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schuldige Rücksicht für die Centralgewalt entbehrt werde. Ich darf daran erinnern, daß schon einmal die Waffen- ffUlstands-Derhandlungcn ihrem Abschlusse nahe waren und hauptsächlich deßhalb abgebrochen wurden, weil die Regie­rung wegen des inzwischen erfolgten Amtsantrittes die Ra­tifikation Sr. kaiserl. königlichen Hoheit des Erzherzogs Reichsverwesers nachträglich vorbehalten wollte, obwohl eine staatsrechtlich noch gültige Vollmacht des ehemaligen Bun­destages in ihren Händen ruhte. Damals hat die könig­liche Regierung keinen Anstand genommen, der Rückficht für die Centralgewalt in einem Umfange nachzugeben, der in anderen Richtungen erhebliche Ineonvenienzen für fie zur Folge haben mußte, über welche die Erwartung der Anerkennung ihrer Gesinnung sie hinaushob. Noch weniger darf die Regierung besorgen, daß sie, im Besitze einer Voll­macht für die Gesammtheit, zu particularem Vortheile ge­handelt zu haben, verdächtigt werde. Preußen hat in der Schleswig'schen Angelegenheit niemals ein Sonder-Interesse als Partikularstaat vor Augen gehabt, noch haben können; es hat vom Anfänge bis zum Ende als deutscher Staat für die deutsche Sache gehandelt, und welche Wendung das öffentliche Urtheil auch nehme, so ist Preußen unter allen Umständen davor gesichert, das, was es für Deutschland hingegeben, als Gaben im Partirular-Interesfc schildern zu hören. Daß hingegen die Regierung den schwer verletzten Sntmffcn des Volkes in ihren ernsten Erwägungen ein hohes Gewicht beilegte, dessen will sic sich vor Deutsch­land nicht anklagen, sondern rühmen. Die Regierung würde um so mehr auf die Annahme rechnen dürfen, daß sie bei Ausführung ihrer Vollmacht im deutschen Interesse zu handeln sich bewußt war, als seit dem Tage, wo Se. kaiserlich königliche Hoheit der Erzherzog Reichsverweser, Preußen zu bevollmächtigen sich entschloß, die Stellung der europäischen Mächte zu der dänischen Angelegenheit und die politische Lage überhaupt eine erhebliche Aenderung er­litten hat.

Eurer Ercellenz ist diese Wahrnehmung, wenn auch nicht in dem Maaße , wie bei vollständig geregeltem diplomati­schen Verkehr der königlichen Regierung sie sich aufdringcn mußte, ebenfalls nahe getreten, und ich darf mich daher des Eingehens auf Einzelnes enthalten. Im Allgemeinen mag die Aufmerksamkeit, welche das Ausland in verschie­denartiger Form der Centralgewalt und der Nationalver- sammlung widmet, als das Zeichen willkommen sein, daß in der Fremde der Glaube wächst, es werde dieses Mal dem Deutschen Volke der Versuch der Einigung gelingen. Um so mehr werden wir dahin streben müssen, keine Spalte offen zu lassen, in welche bei Gelegenheit ein trennender Keil cingczwängt werden könnte. Und so wie auch diese Rücksicht die königliche Regierung bestimmte, einen Waffen­stillstand anzunchmen, der, ohne dem der Centralgewalt und der Nationalversammlung vorbchaltenen Friedensschlüsse vor- zugreifen, diesen Friedensschluß vorbereitet und erleichtert, so darf ich hoffen, daß dieselbe Rücksicht bei Vergleichung der Bedingungen des Vertrages mit der Vollmacht zu sei­nem Abschlusse leitend sein werde."

Landtag.

Sitzung am 15. September. Fortsetzung. Was das Materielle des Vietor'schen Antrages auf Abänderung des § 107 der Verfassungs-Urkunde hinsichtlich des Ministeri­ums der auswärtigen Angelegenheiten anlangt, so sind wir vollkommen damit einverstanden, daß das erwähnte Mini- sterium hinwegfallen muß. Wir haben diese Ansicht sofort nach dem Erscheinen des Reichsgesetzes vom 28. Juni d. J. in Nr. 38 dieses Blattes ausführlich geltend gemacht und seitdem die Aenderung des §. 107 der Vers. Urk. und die Einziehung aller Gesandtschaften wiederholt in Anre­gung gebracht. Auch jetzt noch sind wir der Meinung, und mögen weder hoffen noch fürchten, daß sich in der Ständeversammlung auch nur eine einzige Stimme gegen die beantragte Aenderung des §. 107, sowohl hin­sichtlich des Ministeriums des Auswärtigen als hinsichtlich des Kriegsministcriums und des obersten Militärchess, er­klären werde. Etwas Anderes aber ist es mit dem ersten Theile des Dietorschen Antrages:die Staatsregierung zu ersuchen, zunächst von einer anderweitigen Besetzung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten abzulassen." Wir haben feit den Märztagen wiederholt getadelt, daß eine angemessene Besetzung des erwähnten Ministeriums unterlassen wurde; dann haben wir die Beibehaltung des Herrn von Meyer hingehen lassen, weil die Umstände sich geändert hatten und eine baldige Aufhebung des Mi- nisteriums von uns erwartet wurde; jetzt aber können wir dieanderweite Besetzung" gerade nicht tadeln, denn die Umstände sind abermals anders und die Geschäfte, welche nach der bisherigen Einrichtung durch das Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten besorgt werden, wieder von höchster Wichtigkeit geworden. Besser wäre es freilich, der §. 107 wäre schon geändert und die Comple- tirung des Gesammtstaatsministeriums anderweit bewirkt; da die Aenderung aber noch nicht Statt gefunden hat, und von dcn Ständen so unbegreiflich lange unbeantragt geblieben ist; so vermögen wir es um so weniger gerecht­fertigt zu halten, die einstweilige anderweite Besetzung anzugreisen und der (Staateregierung wegen der bereits erfolgten Zurückberufung des Herrn von Schenck Ver­legenheiten zu bereiten, als die tüchtige Besetzung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, nach dem S. 780 dieser Zeitung von Herrnk Ausgeführten, für die Thätigkeit des Gesammtstaats - Ministeriums aller­dings von Bedeutung ist, und gegen die Tüchtigkeit und Trefstichkeit des Herrn von Schenck bisher noch keine Stimme sich erhoben hat.

Während wir dies niederschreiben, geht uns ein gegen k gerichteter Aufsatz von Hrn. r. zu. Da wir befürchten, in den nächsten Tagen für einen vollständigen Abdruck nicht Raum zu haben, so erlauben wir uns bei der Wich­tigkeit der Sache einstweilen einige Punkte daraus hervor- zuheben.Kurhessen," sagt Hr. r.,hat zum Auslande, d. h. zu nichtdcutschen Staaten gar keine direkten Bezie­hungen mehr; dies besorgt die Reichsgewalt sowohl für jetzt als für die Zukunft. Nur, wenn man an die deutsche Einheit nicht glaubt, kann man Ministerien des Aeußern