Beilage zu Str. 112 der Neuen Hessischen Zeitung.
Grosibrittanien.
Die englischen Blatter enthalten, nachdem die Parlaments- Session beendigt und die Parlaments-Glieder, sowie die Minister die Hauptstadt verlassen, nichts wesentlich Neues — man müßte dann die langen Beschreibungen von der Vergnügungsreise der Königin, von ihrer Ankunft in Aberdeen und welche Merkwürdigkeiten Prinz Albert dorr besehen hat — für wesentlich halten.
Aus Irland vermehren sich die beunruhigendsten Nachrichten über die Ausbreitung der Kartoffelkrankheit. Auch in Süd - England sind drei Viertel der Kartoffel- Erndte entschieden vernichtet und auch die Waizen- Erndte ist in Quantität und Qualität bedeutend unter der Mittcl-Erndte geblieben.
Frankreich.
Paris. Den Bericht über den Fortgang der Verfas- sungsberathung werden wir erst geben, wenn die Nationalversammlung damit zu einem Abschnitte gelangt ist. Bis jetzt sind die Paragraphen der Einleitung im Sinne des Commissionsantrügs angenommen worden. Nur der letzte Artikel hat lebhafte Debatten hervorgerufen. In der Sitzung vom 11. trug der Präsident bereits den 42. Niedner ein. Mathieu hatte in der Sitzung vom 10. folgendes Amendement beantragt: „die Republik anerkennt die Rechte aller Bürger auf Unterricht, Arbeit und Beist and."— Ueber dieses Amendement konnte die Discussion am 11. zu keinem Ende gelangen. Besonders feurig sprach Ledru Rollin dafür.
Paris, 10. Septbr. Der Ball, welchen Armand Marrast kürzlich gegeben hat, war bekanntlich so äußerst brillant, daß er sich füglich mit jedem Hofballe messen konnte. Da nun dergleichen Bälle natürlich nicht aus der Privaikasse des Präsidenten bezahlt werden können, so schlägt der Finanzausschuß am Tag nach dem Ball der Nationalversammlung vor, dem Präsidenten der Nationalversammlung monatlich 10,000 Fr. statt wie bisher 4000 auszusetzen. Die Gründe hierfür entwickelt ein gedruckter Bericht des Ausschusses. „Der Präsident der Nationalversammlung ist die Personifikation der Volkssouveränität und es ist daher schicklich — convenable — daß er sich mit dem großen Würdenträger der Republik, mit den Gliedern des diplomatischen Corps tc. umgeben könne. Große Gesellschaften beim Präsidenten üben auf Handel und Wandel einen belebenden Einfluß. Sie bewegen andere reiche Personen ihre Häuser zu offnen" u. s. w. Kurzum, die Gründe sind so unwiderstehlich, daß wir noch recht oft im Moniteur von der Elite der europäischen Gesellschaft zu lesen erwarten.
Nach dem Bericht und den statistischen Nachweisungen des Polfteipräfecte» halten sich die materiellen Verhältnisse der Pariser Einwohnerschaft in den letzten Wochen bedeutend verbessert.
Türkei.
Die Nachricht von der Ankunft Ibrahim Paschas in Konstantinopel bestätigt sich. Der Zweck seiner Reise ist Belehnung mit Egypten, da sein Vater wahnsinnig geworden.
Aktenstücke zum Waffenstillstand in Schleswig- Holstein. (Fortsetzung von Nr. 101.)
Im Zusatz-Artikel 2 haben dieselbigen Majestäten folgende Personen für die Verwaltung (Regierung) des Her- zogthums Lauenburg bezeichnet, nämlich: für die Präsidentenstelle: Se. Erc. den Grafen Christian Andreas Friedrich von Rantzau-Ratzdorf; als RegierungsMitglieder: den Kammerherrn Grafen Gottfried von Reventlow, den Etatsratb Gustav Susemihl; als Stellvertreter: den Vice-Land-Marschall Bülow zu Mussen, den Assessor Hartwig von Linstow. Auch diese Wahlen sollen der Ratification der resp. Souveraine unterbreitet werden, und die bezeichneten Personen sobald als möglich, nach dem Austausche der Ratifications-Urkunden in Function treten.
VI.
Aus der uns vorliegenden Zuschrift des preußischen Gesandten bei der Centralgewalt, Hrn. Camphausen, an den Reichsminister des Aeußeren, Herrn Heckscher Ercellenz, welche im Wesentlichen bereits im Berichte unseres Corre- spondenten vom 4. enthalten ist, heben wir den auf die Aufhebung der für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Verordnungen re. bezüglichen Passus hervor:
„Zu der im Artikel VII des Entwurfs von Bellevue enthaltenen Bestimmung, daß die Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen verwaltet werden sollen, mußte von dem diesseitigen Bevollmächtigten ein durch die Vollmacht Seiner kaiserlich-königlichen Hoheit des Erzherzogs Reichsverwesers bedingrer Zusatz beantragt werden, bei dessen Erörterung sich ergab, daß die dänische Regierung jener früheren Fassung einen ganz andern Sinn unterlege, als wir ihr unterlegt hatten, indem sie nämlich zu den bestehenden Gesetzen und Verordnungen die in Co- penhagen erlassenen gerechnet wissen wollte. Ohne Zurücknahme dieser Interpretation war der Artikel VH auch mit wörtlicher Hinzufügung des fraglichen Zusatzes nicht nur unannehmbar, sondern geradezu unmöglich. Würde die königliche Regierung richtig gehandelt haben, wenn sie in der Unmöglichkeit die Vollmacht wörtlich auszuführen, die Verhandlungen abgebrochen hätte? Sie glaubte vielmehr dem Sinne der Vollmacht gemäß zu verfahren, indem sie die Intention der provisorischen Centralgewalt, welche den anerkannten Bestand der nothwendigen, von der provisorischen Regierung erlassenen Gesetze und Verordnungen sichern wollte, zur Verwirklichung zu bringen strebte."
Der Schluß lautet:
„Wenn aber die von mir aufgestellte Ansicht nicht überall getheilt, wenn behauptet werden sollte, daß der von der königlichen Regierung vermittelte und in Vollziehung begriffene Waffenstillstand über die Vollmacht seiner kaiserlich königlichen Hoheit des Erzherzogs Reichsverwesers hinausgehe, so hege ich die innige Ueberzeugung, daß selbst in diesem Falle die Intention der königlichen Regierung die gerechte Würdigung finde, auf welche ich den Anspruch erhebe. Vor dem Vorwurfe würde ich die Regierung vollkommen gesichert erachten, daß in ihrem Verfahren die