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Oesterreich. Die Augsb. Allg. Zeitung liefert in einem Artikel aus Wien vom 7. Sept, eine Darlegung des diplomatischen Verhältnisses zu Karl Albert, welches die Verzögerung der Annahme französisch-englischer Vermittlung zur Folge gehabt habe. Der Wunsch Karl Alberts, bittet mit Oesterreich zu verhandeln, und die unzweifelhaften Anträge des Sardenkönigs hätten die österreichische Regierung in die Lage gebracht, bereitwillig auf diese Anträge einzugehen, dem Fürsten Felir Schwarzenberg Vollmacht zu geben und die Einmischung Dritter abzulehnen. Aber dieser Loyalität Oesterreichs gegenüber sei es immer mehr hervorgetreten, daß Karl Albert, wie er es stets gethan, doppeltes Spiel spiele. Wirtet und ausschließlich gab er vor, mit Oesterreich zu unterhandeln und sein Ministerium suchte gleichzeitig um französische Hülfe nach. Seine Waffenstillstands- und Friedens-Anträge sollte Oesterreich in einem weiteren Sinne verstehen, als seine Minister sie verstehen sollten und wollten. Für die letzteren handelte es sich nur um die Wahl des Orts der Friedensverhandlungen und andere, Zeit und Nebenumstände betreffende, untergeordnete Dinge. Während Radetzky allerdings aus Rücksicht für den Weltfrieden den Ticino nicht überschritt, sah man sich in Turin nur um so mehr er- muthigt, neue Ränke zu schmieden, um das Verlorne durch diplomatische Künste wieder zu gewinnen. Es ward immer zweifelhafter, welche Agenten noch außer jenem Ministerium für Karl Albert besondere Entschlüsse ausführten, und Oesterreich sah sich, um von diesem so höchst schwankenden rechtlosen Boden nur wieder fortzukommen, endlich in die sehr ungünstige Nothwendigkeit versetzt, eine Vermittlung später anzunehmen, welche es früher a b g e l e h n t hatte.
Wien, 7. Sept. Der glänzende Sieg, welchen das Ministerium heute mit Hülfe der gallizischen Bauern davon getragen hat, ging der Antwort auf Borrosch's Interpellation eigentlich voraus. Er entschied sich schon gestern bei der Abstimmung über den Antrag von Löhner: die Berathung über die Kundmachung der am 31. Aug. und 1. Sept. bez. des Aufhörens des Unterthänigkeitsverhält- nisseö gefaßten Beschlüsse auszusetzen, bis die für heute in Aussicht stehende Antwort der Minister auf die Borrosch'- sche Interpellation erfolgt sei. Hier kam es zur Anregung der wichtigsten Principienfragen, als Souveränetät des Kaisers, Sanktion des Kaisers, bedingtes — unbedingtes Veto, konstitutionelle oder demokratische Monarchie, Republik, und zu wechselseitigen Beschuldigungen der Parteien. Die erhitzten Gemüther setzten den Kampf bis zur vollständigen Erschöpfung der Kämpfer und Zuhörer fort, bis nach dreistündiger Debatte zur namentlichen Abstimmung geschritten wurde. Die Czechen erbaten sich einen Aufschub von 10 Minuten. Graf Stadion benutzt diese Zeit, den 120 galizischen bäuerlichen Abgeordneten die Hände zu drücken und zu sagen: „wenn Ihr Ja sagt, so jagt ihr den Kaiser fort, so erklär Ihr die Republik, Ihr müßt also Nein sagen;" es kommt zur Abstimmung, alle bäuerlichen Abgeordneten sprechen Nein und Löhners Antrag fällt mit einer Minorität von 63 Stimmen durch. Das Resultat wird bekannt
gemacht, die Linke erhebt sich dagegen, Kudlich protestirt gegen die Abstimmung, weil sich Stadion die oben gedachten Einflüsse erlaubt. Ein furchtbarer Lärm erfüllt das Haus, bis um 4 Uhr Nachmittags der Ordnungsruf des Präsidenten durchdringt und die Sitzung geschlossen wird. In der heutigen Sitzung waren nach Erledigung der täglich wiederkehrenden Geschäfte der Kuvlich'sche Protest und die Antwort auf die Interpellation von Borrosch die Gegenstände, welche die ungetheilteste Aufmerksamkeit der zahlreich Versammelten in Anspruch nahm. Kudlich belegte die obige Anschuldigung durch Zeugen, als welche sechs, an der Spitze der Pole Labinsky, den Protest mitunterzeichnet hatten. Stadion verlangte eine Untersuchungskommission von 9 Mitgliedern, deren 4 von ihm, 4 von Labinsky, 1 von diesen 8 ernannt werden sollten. Das Letztere wird nach langen Debatten und heftigen Ausfällen genehmigt. Am Schluffe dankt Stadion für die Genehmigung seines Antrages, die Erklärung beifügend, er werde sich nie das Recht, seine Ansicht für die beste zu halten, sie zu verbreiten, ihr Anhänger zu verschaffen, nehmen lassen.
Heute nun erfolgte die (bereits von uns erwähnte) Antwort Doblhofs. Nachdem der Redner sich und seine Colle- gen mit Eifer gegen die Verdächtigung verwahrt hatte, als wollten sie die Volksfreiheit unterdrücken, oder gar den Reichstag sprengen, sie, die vielmehr in ächt constitutioneller Gesinnung entschlossen seien, die Rechte des Volks ebenso treu zu wahren, wie die des Thrones, — ging er zur Sache selbst über. Er erklärte, das Ministerium theile die am 2. Septbr. vom Justizminister ausgesprochenen Grundsätze: daß nämlich die Ausführung des Gesetzes über Aufhebung der Unterthänigkeit mit völliger Umgehung der Krone nicht geschehen könne. Ohne den künftigen Bestimmungen der Constitution vorzugreifen, müsse er doch bemerken, daß man hier auf monarchischem Boden stehe, und daß, — so lange die Verfassung nicht das Gegentheil feststelle, nach allgemeinen consiitutionellen Grundsätzen die Gesetze erst durch die Sanction der Krone in volle Wirksamkeit treten und deren Kundmachung und Vollziehung durch die Erecu- tivgewalt zu bewerkstelligen sei. Ueber die Stellung der Krone zum Verfassungswerke aber sprechen die betreffenden Staatsakten unzweideutig. Nach den Manifesten vom 3. und 6. Juni berufe der Kaiser die Abgeordneten des Reichs „zur klugen und kräftigen Mitwirkung" am Verfassungswerke; die Majestät spreche darin die Zuversicht aus, daß die Verfassung „ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Ge- sammtwillens sein werde, mit welchem Se. Majestät Hand in Hand zu gehen fest entschlossen sind." Der Erfüllung dieses kaiserlichen Wortes, der Annahme der von den Volksvertretern festgestellten Verfassung könne man vertrauensvoll entgegen sehen. „Diese auf freier Selbstbestimmung beruhende Annahme der von dem constituirenden Reichstage festgestellten Verfassungs-Urkunde durch den Monarchen ist es, was wir unter Vereinbarung verstehen; es wird der feierliche Act der Vermählung sein zwischen der Volksfreiheit und dem erblichen Throne, das durch freie wechselseitige Einigung gekräftigte Band zwischen Fürst und Volk, die sicherste Bürgschaft für den unerschütterlichen Bestand