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Bewährung im Staatsdienst gehören, welche Requisite vorerst näher nachzuweisen sein werden. Auch mögte die Dienstaltersfrage bezüglich des Eintritts nicht ohne Schwie­rigkeiten sein, indem derartige aliensallsige Ansprüche schwer­lich den Beifall der betreffenden Staatsdiener finden dürften. In dieser Antwort mögte Manches enthalten sein, was den Aufregenden vorerst beruhigen dürfte." W.

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Wie mag es kommen, daß der Staal seine Diener so höchst ungleich besoldet? Höchst auffallende Beispiele zeigen sich zwischen den Beamten unter dem Finanz -Ministers und der Justiz. Die bei dem Eisenbahnbau angestellten jungen Leute werden ganz enorm bezahlt. Ein Assistent eines Ingenieurs soll seine 300 auch 400 Thaler bekom­men und hat für sein Fach eben Nichts weiter als eine Schulbildung nöthig gehabt. Viele beziehen schon mit einem Alter von 23 Jahren solche Gehalte. Einem Bauauf­seher gibt man monatlich 20 Thaler, der mitunter Nichts als ein arbeitsscheuer Professionist ist. Dagegen erhalt z. B. ein Referendar beim Obergericht, ein Ncchisprakti- kant, vielleicht in den ersten 8 Jahren Nichts, obgleich er für den Staat arbeitet und viel lernen, oft sein ganzes Vermögen erst opfern mußte. Ein Amts-Assessor wird kaum so viel beziehen als ein Bauaufseher und Ingenieur-Assistent. Daneben sollen im vorigen Jahre sämmtliche Eisenbahn-In­genieure und deren Assistenten Gratifieationen von nicht unbedeutenden Beträgen erhalten haben. Wer giebt einem Justizbeamten, Assessor, Referendar, Rechtspraktikanten und Aktuar Gratifieationen? Wenn ein Rentmeister an eine andere Stelle kommt, so richtet ihm die Oberfinanzkammer oft ganz nach Belieben seine Dienstwohnung ein; jeder hat eigenen Geschmack und weiß diesen geltend zu machen, man hat Bauverlag genug. Wenn dagegen auf einem Justizamte ein Stuhl, ein Dintenfaß oder sonst etwas Unbedeutendes angeschafft werden soll, so gehen Jahre darüber hin. Man hat keinen Verlag. Es gibt Justizämter, wo man ein Meublement re. antrifft, das bei einem armen Bauer besser anzutreffen ist. Die Sache muß doch wohl an den Ministerien liegen. Während das eine ver­schwendet, knausert das andere. R,

In Nr. 107 dieses Blattes ist mit Recht gerügt wor­den, daß das Kreis-Physikat zu Marburg bereits seit sechs Jahren provisorisch verwaltet werde; dem Physikate Bisch­hausen steht unseres Wissens schon seit sieben Jahren ein pro­visorisch bestellter Physikats-Verweser vor. Wird solchen Mißständen bald abgeholfen werden? Wir hoffen dies und wünschen, daß bei anderweiter Besetzung des Kreisphysikats zu Marburg ein lange gefühltes Bedürfniß gleichzeitig be­seitigt werde. Es weiß nämlich Jeder, der im Laufe der letzten 25 Jahre die Medizin oder die Rechte auf der Uni­versität studirt hat, daß die gerichtliche Medizin nur so nebenbei gelesen, von medizinischer Polizei oder einem son­stigen Collegium oder Praktikum, wodurch sich der zu­künftige Physiker zum Gerichtsarzte vorbereiten könnte, ist

allwege nicht die Rede. Das ist traurig und es thut Ab­hülfe gewiß Noth! Wir geben in dieser Beziehung zu bedenken, ob es nicht zweckmäßig sein würde, den tüchtigsten Gerichtsarzt ini Vaterlande etiva durch einen auszuscprei- benden Concurs zu ermitteln, diesen zum Kreisphysikus in Marburg und zugleich zum Professor der Staats- arzneikunde zu bestellen, und ihm außerdem die Mittel zu beschaffen, daß beut zukünftigen Gerichtsarzte es möglich wird, in allen Zweigen der Staatsarzneikunde, in der medizinischen Polizei, in formell und materiell richtiger Aufnahme von Obduetions-Protokollen, Ausarbeitung ge- richtsärztlicher Gutachten, in gerichtlichen chemischen Zer­legungen, in genauer Ausführung der Untersuchung von Leichnamen, besonders auch Leichnamen der Neugeborenen, in Untersuchung und Begutachtung Geisteskranker re. sich die nöthige praktische Tüchtigkeit zu verschaffen. Auch von dem Richterpersvnal werden wir in Zukunft bei Ein­richtung der Geschwornengerichte eine tüchtigere Ausbildung in der gerichtlichen Medizin verlangen müssen, sonst mögte leicht französische Leichtfertigkeit bei den wichtigsten Criminal- Untersuchungen bei uns einreißen. Man denke an den fambfen Prozeß der Maria Laffarge geb. Capelle!

