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Neue

Hessische Zeitung.

â^ 104» Montag, den 11. September. iS4§.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 TÜlr. 3 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

8 Das Kriegsministerium und der oberste Militairchef.

Kassel, 10. September 1848.

Allgemeine Bestürzung erregt hier die Gestern plötz­lich erfolgte Annahme der vom Kriegsminister, General- lieutenant v. Bardeleben dem Vernehmen nach schon vor einiger Zeit eingereichten Entlassung. Diese Bestürzung und alle daran geknüpften Besorgnisse erscheinen nicht so ganz ungerecht, wenn man bedenkt, welche Schwierigsten mit der geeigneten Besetzung dieses gerade jetzt so hochwich­tigen Postens verbunden sind. Niemand kann sich verhehlen, daß es in unseren! von allen Seiten dem Schiffbruch ausge­setzten Staatsschiffe unter Anderem und vornehmlich an den Persönlichkeiten fehlt, welche es mit entschlossener und ge­schickter Hand zu dem von der Nothwendigkeit unwider­ruflich angewiesenen Ziele zu lenken vermochten. Es sind ihrer nicht so gar viele, welche dieses Ziel erforscht und fest ins Auge gefaßt haben; und wenige nur sind kräftig genug, um den Klippen kühn zu trotzen. Man war er­freut und beruhigt, einen Veteranen der Freiheit als Kriegs­minister zu wissen und diese Freude ist in den wenigen Wochen seiner Verwaltung glänzend gerechtfertigt worden. Wir erinnern unter Anderem nur an die Art und Weise, wie in der Huldigung am 6. August dem gestimmten Deutschland ein Beispiel gegeben ward. Um so besorglicher ist es allerdings, wenn so kräftige und entschiedene Cha- ractere, wenn Männer, die erst nach langem Suchen ge­funden werden, Männer wie Weiß und v- Bardeleben ihre Kräfte auf diesem Posten so schnell erschöpft fühlen.

Wir wissen in diesem Augenblicke nur Einen, an den man nach v. Bardeleben denken könnte. In seinen Gesin­nungen bewährt wie Jener, könnte man ihn wegen seiner merkwürdig ähnlichen Prüfungen, die er mit Ruhe und Kraft bestand, den politischen Doppelgänger Jenes nennen. Er ist im Besitze des Vertrauens aller Patrioten, und noch kürzlich, am 20. Ang., hat er durch den auf Se. Königl. Hoheit, den Kurfürsten ausgebrachten acht konstitutionell gehaltenen Toast, Im erfreulichen Gegensatze zu gewissen anderen Toasten, sein Verständniß der Zeit bewiesen. Aber freilich, auch Hr. v. Mülvner würde, falls er sich der schweren Pflicht unterzöge, seine Kräfte bald zu schwach fühlen und auch seine Nachfolger, wenn sich deren dann noch finden sollten, würden bald abgenutzt sein. Wir glauben, dieser

Posten ist für die stärksten Kräfte zu schwer zu behaupten; wir glauben, es wird ihn Niemand behaupten können; denn wir halten ihn für unhaltbar. Diese Unhaltbarkeit liegt aber unseres Erachtens in der zweifelhaften Stellung, welche ein Kriegsminister zufolge des §. 107 der Verfass.-Urk. und der daraus abgeleiteten Ansprüche auf der einen Seite zum Volke, auf der andern Seite zum Landes- fürsten einnimmt. Wenn nämlich die Regierungssorgen eines verantwortlichen Ministers unter allen Umständen groß und bedeutend sind und wenn sie noch viel größer werden in der gegenwärtigen Zeit, wo alle Verhältnisse und jeder Wirkungskreis sich in einer tanzenden Bewegung befinden, so können sie doch durch daS Bewußtsein und durch die Möglichkeit getragen werden, daß daS geleistet werde, was die menschliche Kraft und Einsicht des Ministers zu leisten vermag. Wo aber auch diese Möglichkeit und dieses Bewußtsein fehlt, da kann, sollten wir denken, kaum noch von einer dauernden Ministerwirksanrkeit die Rede sein.

Der Kriegsminister in Kurhessen ist zufolge des angeführten Paragraphen, wonach das Kriegswesen in einer gewissen nicht näher bezeichneten Ausdehnung dem Landesherr» als obersten Militair-Chef reservirt bleibt, keineswegs im eignen Hause Herr. Wie kann man da erwarten, daß er, täglich vielleicht gehemmt, mit ungebeugter Kraft die Last einer Verantwort­lichkeit tragen soll, welcher seiner Seils keine Möglichkeit eines eingreifenden und positiven Thuns entspricht?

Es ist in diesen Blättern jener Paragraph von einem Nestor der Publicistik bereits auf das Gründlichste besprochen worden (s. Nr. 11.). Um seine Dissonanz aus dem constitutionel- len Grundton der Märztage zu entfernen, gab uns der ver­ehrte Pfeiffer damals eine gewiß sehr richtige Interpretation. Gemachten Erfahrungen zufolge scheint es jedoch nicht, als ob mit einer solchen Interpretation in der That Etwas ge­fördert wäre. Immer wird sich die Frage hervordrängen, wenn der oberste Militair - Chef qualitativ nichts anderes besagt, als ein kommandirender Unterofficier, steht er dann nicht doch unter dem Kriegs-Ministerium, soweit es dieses für gut findet, Kommandosachen für politische Sachen zu halten und seiner Entscheidung zu unterwerfen? Was soll dann über­haupt jener mindestens überflüssige Passusdas Kriegswesen, so­weit solches nicht dem Landesherrn gehört" in jenem Paragra­phen der Verfass.-Urk. ? Fordert er nicht dazu auf, die aus­schließliche Kompetenz des Kriegs-Ministers in allen den