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Wurm an dem Vertrauen auf die unbehinderte Fortbildung unserer Freiheit; denn das Schwerdt, welches uns nur ein Schutz nach Außen, eine Stütze im Innern sein soll, hängt wie ein Damoclesschwerdt über unseren Häuptern, es wird nicht von der constitutionellen Regierung in ihrer verfassungsmäßigen Gesammtheit in fester, sicherer Hand gehalten. Möge das Ministerium und die Stände dieses wohl bedenken, und nicht zögern, mit weiser und kräftiger Hand auch hier zu heilen und zu bessern. Wir predigen übrigens hier nicht etwa Mißtrauen gegen unsere braven Truppen und unser ebrenwerthes Officiercorps; sie stehen weit außer dem Bereiche irgend eines Verdachtes und eben deshalb wünschen wir, daß kein Wort geschrieben stehe, durch welches jemals ein falscher Schein auf sie ge­worfen werden könnte. Ueberhaupt liegt uns das Wohl des Militairstandcs so am Herzen, daß wir auch mit spe­cieller Rücksicht auf dessen Sonderinteressen, nur mit dem größten Bedauern auf die Verhältnisse blicken können, welche den Rücktritt des Generals v. B. veranlaßt haben. Das Heer muß jetzt auf eine Achtung gebietende Stufe der Streitbarkeit gestellt, cs muß zugleich politisch fortgebildet, aus ihm ein Volksheer, eine Wiege allgemeiner Wehr­haftigkeit gemacht werden. Diese Aufgaben wird nur ein Mann von gründlicher, technischer Befähigung, ein genialer Mann mit warmem Herzen für die heiligen Interessen des Volkes lösen. Herr v. B. vereinigte alle diese Eigenschaf­ten in sich, sein strebsamer Geist blieb unberührt von Al­ter und Kränklichkeit, und wenn behauptet wird, er habe sein Amt ausGesundheitsrücksichten" niedergelegt, so kön­nen wir dies nur so verstehen: er hat gethan aus Rück­sicht auf die Gesundheit seiner Ideen und seines Geistes, denen er keine Gewalt anthun lassen wollte und konnte. Jetzt liegt dieser Schatz von Wissen, Können und Wol­len wieder unbenutzt da, wo er schon 18 Jahre gelegen hat, ein Opfer einer schlechten, mißbrauchten Gesetzstelle!

Wir beschränken uns für jetzt auf diese Andeutungen, nur noch die Bemerkung hinzufügend, daß das Volk ferner seine Söhne nur zu edlen, erhabenen Zwecken unter die Waffen stellen will, daß die Zeit der Soldatenspielerei vorüber ist, und Niemand des Andern Steckenpferd mehr sein mag.

Aktenstücke zum Waffenstillstand in Schleswig- Holstein. (Fortsetzung von Nr. 101.)

Der Schluß dieses §. lautet ganz so wie zu 1. §. 7. §. 8 lautet: Während der Dauer des Waffenstillstandes sollen in den Herzogthümern nur die unten bezeichneten Truppen bleiben können, um der, nach dem vorigen Artikel festgestellten Au­torität zur Disposition zu stehen: a) Im Herzogthum Holstein das Bundescontingent dieser Provinz, auf den Frie­densfuß zurückgeführt, b) Im Herzogthum Schleswig die Cadres der in Schleswig ausgehobenen Truppen. Diese Truppen werden nicht die in Friedenszeiten gewöhnliche Anzahl überschreiten und sollen ihre Cantonnements so nah als möglich an ihren Wohnorten haben. Der Rest der Schleswigschen und Holsteinschen Truppen, sowie die Frei­corps, welche aus Eingebornen der beiden Herzogthümer

gebildet find, werden entlassen werden und die anderen däni­schen oder deutschen Freicorps werden Schleswig und Hol­stein gänzlich räumen. Die Ausführung dieses Artikels wird militärischen Commiffarien anvertraut werden, welche durch die contrahirenden Theile ad hoc ernannt und sich untereinander in dieser Beziehung verständigen werden. 8. 10 lautet: Das Herzogthum Lauenburg wird in dieselbe Lage wieder hergestellt werden, in welcher es sich vor dem Einrücken der Truppen des Bundes befand.

Im Uebrigen entspricht dieses Project ganz den wirklich eingegangenen Bedingungen.

V.

Die uns in einer weiteren Urkunde vorliegenden Artikel und Separat-Artikel des abgeschlossenen Waffenstillstands­vertrags entsprechen ganz den im Berichte unseres Corre- spondenten mitgetheilten Eröffnungen des Reichsministers des Auswärtigen. In einem Zusatzartikel werden von beiden Majestäten, denen von Preußen und von Dänemark fol­gende Personen für die gemeinschaftliche Regierung der beiden Herzogthümer Schleswig und Holstein bezeichnet, nämlich: für die Präsidentenstelle: Sr. Erc. der Graf Carl Moltke Nütschau; als Stellvertreter: der Ba­ron Adolph Blome zu Falkenberg; als Regierungs­Mitglieder: der Kammerherr Baron Josias Friedrich Ernst von Heintze zu Bordesholm, der Elatsrath Tho­mas Prehn zu Ploen, der Landvogt Johann Fried­rich Boysen zu Heyde, der Ober-Appellations-Gerichts- Rath Alerande r Friedrich Wilhelm Preusser in Kiel; als Stellvertreter: der Kammerjunker Adolf von Warnstedt, der Graf Theodor Reventlow- Jersbeck, der Kammerherr Adolf Bernhard Wil­helm Erdmann von Moltke, der Justizrath und Bürgermeister ChristianFriedrichCallisen in Flens­burg. Diese Wahlen sollen der Ratification der resp. Souveraine unterbreitet werden, und die bezeichneten Per­sonen sobald als irgend möglich nach der Auswechselung, der Ratifications-Urkunden in Function treten.

(Fortsetzung folgt.)

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Könnte wohl nicht in diesen Blättern ein Verzeichniß derjenigen mißliebigen Beamten geliefert werden, welche jetzt als unnütze Drohnen im Stande nicht der Unschuld sondern der Disponibilität mit zu Tische sich setzen, ohne zu arbeiten? Es könnten dann aus dem Lande wohl Vor­schläge zu ihrer Reactivirung gemacht werden. Es muß dieser Vorschlag jenen Herren, wenn sie sonst ehrenwerth find, ganz gelegen kommen, denn es muß doch ein drücken­des Gefühl sein, vom Lande gefüttert werden zu müssen, ohne ihm seine Kräfte leihen zu können. Damit nun kei­ner jener Herren vergessen werde und man darin kein Ver­sehen mache, sind auch sie hierdurch aufgefordert, sich zur Einschreibung in jenes Verzeichniß bei der Redaction dieser Blätter zu melden und namentlich auch ihren jetzigen Wohn­ort anzuzeigen. Es soll dann das Mögliche für sie gethan werden! r-