt, 2. Oct. Kurhessen: Fr. Wilh. N. D. Certi- ficate 43% B. 43% G.; Vierzig-Th. Loose 25% B. 25% G. Oesterreich: 5pCt. Metall. 73% P. 73% G.; 4 pCt. M. 60% P. G.;

27, pCt. M. 38% P. 387, G.; Bankact. 1200 P. 1194 G.; 250 fl. Loose 817, P. 81 G.; 500 fl. Loose 1197, P- H9 G.; 47, pCt. Bethm. Obligat. 687, P. 67'/, G-; 4pCt. Bethm. Oblig. 6t P. 60 G. Preußen: Staatsschuldsch. 37, pCt. 75 P. 747, G-; Prämiensch. 88 P. 87% G.; Köln-Aachen. E. A. P. G.; Köln-Mind. D. A. 767, P. 76 G. Baiern: 3'/,pCt. Oblig. 77 P. 76'/, G.; Ludw. Kan. Act. P. G.; Ludw. Berb. Act. 68'/. B. 68'/, G. H. Darmstadt: 50 fl. Loose 60'/. P. G.; 25 fl. Loose 20'/, P. 20 G-; 37, vet Oblig. 75 P. 747, G.; 4pCt. Oblig. 83% P. 83'/. ®- Baden: 3'/,pC. Oblig. 73% P. 73'/, G-; 50fl. Loose 45'/, P. - G.; 35 fl. Loose 26 P. 25'/, G. Würtemberg: 3'/, pCt. Oblig. 76'/. P. 75% G.; 47, pCt. neue Oblig. 92'/. P. 92'/. G. Nassau: 3'/,pCt. Oblig. 80'/. P. 80 G.: 25 fl. Loose 20'/, P. 20 ®. Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 78 P. G-; 37, pCt. Oblig. v. 1839. 90 P. G.; 37, pCt. Obl. v. 1846. 85'/, P. 85'/, G.; TaunuSbahu- Act. 275 P. 271 G. Holland: 3'/, pCt. Jntegr. 45% P. 45'/, G.; 4 pCt. Oblig. P. 69'/, G.; 3'/, Synd. P. 69'/, G. Spanien: 5 pCt. Activfch. P. G.; 3 pCt. Innere Sch. 18'/, P- 18'/. G. Portugal: 3 pCt. Cons. L. St. â 12 fl. P. G. Polen: 200 fl. Loose P. 92 G.; 4 pCt. Oblig. über 500 fl. 67'/, P. 67 G. Rußland: 4pCt. in R. fl. 2. b. Grun L 6.. 77% ®.; 4 pCt. dSgl. b. Stiegl. & C. P. 77'/. G. Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. 257, P. 25 G. Goldcours: Pistolen 9 fl. 56 kr.; Pr. FriedrichSd'or 9 fl. 57 kr.; holl. 10 fl. St. 10 fl. 4 kr.; 20 Fr. St. g fl. 38 kr.; Engl. Sov. 12 fl. 2 kr.; Randduc. 5 ff. 36 kr. Wechs.-Disc. 2.

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