. V ISS
Mittwoch, teil 4 Octobcr.
iS4S.
Die Neue Hessische Zeitung erscheint tü glich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatke, und wird vor 12 Uhr Morgens ausgegeben. Der'Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 13 Sgr. für das Quartal, wofür alle furhessischen Postämter solche ohne Preiserhöhung'liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet. —
Politische Nachrichten.
Deutschland.
-V- Frankfurt, 2. October. 89. Sitzung der D. R.-V- Der Vorsitzende zeigt den Austritt von Gl ü ck (München) Pein- tinger (Leoben) Jakob G r i mm (29. rheinpreuß. Wahlbezirk) v. Lavergne Peguilhen (Neidenburg in Preußen) an. Ferner werden die Ergänzungswahlen in den Ausschuß für politische und internationale Verhältnisse, sowie in den Ausschuß für die Wehrangelegenheiten angezeigt. In den ersteren sind Sylvester Jordan mit 183, Pretis v. Hamburg mit 136 und Somaruga mit 114 SL gewählt. In den letztern v. Ra- dowitz mit 194 St. — Jordan v. Berlin berichtet für den Marine-Ausschuß über die vom Finanzminister vor einigen Tagen ertheilte Antwort auf die Interpellation v. Redens, wegen der Erhebung der für die Flotte verwilligtcn 6 Millionen. Nach einer Kritik dieser Antwort beantragt der Ausschuß, die Reichs-Versammlung möge beschließen: das Finanzministerium wird aufgefordert, den Beschluß der Reichs-Versammlung vom 14. Juni sofort in Ausführung zu bringen, und die ersten 3 Millionen noch vor Genehmigung des Budgets flüssig zu machen. Nachdem noch Paur v. Augsburg und Lette zwei Berichte angezeigt haben, nimmt der Minister des Inneren, v. Schmerling, das Wort, um auf die im Laufe der verflossenen Woche an ihn gerichtete Interpellationen Zimm ermann's von Spandau, Ber- ger's, Junghans, Schüler's von Jena und Jahn's zu antworten. — Zimmermann: „Welche Maßregel hat das Retchsministerium in Bezug auf die gegen Deutsche in Ungarn verübte Greuelthaten ergriffen?" Diese Interpellation kann sich nur auf solche Deutsche beziehen, welche sich nur vorübergehend in Ungarn aufhalten, nicht auf solche, welche bereits als naturalisirt und als Unterthanen der ungarischen Gesetze anzusehen sind. Dem Ministerium ist aber nichts zugekommen, woraus eine Vergewaltigung solcher Deutschen hervorginge. Würden dem Ministerium Thatsachen bekannt werden, welche darauf hinwiesen, so würde es den dortigen Deutschen kräftigen Schutz angedeihcn lassen. — Die zweite Interpellation lautet: „Ist es begründet, daß bis jetzt noch kein Gesandter nach Ungarn designirt und auch noch kein Bündniß mit Ungarn eingeleitet ist?" Diese Frage ist eine schwebende und das Ministerium muß dafür das Vertrauen der hohen Versammlung in Anspruch nehmen, daß sie von dem Verlangen einer näheren Beantwortung absteht. Uebrigcns ist dem Ministerium nicht bekannt, daß irgend eine europäische Die» gierung mit Ungarn einen diplomatischen Verkehr angeknüpft hat. „Welche Schritte, so lautete die dritte Interpellation, sind von dem Ministerium zum Schutze der Deutschen Junigefangenen in Paris geschehen?" — Der Deutsche Gesandte in Paris hat, wie schon früher bemerkt, bereits im August einen hierauf bezüglichen Auftrag erhalten. Er hat in einem Berichte an das Ministerium die Erklärung abgegeben, daß, insofern unter diesen Deutschen solche seien, die nicht eines anderen Verbrechens wegen sich in Untersuchung befänden, die französische Regierung geneigt sei, auf vorläufige Reklamation diese Gefangenen den Deutschen Behörden zu überliefern. Der Gesandte fügt jedoch bei, daß von Seiten Englands eine ähnliche Reklamation nicht erfolgt sei, die englische Regierung vielmehr sich geweigert habe, eine solche Rekla- mation bezüglich ihrer Unterthanen zu stellen. (Rechts: Hört!) Damit jedoch alle Rücksichten, welche die Humanität verlangt, genommen werden, so hat sich das Ministerium veranlaßt gefunden, den Deutschen Regierungen hiervon Mittheilung zu machen, weit es nur diesen, nicht dem Reiche überlassen bleiben muß, die zu reclamiren, welche sich in solchem Falle befinden (Links:
