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thätigkeil gegen feine Vertreter dulden werde," so müsse man damit auch eine solche,komme sie von Oben oder Unten," abweifen. Der Entwurf gestatte nicht,daß Ein­zelne oder Vereine ihren Willen an die Stelle der Be­schlüsse der Nationalversammlung setzen," wir hingegen wünschen die freieste Kritik ihrer Beschlüsse in Rede und Schrift, wir wünschen jeden Ausdruck des Volkswillens zu erfahren." Die Nationalversammlung steht zu hoch, als daß eine Kritik sie bedrohen könnte. Was kümmert es den Mond, wenn ein Hund ihn anbellt? (Rechts Beifall.) Vogt: Ich meine daniit die Angriffe der verschiedensten extremen Richtungen. Nichtdie Beauftragte der gesamm- ten Nation beschließt," sondernwir, die Beauftragten der gesummten Nation in Uebereinstimmung mit dem Willen des Volkes beschließen." Nach dieser Adresse müßten wir noch nach 10 Jahren die Beauftragten der Nation sein, wie wir uns jetzt zu schmeicheln die Ehre haben." Macht man die Mehrheit stabil, so wird man die Revolution nie von dem Deutschen Boden entfernen. Die Adresse sagt:Wir werden nicht ablassen, Deine Freiheit, Deutsches Volk, zu schirmen." Wo ist denn diese Freiheit? Ich sehe sie nicht, und was nicht ist, kann man nicht schirmen. Besser sage man:Wir werden für die Freiheit, die Dir errungen werden soll, einstehen." Statt der egoistischen Worte:wir werden stehen wie Ein Mann, wenn es gilt, unser Recht zu wahren," sage man:wenn es gilt Dein Stecht, Deutsches Volk, zu wahren." Schließlich möge man noch zu dem Satze:wir werden nicht von den Plätzen weichen, die uns überwiesen sind, bis Deutschland sich ge­einigt hat in freier Verfassung" die Worte hinzufügen: oder bis unsere Wähler uns von unseren Plätzen ubbe- rufen werden." (Rechts Beifall). Der Redner verwahrt sich dagegen, als glaube er, daß alle Mitglieder der Linken ihre Platze bei einer Neuwahl behalten werden, nur müsse man dem Volke dieses Recht zugestehen. Nehme man seine Veränderungen in die Adresse auf, dann werde sie wahr sein, in der vorliegenden Gestalt sei sie unwahr. Die Debatte wird geschlossen. Schaffrath behält sich die namentliche Abstimmung über noch näher zu bezeichnende Fragen vor. Wernher, Berichterstatter. Der Ent­wurf rühre nicht von ihm, noch von einem einzelnen Mit- gliede, sondern von einer Commission her und deßhalb fehle ihm die Individualität. Zum Volke reden müsse man, denn unter solchen Umständen zu schweigen, sei Unrecht. Man hätte entschiedener sprechen können, allein ein ent­schiedenes Wort würde einen Sturm in der Versammlung erregt haben. Für die eigentliche Aufgabe der Adresse würde er ein aufklärendes Wort über den Malmöer Waf­fenstillstand gehalten haben, jedoch habe die Majorität des Ausschusses anders entschieden. Der Antrag Freuden­theils, zur einfachen Tagesordnung überzugehen, kam zuerst zur Abstimmung und wurde die Stimmen mußten gezählt werden mit 197 gegen 173 Stimmen angenommen. Das Gesetz über die Publikation der Reichsgesetze, über welches der Gesetzgebungsausschuß berich­tet hatte, wurde, nachdem die Amendements von Scheller, Fuchs und v. Linde abgelehnt waren, nach dem Vorschläge des Ausschuffes in folgender Fassung angenommen:

Gesetz, betreffend die Reichsgesetze und die provisori­schen Centralgewalt. Der Netchsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom . . verkündet als Gesetz:

§. 1. Die Verkündigung der Reichsgesetze geschieht durch den Neichsverweser. Er vollzieht dieselbe durch die Reichs­minister. 8 2. Der betreffende Minister macht das Ge­setz durch Abdruck in dem Reichsgesetzblatte bekannt, und theilt es zugleich den Einzeln-Regierungen zum Zwecke der örtlichen Veröffentlichung mit. §. 3. Die verbindende Kraft eines Gesetzes beginnt falls es nicht selbst einen anderen Zeitpunkt feststellt für ganz Deutschland mit dem zwanzigsten Tage nach dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Frankfurt ausgegeben wird. Der Tag der Ausgabe in Frankfurt würd auf dem Blatte angegeben. §. 4 Das Rcichögksetzblatt ist auch das amtliche Organ zur Veröffent­lichung der Vollziehungsverordnungen der provisorischen Centralgewalt.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung betraf die Dis­kussion des volkswirthschaftlichen Berichtes über das öster­reichische Geldausfuhrverbot. Der Antrag des Ausschusses geht dahin :Der provisorischen Centralgewalt aufzugeben, ungesäumt die österreichische Regierung aufzufordern, das Ausfuhrverbot auf edle Metalle aufzuheben, damit der Ver­kehr Deutscher Staaten unter einander wiederum in seine alten Rechte eingesetzt werde. Nachdem Berger, Mako- wicza, Wiesner und auch Kolb sich vergeblich be­müht hatten, die Nationalversammlung zum Erlaß eines Aufhebungsdecretes zu bestimmen, sprachen Biedermann, v. Würth für den Ausschußantrag, Kaiser von Wien für eine mildere Form desselben und v. Mühlfeld für den Ausschußantrag mit Weglassung des Beisatzes. Jordan v. Berlin beantragt Uebergang zur Tagesord­nung. Der Ausschußantrag wurde angenommen. Die Sitzung wird hierauf um 1 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Montag: Tagesordnung Berathung der Grundrechte.

Frankfurt, 24. Septbr. Der Aufruhr im Ober- lande hat seine Schrecken, wenn er deren hatte, verloren. Es waren etwas über tausend italienische, polnische und französische Flüchtlinge, lauter Gesindel, welches in Gesell­schaft Deutscher'Republikaner" unter Struve, Weißhaar und Siegel am 22. in Lörrach einbrachen, sich dort der Kassen bemächtigten, dann eine Zollkasse in der Nähe, so­wie den Postwagen plünderten und sich hierauf in die freie Schweiz zurück begaben. Allerdings waren zur selben Zeit große Volksversammlungen in dortiger Gegend veranstaltet; auch hatte man durch pomphafte Berichte über den Sieg der Republikaner in Frankfurt, und daß die Oesterreicher übergegangen seien, das dumme Volk zu reizen oder zu schrecken gesucht. Struve hatte sich so schrecklich gezeigt und das Standrecht verkündigen lassen allen denen, welche sich nicht von ihm befreien lassen wollten. Aber alles hat Nichts geholfen. Das Oberland, sage das Oberland, hat nicht einmal die Republik, geschweige die rothe, haben wol- . len. Der Postverkehr ist wieder hergestellt.

Wien, 19. Septbr. Die seit einigen Tagen hier zahl­reich vorgekommenen Conflicte zwischen den Schwarzgelben