W. __

Ernennungen re.

Der Hauptmann Rainer, aggregirt dem 2. Infanterieregiment, ist als Compagnie-Chef zum 3. Infanterieregiment versetzt worden. Der vorhinnige Fürstlich -Hohenzollern- Sigmaring'sche dirigirende Geheinterath Wilhelm von Schenck zu Schweinsberg ist zum Geheimerath und provisorischen Verstand des Ministeriums der aus­wärtigen Angelegenheiten ernannt.

Handels- und Börsennachrichten.

Frankfurt, 20. Sept. Kurhessen: Fr. Wilh. N. D. Certificate 43'/2 B. 42'/« G.; Vierzig-Th. Loose 25% B. 25*/8 G. Oesterreich: 5pCt. Metall. 74% P. 74 G.; 4vCt. M. 61 P. 61 G.; 2% VGL 9)L 39 P. 38»/, G.; Bankact. 1215 P. 1205 ®.; 250 st. Loose 81% P. 80'/, G.; 500 fl. Loose 119P. 118% ©.; 4% VGL Bethm. Obligat. 69 P. 68 G ; 4pCt Bethm. Oblig. 6l P. 60 G. Preußen: Prâmiensch. 87% P. 87 G.; 3% VGL Staatsschuldsch. 76% P. 76 G.; Köln-Aachen. G". A. P. G.; Kvin-Mind. D A. 76% ff?. 75% ®. Baiern: 3'/,pCt. Oblig. 77 P. 76% G.; Ludw. Kan. Act. P. G.; Ludw. Berb. Act. 68% B. 67% G H. Darmstadt: 50 fl. Loose 62% P. G-; 25 fl. Loose 20% P. 20% G.; 3'/, pCt. Oblig. 75% $. 75 ®.; 4pCt. Oblig. 84'/, P. 83»/« G- Baden: 3'/,pC. Oblig. 74 P. 73'/, G.; SOst.Lvose 45'/, P. G.; 35 fl. Loose 25»/, P. 25% ®. Würtember q: 3% VGL Oblig. 76 P. 75% ®.; 4% vGL neue Oblig. 925/8 P. 92% G. Mossau: 3% pCt. Oblig. 80% P. 80% G.: 25 fl. Loose 20% P. 20% G. Frankfurt: 3 pCt. Oblig. 78 P. - ®-; 3'/,pCt. Oblig. 0.1839. 90% P. G.; 3'/, pCt. Obl. v 1846. 85% P. 85% G.; Taunusb. Act. P. G. Holland: 3% pCt. Jntegr. 45»/« P. 45% G.; 4 VGL Oblig. P. 69 G.: 3'/, Synd. P. 68'/, G. Spanien: 5 VGL Activsch. P. G.; 3 pCt. Innere Sch. 18% ff?. 185/g ®. Portugal: 3 VGL Cons. L. Et â 12 ff. P- ®- Polen: 200 fl. LooseP. 98 ®.; 4 pCt. Oblig. über 500 fl. 67% P. 67% G. Rußland: 4 vGL in R. fl. 2. b. Grun &C. P. 76% G.; 4 vGL dsgl. b. Stiegl. & C - P. 76% G. Sardinien: 36 Fr. Loose b. Bethm. 25% P. 25 ®. Goldcours: Pistolen 9 fl. 56 fr.; holl. 10 fl. St. 10 ff. 3 fr.; 20 Fr. St. 9 fl. 37% fr.; Engl. Svv. 12 fl. 2fr.; Randduc. 5 fl. 36 fr. Wcchs.-Disc. 2.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. Druck und Verlag von Th. Fischer in Caffel.