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Brauch sei, verglichen Vorlagen direkt vom Ministerium zu verlangen, wurde die Dringlichkeit des Antrags verworfen und somit der Antrag in die Abtheilungen gewiesen. Abg. Brill fragte auf Veranlassung einer Militär-Ordre, welche der commandirende General des 6. Armeecorps, Graf Brandenburg, am 21. Sept. 1848 erlassen hat: 1) Sind neuerdings Cabinets-Ordres oder ministerielle Instruktionen erlassen, nach denen a) das Militär ohne Weiteres nur auf Anordnung der Militärbehörden ausrückt, sobald Militärpersonen bedroht werden; b) nach denen das Militär unmittelbar einschreitet, wenn die Polizeibehörde oder die Bürgerwehr gar keinen oder ungenügenden Schutz gewährt; c) nach denen also nur der Militärbehörde die Beurtheilung darüber zusteht, ob die Polizeibehörde oder die Bürgerwehr genügenden oder ungenügenden Schutz gewährt; d) nach denen der commandirende General in der Provinz nur unter seiner Verantwortung die Ruhe und Ordnung überall unter Anwendung der gesetzlichen Mittel herzustellen , die Verantwortung der Civilbehörde aber, in diesem Falle des Oberpräsidiums in der Provinz, ausgeschlossen bleibt; e) nach denen der commandirende General allein mit Umgehung des kön. Oberpräsidiums eine Warnung an alle Bewohner der Provinz ergehen läßt, sich von dem sogenannten wühlerischen Treiben nicht Hinreißen zu lassen? 2) Wenn solche der Nationalversammlung unbekannte Ca- binets-Ordres oder ministerielle Instructionen nicht erlassen worden sind, was gedenkt das Kriegsministerium mit dieser auf kein Gesetz sich gründenden Bekanntmachung des comman- direnden Generals Grafen v. B r a n d e n b u r g zu thun ? — Der Ministerpräsident v. Pfuel erklärt: „daß er von der ganzen Angelegenheit nichts wisse und sich deshalb infor- miren müsse. Er werde deshalb in der ersten Sitzung der nächsten Woche antworten."
Berlin, 26. Septbr. Die Regierung entwickelt eine bedeutende Thätigkeit in Beschaffung einer tüchtigen Marine. Bis zum Frühlinge werden 50 Kriegsfahrzeuge mit eingeübter Mannschaft zur Disposition gestellt sein.
Die Nationalversammlung beschäftigte sich heute mit dem Bürgerwehrgesetz und nahm 2 wichtige §§ an, nämlich den §. 43, wodurch der Bürgerwehr freigestellt wird, sich Artillerie anzuschaffen, natürlich auf Gemeindekosten, und den §. 57, welcher bestimmt, daß die Schütz eng ilden in der Bürgerwehr aufgehen, indem sie nicht als besondere Corps ferner bestehen sollen. Merkwürdig war die Verhandlung über das Amendement Iuny's, „die Bürgerwehr solle sich selbst bestimmen", d. h. nach Belieben einschreiten. Als Minister Eichmann dieses politische Monstrum als solches nachwies, vergaß sich die Linke in ihrem lieber» muthe so weit, daß ihre Redner gemein wurden und schimpften. Wenn sich zur Ignoranz der Uebermuth gesellt, dann stellen sich die scandalösen Scenen ein, welche hier folgten. Das Unwesen wurde dem doch sehr links geneigten Centrum zu arg. Während Minister Eichmann auf die groben Schimpfreden seiner Opponenten sehr fein um Verzeihung bat, Falls er wider Willen verletzt haben sollte, übernahmen die Kammermitglieder selbst das Geschäft, den Herren den Kopf zu waschen. Was das famose Amendement betraf, so bemerkte Baumstark, es fehle dann
nur noch, daß jeder einzelne Bürgerwehrmann das Recht erhalte, sich selbst zu bestimmen.
Berlin, 28. Sept. Das heute ausgegebene neueste Stück der Gesetzsammlung enthält unter 9io. 3035 das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit (die sogen. Ha- beas-Corpus-Acte) vom 24. September.
Wien, 25. Sept. Heutigen Nachrichten zufolge ist Jellachich bereits wirklich in Stuhlweißenburg eingerückt, wo er sogar unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug gehalten haben soll. Mädchen mit Blumen, die Bürger mit weißen Fahnen sollen ihm entgegengezogen sein. Der Banus befindet sich sogar nur noch acht Meilen von Ofen! Zugleich wird heute gemeldet, daß von der ungarischen Armee neuerdings 12,000 Mann übergegangen sind, sich unter seine Fahne gestellt haben. — Der Palatin Erzherzog Stephan (der gestern plötzlich hier eintraf und sich sogleich zum Kaiser nach Schönbrunn begab) hat seine Stelle als Palatin von Ungarn niedergelegt. Wie mir aus glaubwürdiger Quelle versichert wird, soll der Erzherzog Stephan in Weßprim den Banus Jellachich zu einer Zusammenkunft wiederholt eingeladen, dieser aber jede Unterredung ausgeschlagen haben.
Ilebrigens hat die slavische Bewegung auch in Nord-Ungarn begonnen. Hodza, Stur, Urban, drei enragirte Slavomanen, sind mit mehreren Tausenden von den Gebirgen herabgestiegen, in Otura eingedrungen und wollen über Neustadt an der Waag weiter ziehen. — In den betreffenden Pro- clamationen werden die ungarischen Nordslaven aufgefordert, die Autoritäten der Comitate, des Reichstags und des Ministeriums zu Pesth nicht mehr anzuerkennen, sondern sich s e l b st st ä n d i g z u constituiren.
Schweiz.
Bern. In der am 14. versammelten Tagsatzung wurde über den Abschied des seitherigen schweizerischen Geschäftsträgers in Wien, Hr. Essinger, und den Amtsantritt des neuen, Hr. Dr. Kern, berichtet. Wefsemberg hatte sich sehr wohlwollend gegen die Schweiz geäußert, und das benei- denswerthe Loos dieses Landes gepriesen, welches mitten in den Stürmen Europas einen so ruhigen und gesetzlichen Zustand genieße. Auch die neue Landesverfassung hatte dem österreichischen Ministerium geeignet geschienen, das Glück der Schweiz zu fördern. Die Grundlagen der italienischen Verhandlungen hatte Hr. Wessemberg als noch ungewiß (!!) hingestellt, und über die Reclamationen der Schweizerischen Handelshäuser in Mailand wollte er nähere Erkundigungen einziehen. — Der Präsident theilte ferner die offizielle Erklärung des französischen Gesandten mit, wonach die bei den Juniereigniffen betheiligten zur Deportation verurtheilten Schweizer unter der Bedingung amne- stirt seien, daß sie nie wieder französischen Boden betreten. Der französische Gesandte hatte zugleich erklärt, man möge diese Begünstigung als einen neuen Beweis der Sympathie und Freundschaft Frankreichs für die Schweiz ansehn. — Endlich wurden die Anträge der Commission in Bezug auf Einführung der Bundesverfassung angenommen. Für dies Mal bleibt es den Kantonen überlassen, die Wahlkreise und Wahlordnung für die Wahlen in den Nationalrath *
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