Neue
Hessische Zeitung.
â 119.
Dienstag, den 26. September.
ISIS.
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
-T- Frankfurt, 23. Sept. 84. Sitzung der D. R.-V. Jordan von Berlin interpellirt den Minister des Innern wegen der Verhandlungen mit dem Hamburger Marine- Comite. Die kleine Flotte in Hamburg werde bald abgetakelt werden, wenn sie nicht bald von hier aus übernommen werde. — Venedey interpellirt den Kriegsminister, in wie weit der Belagerungszustand sich auf die Abgeordneten erstrecke, und warum, er in Frankfurt, wo alles ruhig sei, noch fortbestehe. — Auf beide Interpellationen' wird Montags die Antwort des Ministeriums erfolgen. — Ziegert erhält auf die Interpellation des volkswirthschaft- lichen Ausschusses wegen seines Antrags auf Aufhebung der Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden die Antwort, daß darüber alsbald Bericht erstattet werden soll.—■ Herr Nemitz (Pommern) zeigt seinen Austritt aus der Reichsversammluizg an. — Es wird zur Tagesordnung übergegangen. — Der erste Gegenstand ist die Berathung des Proklamationsentwurfs an das Deutsche Volk. — Vor der Berathung hatten Freuden theil und Genossen den Antrag überreicht, über den Entwurf zur Tagesordnung überzugehen. — Vogt und Genossen beantragen eventuell die Annahme eines anderen Entwurfs. — Der Antrag Eisenmanns, ohne Diskussion abzustimmen, daß über den Entwurf zur Tagesordnung übergegangen werde, wurde verworfen und die Diskussion eröffnet.— Freudentheil: Er könne den Entwurf seines Zweckes und seines Inhaltes wegen nicht billigen. Man wolle sich damit entschuldigen, allein qui s’excuse s’accuse. Es sei unter der Würde der Nationalversammlung, sich zu rechtfertigen. Der Inhalt der Adresse sei zu allgemein gehalten und den schönen Worten entsprächen nicht die Thaten. Der Worte seien genug gewechselt, man möge endlich auch einmal Thaten sehen lassen. Wenn man die Grundrechte schnell berathen und zum Gesetz erheben würde, so würde dies mehr befriedigen, als eine solche Adresse. — Osterrath empfiehlt die Annahme des Entwurfs und vertheidigt die Versamm- lung gegen die ihr gemachten Vorwürfe. Vogt: Er spreche gegen eine Proklamation überhaupt und insbesondere gegen die vorliegende, weil sie Unrichtigkeiten und Unwahr
heiten enthalte. Die Nationalversammlung sei nicht aus „freiester Wahl" hervorgegangen, sondern nur ans „gesetzlicher^" Das Nesumë der Thätigkeit der Nationalversamm- sung, wie es in dem zweiten Absätze enthalten sei, sei mager genug ausgefallen. Von einer einheitlichen Regierung, welche für das gesummte Deutschland geordnet sei, könne man nicht reden, besser würde man sagen: „eine provisorische, leider durch den Widerstand mancher Regierungen bis jetzt in ihrer Wirkung noch sehr gehemmte Centralgewalt wurde geschaffen." Mit diesen Worten lenke man die Augen des Volkes und seine Bestrebungen dahin, wo die Hemmnisse der .Centralregierüng ihren Ursprung habeu.^ Man sage: „den Rechten des Volkes sei eine feste Grunmage bereitet." Er würde diesen Satz dahin amen- diren: „Einige Grundrechte wurden berathen, jedoch noch nicht zum Gesetz erhoben, weil man eine zweite Berathung beschloß." Die Proklamation sagt weiter „der künftigen Verfassung des einigen Vaterlandes ist kräftig vorgearbeitet." Wo sind denn diese Vorarbeiten? (Mehrere Stimmen rechts: In den Ausschüssen. Es liegen 10 Gesetzesvorschläge vor.) Vogt: In den Ausschüssen liegen sie und werden da vermodern. (!) — Die Schilderungen des Attentats gegen die Nationalversammlung findet der Kritiker zu schwarz. Ein Andrang (!) gegen die Thür fand nur statt, weil man sich in der Thür geirrt hatte, welche nach der Gallerie und der Tribüne führt (!!) Die Absperrung der Gallerie ist Schuld an diesem Tumult. Zu dem Satze, worin von dem Morde der Abgeordneten die Rede ist, möge man den Zusatz machen „Mancher Unschuldige ist als ein Opfer des traurigen Kampfes gefallen." Nicht „die Nationalversammlung," sondern „die Majorität der Nationalversammlung" fühlt sich gedrungen ein Wort an das Deutsche Volk zu richten, (Zuruf von der Rechten: Die Majorität ist die Nationalversammlung!) Vogt: In ihren Beschlüssen, aber nicht in den Gefühlen und Gedanken. Hierin wird die Minorität sich nimmermehr der Majorität unterwerfen. Diese Gedanken verlangen für sich das Recht, die Gedanken der Majorität zu unter wühlen und dadurch die Gedanken der Majorität zu werden. Daß man den Entwurf zu einem Jnquisttionstribunale machen wolle, erfülle ihn mit tiefster Entrüstung. Wenn die Versammlung „vertraut, daß das Deutsche Volk nimmer eine Bedrohung oder Gewalt-