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Reue

Hessische Zeitung.

â^ l®3e Sonnabend, den 30. September. 18-lSe

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Politische Nachrichten.

Deutschland.

-7- Frankfurt, 28. Sept. 87. Sitzung derD. R.-V. Liebenau (Meiningen) zeigt seinen Austritt aus der Reichsversammlung an. Eckart zeigt im Namen des Fi­nanzausschusses den Bericht über die vom Finanzministerium verlangte Zustimmung zu einer Umlage von 120,000 st. an. Der Antrag des Ausschusses ^geht dahin: Die National­versammlung möge ihre Zustimmung zu dem erwähnten Ausschreiben ertheilen, zugleich aber die Erwartung aus­sprechen, daß durch die neuerdings zugestcherte baldige Vor­lage eines möglichst vollständigen Budgets die nothwendige Vorsorge für das weitere Bedürfniß rechtzeitig getroffen werden könne. Jordan von Berlin berichtet für den Marincausschuß über die Begründung einer Marine und der dazu nöthigen Veranstaltung. Der Ausschuß beantragt : 1) Der Reichsverweser ist zu ersuchen, sobald als möglich eine Centralbehörde für die Marine zu ernennen; 2) Diese Behörde würde bestehen a) aus einem verantwortlichen Mi­nister, b) einem Admiralitätscollegium. Der Ausschuß be­antragt, den Bericht, als einen dringlichen, auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen. Der Vorsitzende bemerkt, daß ihm zwei auf diesen Gegenstand bezügliche Interpellationen eingereicht seien, die eine, auf welche der Hr. Minister des Innern bereits am Montag schon ant­worten wollte, von Jordan von Berlin wegen Ueber­nahme der bei Hamburg liegenden kleinen Flotte von Sei­ten der Reichsgewalt, die andere von v. Jie den, dahin ge­hend: Welche Summen von den durch Beschluß vom 14. Juli bereits bewilligten 6 Millionen eingegangen seien; von welchen Staaten die Einzahlungen geschehen und welche Mittel ergriffen seien, um die schleunigste Einzahlung der Reste zu sichern? v. Schmerling, Minister des Innern: Was die erste Interpellation betreffe, so habe das Ministerium bei der Preuß. Regierung darauf angetragen, drei Männer nach Hamburg zu senden, um die Prüfung der Schiffe vorzu- nehmtn. Diese drei Männer, welche von der Regierung nach Hamburg abgeordnet gewesen seien, hätten dem Mi­nisterium, da ihnen die dazu nöthigen Kenntnisse fehlten, eine ablehnende Antwort zukommen lassen. Diese Antwort sei kurz nach dem 5. Septbr., dem Tage des Rücktrittes

des Ministeriums, beim Ministerium eingegangen und da das Ministerium sich nicht für befugt gehalten habe, weitere Schritte in der Sache zu thun, so habe dieselbe bis zum Wiedereintritt der Minister in ihre früheren Funktionen geruht. Das Ministerium habe jetzt einen österreichischen Viceadmiral, unter Zuziehung eines Technikers, mit der Prüfung beauftragt, und werde derselbe bald seine Reise nach Hamburg antreten. Auf die Interpella­tion von Reden's werde er am 2. Oktober antworten. Jordan findet den Zweck seiner Interpellation durch die Antwort nicht völlig erreicht. Es sei Gefahr im Verzüge, denn das Hamburger Marine-Comitè habe durch Hr. Slo­man selbst erklärt, die Mittel zur Erhaltung der Schiffe seien erschöpft, v. Schmerling versichert das Gegentheil. Hr. Sloman habe die Zusicherung ertheilt, daß noch Mittel vorhanden wären, die Flotte einige Wochen zu erhalten; hier handele es sich nur um wenige Tage. Berger interpellirt den Minister des Innern wegen der noch rückständigen österreichischen Wahlen und fragt, welche Stellung die Centralgewalt den reaktionären, partiku- laristischen Bestrebungen Oesterreichs gegenüber einzunehmen gedenke? Der Minister erklärt, den 2. October hierauf antworten zu wollen. R. Mohl, Minister der Justiz, beantwortet mit ruhiger Ironie und lakonischem Sarkas­mus die von Mareck und Reh an ihn gerichteten Inter­pellationen.Auf Grund welcher Gesetze, so fragte Ma- reck, wurde der Belagerungszustand erklärt?" Auf Grund des Art. II des Gesetzes über die provisorische Centralge­walt, wonach ihr die vollziehende Gewalt zusteht in allen Angelegenheiten,^welche die Sicherheit des Deutschen Bun­desstaates betreffen. Auf Grund des §. 96 der Bundes- Kriegsverfassung, welcher die Verkündigung des Martialge­setzes anordnet. Auf Grund des mitgetheilten Schreibens des Frankfurter Senats vom 17. d. M.Nach wel­chem Strafgesetze werden die nach der Verkündigung des Belagerungszustandes zur Untersuchung Gezogenen behan­delt?" In Gemäßheit des ganz unzweifelhaften Inhaltes des §. 94 der Bundes-Kriegsverfassung; nach dem Frank­furter Gesetze vom 8. August 1837 (die Neuen Kriegs­artikel und das Kriegsgericht).Welche standrechtlichen Prozeduren finden Statt und nach welchem Strafgesetze?" Die nach dem eben angezogenen Gesetze. Uebrigens ist