Neue Hessische Zeitung.
J\o 193« Montag, den 2. October. ISIS.
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Amtlicher Theil.
Das Reichsgesetzblatt vom 29. September enthält:
Gesetz, betreffend die Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der prov. Centra!gemalt.
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 23. Sept. 1848, verkündet als Gesetz:
Art. 1. Die Verkündigung der Reichsgesetze geschieht durch den Reichsverweser. Er vollzieht dieselbe durch die Reichsminister.
Art. 2. Der betreffende Minister macht das Gesetz durch Abdruck in dem Reichsgesetzblatte bekannt, und theilt es zugleich den Einzelregirrungen zum Zwecke der örtlichen Veröffentlichung mit.
Art. 3. Die verbindende Kraft eines Gesetzes beginnt — falls es nicht selbst einen anderen Zeitpunkt feststellt —■ für ganz Deutschland mit dem zwanzigsten Tage nach dem Ablaufe desjenigen TageS, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Frankfurt ausgegeben wird. Der Tag der Herausgabe in Frankfurt wird auf dem Blatte angegeben.
Art. 4. Das Reichsgesetzblatt ist auch das amtliche Organ zur Veröffentlichung der VoUziehungsverordnungeu der provisorischen Centralgewalt.
Frankfurt, den 27. September 1848.
Der Reichsverweser Erzherzog Johann.
Die Reichsminister
Schmerling. Peucker. v. Beckerath. Duckwitz. R. Mohl.
Verordnung, betreffend die Herausgabe des Reichsgesetzblattes, vom 27. September 1848.
Der Reichsverweser verordnet: Das Reichsministerium der Justiz ist mit der Herausgabe des Reichsgesetzblattes beauftragt, und hat die erforderlichen weiteren Anordnungen zu treffen.
Frankfurt, 27. September 1848.
D er Reichsverweser Erzherzog Johann.
Der Reichsminister der Justiz R. Mohl.
Verfüg un g
des ReichSministeriums der Justiz vom 27. Septbr. 1848, betreffend die Herausgabe des Reichsgesetzblattes.
Zur Ausführung der Verordnung der provisorischen Central- gemalt vom Heutigen, betreffend die Herausgabe des Reichsgesetzblattes, verfügt das Reichsministerium der Justiz, wie folgt:
1. Zur Herausgabe des Reichsgesetzblattes wird eine „Er- Pedilion des Reichsgesetzblattes" errichtet.
2. Die Expedition des Reichsgesetzblattes hat dasselbe an die Reichsversammlung, die Einzelregierungen und die Behörden der provisorischen Centralgewalt unentgeltlich auszugeben.
3. Von Privaten kann dasselbe dahier durch die Expedition des Reichsgesetzblattes und auswärts durch die Postbehörden gegen einen angemessenen Preis bezogen werden.
Frankfurt, den 27. September 1848.
Das Reichsministerium der Justiz
Moh l. Dr. Mettenius.
Deutschland und die Revolution, ii.
Wir' haben gestern mit Vorwürfen gegen die Gebildeten unseres Volkes geendet und werden heute damit beginnen. Was
thaten sie, als es darauf ankam, der einen Tyrannei zu entgehen, ohne der anderen zu verfallen? Sie trugen das Bild der Freiheit im Herzen, sie hatten die Schmerzen und die Schande der Unfreiheit am tiefsten empfunden. Sie wußten am besten, was es heiße, wenn die Freiheit aufs Neue von den Einen gefesselt, von den Anderen beschimpft und ermordet würde. Und dennoch haben sie Nichts gethan, um dem Einen vorzubeugen und das Andere unmöglich zu machen. Sic kannten die Bedingungen, unter welchen sich die deutsche Freiheit für alle Zeiten sicherstellen laßt und sie haben soviel als Nichts gethan, um diese Bedingungen rasch und sicher zu erfüllen. Unthätig haben sie es geschehen lassen, daß man auf der einen Seite Verrath spann, auf der anderen das Verbrechen predigte. Wo hat man gesehen, daß sich die Gebildeten des Volkes kräftig und wie ein Mann erhoben hätten bei der ersten Renitenz, welche die Macht der Nationalgewalt in Frage zu stellen wagte? Wo hat man gesehen, daß die Gebildeten des Volkes sich widersetzt hätten bei dem ersten Versuche, der an die ewigen Gesetze der Moral und Freiheit die freche Hand zu legen wagte? Statt in der Presse, in Vereinen und in Volksversammlungen rastlos und unverzagt zu arbeiten und zu wuchern mit ihrem Pfunde, statt die errungene Freiheit zu Ehren zu bringen und die Demokratie vor dem Mißverstand zu hüten, haben sie feige geschwiegen, oder sind ganz daheim geblieben. Ruhig haben sie es geschehen lassen, daß eine Handvoll unwissender Schreier die Tribüne des Volkes zum Charlatangerüste machten und die edle Freiheit zum häßlichen Fratzenbild. — Und als man an die Stelle des so eben gestürzten Absolutismus und der aus- getobten Souveränität eine neue, um nichts bessere setzte, als eine neue Höslingsschaar dem neuen Souverän schmeichelte und kroch, als auf die alte Corruption die neue folgte und als Haß und Gewaltthat gepredigt und das letzte Restchen' von Vernunft und Sitte hinweggeredet ward, da war fast Keiner, der sich dem tollen Treiben mit der ganzen rücksichtslosen Kraft der innersten Ueberzeugung entgegengeworfen hätte.
So ist es denn gekommen, daß während man die Hände ruhig im Schoße liegen hatte, sich das doppelte Unheil vorbereiten durfte, das uns jetzt auf die eine oder die andere Art zu vernichten droht. Auf der einen Seite durften es die Diplomaten und die großen Mächte wagen, im Bunde mit Allem, was Reaction heißt, Anfangs leise auftretend, dann immer zuversichtlicher ihr schlechtes Spiel gegen die Deutsche Centralgewalt bis zu jenem Punkte hinzutreiben, wo diese Centralgewalt und mit ihr die Deutsche Einheit wie eine Seifenblase zergehen muß. Diese Feinde sind allerdings für den Augenblick die gefährlichsten, sie sind im Besitze reicher Hülfsmittel, haben Geld, List und Geschicklichkeit; und ihnen zur Seite steht die Eifersucht des Auslandes. Die Gefahr, die uns von dieser Seite droht, liegt am nächsten, sie richtet sich unmittelbar gegen das Vaterland und ihre Folgen haben sich in der That auch zuerst und am empfindlichsten gezeigt. Von der andern Seite hat die „rothe Republik" Zeit genug gehabt, die Grundlagen des Staals zu unterwühlen. Die Gefahr, die uns von dieser anderen Seite droht, ist zwar weniger in die Augen springend, ja sie erscheint ganz unbedeutend, wenn man bloß ihre äußeren Erfolge betrachtet, wie sie bis jetzt zuTage getreten sind. Freilich — wenn es weiter nichts wäre, als eine Lörracher Republik, oder eine Rausche Riesen-Agitation oder ein Gießener Freischaarenzug, damit schreckt man keine kleinen Kinder mehr. Nicht die Republik ists, die wir fürchten, und wäre es die allerrötheste; vor Gespenstern fürchten wir uns nicht. Was uns von dieser Seite droht, das ist die langsame, aber sichere Verderbniß, die am Marke des Staatslebens zehrt. Denn — wir wieverholen es —, nicht um politische Dinge handelt es sich hier, darüber kann man sich