Hört!) — Auf die Interpellation Bergers wegen der noch rückständigen österreichischen Wahlen bemerkt der Hr. Minister weiter: Es ist bekannt, daß aus den österreichischen Ländern, welche rein Deutsche Bevölkerung haben, die Abgeordneten sämmtlich ein= getroffen sind und nur noch in den Ländern mit gemischter Bevölkerung mehrere Wahlen zurück sind. Das Ministerium hat zu dem Ende dem österreichischen Ministerium den Beschluß der hohen Versammlung in dieser Sache mitgetheilt. Vom österreichischen Ministerium ist am 30. Aug. eine Zuschrift eingelaufen, worin es im Allgemeinen ausspricht, daß die österreichische Regierung von der Wichtigkeit der vollständigen Anwesenheit der österreichischen Abgeordneten in Frankfurt durchdrungen sei, daß ihr jedoch in einzelnen Wahlkreisen eigenthümliche Schwierigkeiten im Wege ständen. Das Ministerium habe nach Böhmen und Mähren den Befehl erlassen, die dortige Bevölkerung über die vorzunehmenden Wahlen zu belehren, und dahin zu wirken, daß diese Wahlen vorgenommen würden. In vier Kreisen seien die Wahlen bereits vorgenommen. Das Reichsministerium hat unter dem 20. Sept, wiederholt dem österreichischen Ministerium geschrieben, direkt dahin zu wirken, daß das Wahlgeschäst in allen Deutsch - österreichischen Ländern durchgeführt werde. — Auf die weitere Frage: „Welche Stellung denkt die Centralgewalt den reaktionär partikularistischen Bestrebungen Oesterreichs gegenüber einzunehmen, um das Deutsche Oesterreich gegen jeden Versuch, es von dem Deutschen Bundesstaate zu trennen, künftig zu schützen?" — auf diese so allgemein gefaßte Frage kann das Minis sterium nur antworten, daß es jeder reaktionären Bestrebung ebenso entgegentreten wird, als es die Anarchie bekämpft hat und bekämpfen wird. — Hr. Junghans hat gefragt: „Ob das Ministerium die badische Regierung veranlaßt hat, in Thiengen und Offenburg neue Wahlen anzuordnen, und im Falle der Bejahung der Frage, was das Reichsministerium gethan hat, um die badische Regierung zur Erfüllung jenes Auftrages zu veranlassen?" — Das Ministerium hat alsbald, nachdem die Thienger Wahl von der Nationalversammlung für ungültig erklärt wurde, die badische Regierung zur Veranlassung einer neuen Wahl aufgefordert. Die Wahl hat sich, durch ein Versehen der Kanzlei der Nationalversammlung bei der Versendung der Akten, verzögert, wozu dann auch noch die Unruhen in Baden beigetragen haben. In Offenburg ist die Wahl am 23. Sept, vorgenommen worden, der Gewählte, Advokat Werner, befindet sich aber auf der Flucht und das Resultat der Wahl hat dem steckbrieflich Verfolgten noch nicht mitgetheilt werden können. — Schüler von Jena hatte folgende Interpellation gestellt: „Ist es wahr, daß das Ministerium die Besetzung der sächsischen Fürstenthümer angeordnet hat? Aus welchen Gründen, zu welchem Zwecke und auf wie lange hat es dies gethan?" Das Ministerium hat beschlossen, in den sächsischen Herzogthümern ein Truppencorps aufzustellen, weil die Ausstellung eines solchen aus strategischen Gründen dort nothwendig ist. Der Zweck dieser Aufstellung ist, den einzelnen Regierungen die Möglichkeit zu geben, die Ordnung in ihrem Lande aufrecht zu erhalten und der Herrschaft des Gesetzes nöthigenfalls die gehörige Unterstützung ungebeten zu lassen. (Rechts Beifall.) Von einer militärischen Besetzung einzelner Landestheile kann nicht die Rede sein, sondern nur von einer Aufstellung von Truppen, welche so lange dauern wird, bis der eingetretenen Gesetzlosigkeit gesteuert sein wird. — Jahn zeigt eine weitere Interpellation an: „Hat die Gesellschaft des „Deutschen Hofes" (d. h. die Linke unter Blum) vor dem Ausbruche des Aufruhrs pflichtmäßig davon die Anzeige gemacht, daß sie mit den Empörern und Hochverräthern in Unterhandlung getreten ist, und daß ihr von dieser Anträge gemacht worden sind?