Beilage zu Nr. 107 der Neuen Hessischen Zeitung.
Kiel, 10. Sept. Sogleich, nachdem die Landesversammlung in der vorgestrigen Nacht das Staatsgrundgesetz für Schleswig-Holstein beschlossen, hatte sie in einer Eingabe an die provisorische Regierung um die Genehmigung desselben nachgesucht. Gestern Nachmittag gegen 5 Uhr langte das Negierungsmitglied, Hr. Bremer, hier an, um die Antwort zu bringen. Diese lautet dahin, daß er Vollmacht von der provisorischen Regierung habe, das Staatsgrundgesetz zu sanktoniren, wenn die Versammlung einige Modifikationen eintreten lassen wolle. Es bestanden diese, außer mehr unwesentlichen, wie über die Gewalt des Herzogs, Verträge mit fremden Mächten zu schließen und das Recht der lauenburgischeN Regierung bei Besetzung des Oberappellationsgerichtes, in Abänderungen, das suspensive Veto und die Statthalterschaft, wenn der Herzog ein fremder Landesherr ist, betreffend. Das suspensive Veto war von der Landesversammlung als Princip angenommen. Die provisorische Regierung wollte es nur für den Fall eintrc- ten lassen, wenn Schleswig-Holstein von einem Herzog regiert wird, der auch Oberhaupt eines andern Staats ist. Nach dem Beschluß der Versammlung sollte ferner der Landtag das Recht haben, dem Herzoge drei Mitglieder aus Deutschen Füstenhäusern zur Statthalterwürde vorzuschlagen und der Herzog verpflichtet sein, einen derselben zu wählen, und war über eine Entlassung nichts bestimmt. Die provisorische Regierung wollte aber dem Herzog die freie Wahl seines Statthalters gewähren, nur daß derselbe ein Deutscher Prinz oder schleswig-holsteinischer Staatsbürger sein müsse; auch solle der Herzog das Recht der sclbstwilligcn Entlassung des Statthalters haben. Hr. Bremer motivirte diese Modifica- tion mit Berufung auf das Programm der provisorischen Regierung vom 24. März, in welchem diese versprochen, die Rechte des Landesherrn zu sichern und zu wahren, so weit sie mit dem wahren Wohle des Volks in Einklang ständen; sie sei aber der Meinung, daß letzteres durch die gewünschten Modisikationen durchaus nicht beeinträchtigt werde. Obgleich die Majorität der Landesversammlung keineswegs durch diese Motivirung überzeugt war, so stand doch nunmehr zur Frage, ob Schleswig-Holstein am 9. Sept., also vielleicht überhaupt, ein Staatsgrundgesetz erhalten werde oder nicht, da nämlich dieser Tag der letzte der legislativen Wirksamkeit der Provisor. Regierung, nach den Waffenstillstandsbedingungen, sein sollte, und mußte dieß Interesse über die entgegengesetzten politischen Ansichten entscheiden. Die Landesversammlung genehmigte daher die von der Regierung vorgeschlagenen Modisicationen gegen eine geringe Minorität, worauf Herr Bremer, Namens und in Vollmacht der Provisor. Regierung, dem Staatsgrundgesetze seine Sanktion ertheilte. Der Präsident, Herr Bargum, schloß die Sitzung, nachdem er ein dreimaliges Hoch auf Schleswig-Holstein und auf die provis. Regierung, worin die Versammlung und das anwesende Publikum mit Begeisterung einstimmte, ausgebracht hatte. So ist Schleswig-Holstein nunmehr nach dem Beschluß seiner, nach dem freiesten Wahlgesetz von und aus dem ganzen Volke gewählten Vertreter, was es nach dem Willen des Volkes
längst war, ein einiger, untheilbarer , deutscher Staat, geschützt durch eine freie Verfassung, welche mit äußerster Kraft aufrecht erhalten wird.
Bremen, 12. September. Die hanseatische Cavallerie wird mit einem Bataillon Würtemberger und einem Bataillon Badener während des Waffenstillstandes im Schles- wigschen verbleiben. Drei Züge und der Stab derselben bleiben in Flensburg, ein Zug in Schleswig; von der zweiten Schwadron ein Zug in Apenrade, einer in Ton- dern und zwei in Hadersleben. Die Bremische Infanterie ist gestern Abend hier wieder eingerückt und mit Jubel empfangen worden.
Wien, 7. Septbr. Die ungarische Deputation (vergl. unser gestriges Blatt unter Wien und das heutige unter Pesth) ist in corpore vom Kaiser nicht empfangen worden. Sie kehrt morgen nach Pest zurück.
— 8. Septbr. Das Unterrichtsministerium hat eine Wahl von vier Schulmännern veranlaßt, welche das „übrige Deutschland" (so sagt die Wien. Ztg.) und vie Schweiz bereisen sollen, um Erfahrungen über das Schulwesen zu sammlen. Zum erstenmal wurde ein Bürgerlicher zum Adjutanten des Kaisers ernannt: Oberstlieutenant Schwarze.
Wien, 6. Septbr. Die piemontesische Flotte unter Albini hat Venebig verlassen. Die österreichische Flotte ist von Triest zur Blokade Venedigs abgesegelt.
Wien, 9. Septbr. Die ungarische Depution ist, nachdem sie in ihrer Adresse mehre anstößige Ausdrücke geändert hatte, heute Mittag vom Kaiser empfangen worden. Die Antwort des Kaisers lautete für sie nicht befriedigend. Unter anderem sagte er, baß die zur Sanction vorgelegten Gesetze ebenso, wie die Lösung der Frage über die croatisch- ungarische Angelegenheit, im geeigneten Wege durch das Ministerium erfolgen, daß aber erstere jedenfalls eine Mo- dification erhalten würden. Die Deputation verläßt nun noch heute Wien und kehrt nach Pesth zurück.
Berlin. Das Ministerialblatt, für die gesammte innere Verwaltung Nr. 6 bringt unter Anderem folgende Verfügungen: vom 29. Juli. Armeebefehl: die Ernennung des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser betreffend; — vom 26. Juli an die Regierungen und das hiesige Polizei-Präsidium, die Einstellung unwesentlicher Geschäftsformen betreffend. Keine Prädikate: Hochlöblich rc. mehr; — vom 28. Juli. Circular-Nescript des Cultusministers an sämmtliche Consistorien: daß der Rücktritt ins Judcnthum gesetzlich gestattet sei; — vom 12. Juli. Circular-Verfügung an sämmtliche Consistorien, die Pfarramts-Candidaten zum vorschriftsmäßigen Gebrauch der erneuerten Kirchen-Agende nicht ferner zu verpflichten rc.; — vom 18. Juli. Circular- Verfügung des Cultusministers an sämmtliche Curatoren der Landes-Universitäten, wegen Aufhebung der außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten bei den Universitäten; vom 24. Juni. Circular-Verfügung des Finanzministers und des Ministeriums des Handels an die Regierungen in den Ostseeprovinzen: Prämien-Bewilligungen für den Bau von Seeschiffen betreffend; — vom 10. August. Eine
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