Neue
Hessische Zeitung.
J\o. IO?« Donnerstag, den 14. September. 18-T8«
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Politische Nachrichten. Deutschland.
~ Krank fu r t, 12. Septbr. 76. Sitzung der Deutschen Reichsversammlung. Stedmann zeigt für den com- binirten Ausschuß an, daß der Bericht desselben fertig ist. Eine absolute Majorität habe sich nicht gebildet. Von den 21 Mitgliedern, welche in der letzten Sitzung anwesend waren, haben sich 11 für Nichtratification, 10 für die Ratification ausgesprochen. Für die Majorität ist Wurm, -für die Minorität Stedtmann zum Berichterstatter ernannt. Die Berichte Beider würden in wenigen Stunden in den Händen der Mitglieder fein. Der Antrag des Ausschusses, wegen der Wichtigkeit der Sache morgen eine öffentliche Sitzung zu halten, wurde abgelehnt und die zur Diskussion des Berichts bestimmte Sitzung auf Donnerstag Morgens 9 Uhr anberaumt. Claussen fügt hinzu, daß noch ein Mitglied des Ausschusses, Höfken, der Majorität beigetreten sei, so daß das Verhältniß jetzt 12 zu 10 sei. v. Lindenau bemerkt, daß er weder der Majorität noch Minorität habe beitreten können, sondern einen eignen Antrag stellen werde. Schwarzenberg wünscht, daß die Adresse der Schleswig-Holsteinischen Landesversammlung an die Reichsversammlung gedruckt werde. Der Vorsitzende bemerkt, daß dies bereits geschehen sei.
Nach der Anzeige einiger unbedeutenden Ausschußberichte theilt der Vorsitzende einen Antrag von Blum, Schoder, Heinrich Simon und Genossen mit: „Da die Gefahren in Schleswig-Holstein stündlich wachsen, da die Truppen gegen die Versicherung des Reichskriegsministers in Eilmärschen aus dem Lande gezogen werden, da demnach ein neues Ministerium dringend nothwendig ist, soll der Beschluß vom 5. September nicht wirkungslos werden, so beantragen die Unterzeichneten , die National - Versammlung möge beschließen, sofort eine Deputation von 15 Mitgliedern zu ernennen, die sich zum Reichsverweser begibt, um ihm die schleunige Beendigung der Ministerkrisis zu empfehlen. Die Antragsteller wünschen die Dringlichkeit des Antrags begründen zu dürfen. Diese Bitte wurde mit 219 gegen 208 Stimmen, welche bei zweifelhafter Abstimmung gezählt wurden, abgeschlagen. Dasselbe Schicksal hatte ein Antrag Schlöffels und Genossen, welcher die Uebersendung der der Reichsversammlung über den Waffenstill
stand mitgetheilten Aktenstücke an die Mitglieder der preußischen Nationalversammlung beantragt.
Die Tagesordnung führt auf die Diskussion der noch übrigen §§. des Art. III. Die Diskussion über Art. IV wird ausgesetzt, bis der Bericht des Schulausschusses, welcher sich auf diesen Artikel bezieht, gedruckt sein wird. Nach der Abstimmung über Art. IV wird alsdann, nach dem gestrigen Beschlusse über den Schoderschen Antrag, zur Discusston des Art. VI (Vereinsrecht) übergegangen. Die Dis- cussion der §§. 15 und 16 wurde nach dem gestern beschlossenen Abkürzungsverfahren vorgenommen. Nur über §.16 entspann sich eine kurze Discussion.
§.15 wurde in folgender Fassung angenommen:
Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. (Ausschußantrag.) Die Form des Eides solle eine für Alle gleichmäßig, an kein bestimmtes Neligions- Bekenntniß geknüpft sein. (Zusatzantrag von Riesser und Genossen.)
§. 16. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civilaktes abhängig; die kirchliche Trauung kann erst nach der Vollziehung des Civilaktes stattfinden.(Ausschußantrag.) — Dieringer und Deiters wollten nur den ersten Theil dieses §., dessen ganzer Umfang von Mittermaier vertheidigt wurde, angenommen haben. — Die Religionsverschiedenheit ist kein Ehehinderniß. Die Standesbücher werden von bürgerlichen Behörden geführt. (Zusatzantrag von Mittermaier.) — Die Tagesordnung war hiermit erschöpft.
Osterrath beantragt, den § 41 der Geschäfts-Ordnung dahin abzuändern, daß bei zweifelhafter Abstimmung, statt durch Zählen der Stimmen, durch Kugelung abgestimmt werde. Dieser, sowie ein ähnlicher Antrag von v. Mühlfeld, wurde als nicht dringlich erkannt und dem Ausschüsse für die Gesetz-Ordnung überwiesen. — Auf den Antrag Wesendoncks kommen noch die Berichte des com- binirten Ausschusses zur Verlesung. — Die Majorität beantragt: In Erwägung, daß der am 26. Aug. zu Malmoe abgeschlossene Waffenstillstand, vermöge der in seinem VII. und IX. Artikel, im fünften Separatartikel und den beiden Zusatzartikeln enthaltenen Bestimmungen, wesentliche Selbstständigkeitsrechte verletzt, welche durch die Beschlüsse der Nationalversammlung allen in ihr repräsen- tirten Stämmen gewährleistet sind;