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Hessische Zeitung.

^X» 1®^q Sonnabend, den 9. September. A8-T8.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem NuterbaltungSblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der ÄbonnementspreiS beträgt I Thlr. 3 Sgr. für Vas Quartal, wofür alle kurbesstschen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten. Deutschland.

-V- Frankfurt, 7. Septbr. 73. Sitzung der Deut­schen Reichsversammlung. Die Ministerbanke sind noch leer. Der Vorsitzende verkündigt den Austritt Moritz V. Franks (Oesterreich) aus der Reichsversammlung. Ferner theilt derselbe ein Schreiben des Minister-Präsidenten, Fürsten von Leitungen, an den Vorsitzenden der Reichs- Versammlung mit, worin derselbe anzeigt, daß in Folge des Beschlusses der Reichsversaminlung vom 5. Septbr. sämmt­liche Reichsminister und Unterstaatssekretäre, sowie er selbst, noch am Abend des 5. Septbr. ihre Entlassung nachgesucht und erhalten halten. Die bisherigen Minister wurden die laufenden Geschäfte, mit weichen keine politische Ver­antwortlichkeit verbunden sei, bis zur Ernennung ihrer Nachfolger besorgen. Der Vorsitzende theilt weiter mit, daß er den Beschluß der Reichsversaminlung gestern Morgen dem Minister-Präsidenten zur Ausführung zuge­sandt habe, daß ihm dieser aber Nachmittags denselben mit der Bemerkung zunickgesandt habe, daß der Vollzug dieses Beschlusses nicht zu den Geschäften der oben berührten Art gehörten und sich die Minister deßhalb nicht berechtigt hielten, denselben auszuführen. Der Minister-Präsident füge hinzu, daß Hr. Friedrich Dahlmann mit der Bildung eines neuen Ministeriums schon am Abende des 5. Sptbr. beauftragt sei. Er habe darauf bei Hr. Dahlmann an­gefragt, ob ein neues Ministerium schon bestehe, dem er die Ausführung des Beschlusses zuweisen könne. Hr. Dahl­mann habe darauf erwiedert, daß bis dahin noch kein neues Ministerium zu Stande gekommen sei. In Beziehung hier­auf sei ihm nun eine Interpellation des Hrn. Schüler von Jena zugegangen, die dahin laute:Dem Vernehmen nach hat zwar das seitherige Ministerium um seine Ent- lassung nachgesucht, da jedoch die Regierungsgeschäsie nicht stillstehen können, so ist cs ganz unzweifelhafte Pflicht der abgetretenen Minister, die laufenden und dringenden Geschäfte noch so lange fort justiern, bis ein neues Mi- nisterium ernannt sein wird. Zu den dringendsten Ge- schäften gehört aber der Beschluß vom 5. Sptbr. Nach einem allerdings unverbürgten Gerüchte soll jedoch das Ministerium eine solche Sistirung nicht angeordnet haben. Er ersuche den Hrn. Minister des Kriegs, des Auswär-

tigen oder Inneren, zu erklären, welche Maßregeln ft? zur Ausführung des Beschlusses ergriffen haben." Er bitte nach §. 1 des Gesetzes über die Interpellation, diese Interpellation heute vortragen zll dürfen, und ersuche die Minister, nach §. 4 dieses Gesetzes , noch heute auf diese Interpellation zu antworten. Die Dringlichkeit dieser Interpellation wurde mit 205 gegen 190 Stimmen, unter welchen letzteren auch die Dahlmanns, erkannt.

Eisenmann glaubt, man könne die Minister nicht dazu zwingen, einen Beschluß auszuführen, zu dem sie ihre Einwilligung nicht gegeben haben. Der Reichsminister möge vielmehr ein Ministerium, wenn auch nur auf 6 Stunden, zur Ausführung dieses Beschlusses ernennen, v. Schmer­ling rechtfertigt das Ministerium und das Verfahren des Reichsverwesers, der alsbald Hr. Dahlmann mit der Bil­dung eines neuen Ministeriums betraut habe. Das Par­lament möge sehen, daß es den Beschluß ausführe, das Ministerium wolle nichts damit zu thun haben.

Wesendonck. Das Ministerium habe sich sehr geeilt die Drohung mit seiner Abdankung auszuführen. Ob man darin nicht die Absicht erblicken könnte, die Ausführung des Beschlusses zu verhindern, stelle er dem Urtheile der Versammlung anheim. (Eine Bemerkung des Vorsitzenden hierüber führte zu einer scharfen Erwiederung des Redners.) Das Ministerium hätte wenigstens den Be­schluß dem Bevollmächtigten der preußischen Regierung und dem Oberbefehlshaber der Deutschen Truppen notifizireu müssen. Er beantrage:Die Nationalversammlung wolle erklären, daß sie den Abgeordneten Dahlmann durch das ihm von dem Reichsverweser ertheilte Mandat zur Bildung eines Ministeriums, welches derselbe angenommen hat, für berechtigt erachte, die ersten Schritte zur Ausführung des Beschlusses zu thun und insbesondere die Notifikation des­selben vorzunehmen." Wolle man diesen Antrag nicht, so möge man den weiteren annehmen :Die souveräne Natio­nalversammlung faßt den Beschluß, aus ihrer Mitte durch absolute Stimmenmehrheit eine Vollziehungscommission zu ernennen." Nenne man diesen Antrag revolutionär, so weise er die Verantwortlichkeit dafür von sich und werfe ihn auf das Ministerium. N. V. Mohl kritisirt die ver­schiedenen Anträge und findet nur den Ausweg, daß sich der Mann, welcher den Auftrag hatte, ein neues Ministe­rium zu bilden, auf wenige Stunden die Vollmacht