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Neue

Hessische

Zeitung.

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Donnerstag, den 28. September.

ISIS

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterbaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 £Mr. 15 Sgr. für VaS Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet. Neu hinzu­gehende Abonnenten erhalten die vom Tage der Bestellung erscheinenden Nummern gratis.

Rundschreiben

dcs Neichsministeriums der Justiz au die Ju­st i z min i ster i e n der Einzelstaaten.

Mit Schmer; und Besorguiß muß jeden wahren Vater- landsfreund der immer maßloser um sich greifende Mißbrauch der Presse zu verbrecherischen Zwecken erfüllen. Wenn die Nation mit Recht die Preßfreiheit als eines ihrer theuer­sten Güter betrachtet, welches ihr daher auch in keiner Weise verkümmert werden darf, so soll dasselbe doch keines­wegs ein Freibrief sein zu den frechsten Beschimpfungen und Verläumdungen von Behörden und Beamten, zur Provocation zum Aufruhr und zum gewaltsamen Umsturz aller bestehenden Verhältnisse. Die provisorische Central- gewalt für Deutschland, welche nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Juni d. I. die vollziehende Gewalt zu üben hat in allen Angelegenheiten, welche die Sicherheit und Wohl­fahrt des Deutschen Bundesstaates betreffen, darf nicht länger ruhig zusehen, daß die mittelst der Presse begange­nen Vergehen und Verbrechen ungestraft bleiben; wie sie einerseits nicht daran denkt, der Preßfreiheit selbst Schran­ken zu stellen, oder durch präventive Maßregeln entgegen- zutreten, so muß sie andererseits ernstlich darauf bestehen, daß jedes Vergehen und Verbrechen, welches mittelst der Presse verübt wird, nach Maßgabe der bestehenden Straf­gesetze zur Untersuchung und Ahndung gezogen werde.

Ebenso darf es nicht langer geduldet werden, daß in Vereinen und Volksversammlungen Behörden und Beamte beschimpft, der Umsturz der bestehenden Verfassungen pro- clamirt, und das Volk zur gewaltsamen Empörung gegen die gesetzlichen Zustande aufgefordert wird. Auch das Vereins- und Versaminlungsrecht soll dem Deutschen Volke unverkürzt erhalten werden; die Verbrechen aber, zu denen dieses Recht mißbraucht wird, oder welche bei Ausübung desselben verübt werden, müssen nach den bestehenden Ge­setzen bestraft werden.

Demgemäß ersucht das Reichsministerium der Justiz die Justizministerien der Einzelstaaten, die betreffenden Behör­den nach Vorstehendem mit strenger Anweisung zu versehen. Frankfurt a. M., den 24. Sept. 1848.

Das Reichsministerium der Justiz: R. M o h l.

Politische Rachrichten.

Deutschland.

-r- Frankfurt, 26. Sept. 86. Sitzung dcrD. R.-V. Der Vater Jahn ist heute wieder anwesend. Adams zeigt einen Bericht des Ausschusses für die Wahl von Con­stanz und Thiengen über die von der badischen Regierung verlangte Autorisation zur Verhaftung des Abgeordneten Peter an. Der Ausschuß beantragt, diese Autorisation nach der dermaligen Sachlage nicht zu ertheilen, dagegen zu er­klären , daß der Fortsetzung des gegen Peter eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens kein Hinderniß entgegenstehe. Lette zeigt einen Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über verschiedene Anträge an. Eine Beschwerde Grävels gegen das Verfahren des Vorsitzenden in Beziehung auf seine (Grävels) Anträge, welche verlesen wird, erregt oft Heiterkeit und den Ruf nach Schluß. Sie wird dem Aus­schuß für die Geschäftsordnung überwiesen. Der Vor­sitzende verliest einen dringlichen Antrag Simons von Trier: die Nationalversammlung wolle ihre am 16. Septbr. gegebene Einwilligung zu dem Waffenstillstände sofort zu­rückziehen und die Diskussion übev den Waffenstillstands- Vertrag an einem der nächsten Sitzungstage wieder eröffnen. Der Antrag wurde für nicht dringlich erklärt. Der Vorsitzende zeigt eine Interpellation Vogt's ähnlichen Inhalts an. Zimmermann von Spandau überschüttet das Ministerium mit einer Menge von Interpellationen: Ist es gegründet, daß der General Wrangel den Oberbefehl über die Bundestruppen ohne ausdrückliche Genehmigung der Centralgewalt niedergelegt hat? Was beabsichtigt das Ministerium im Beziehungsfalle zu thun? Ist es gegrün­det, daß nach Ungarn noch kein Gesandter geschickt ist, und daß noch keine Verhandlungen wegen eines Bündnisses mit Ungarn eingeleitet sind? Ist es gegründet, daß der nach Paris abgegangene Gesandte v. Raumer in seinem Creditive die Nötisication überbracht hat, der Bundestag habe seine Befugnisse an die Centralgewalt übertragen, daß dagegen darin der Gründung der Centralgewalt durch die National­versammlung nicht gedacht ist? Welche Maßregeln hat das Ministerium in Bezug auf die gegen die Deutschen in Un­garn verübten Gräuelthaten ergriffen? Welche Schritte hat das Ministerium gethan, um die Anerkennung der Central­gewalt von Seiten Dänemarks zu bewirken? Ist es ge-