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Ertra-Beilage zu Nr. 100 der Neuen Hessischen Zeitung.

Der am 5. Sept. 1848 der Nationalversammlung erstattete Bericht des Abgeordneten Dahlmann über die Schleswig-Holsteinische Angelegenheit lautet im Wesentlichen:

Er sei nicht in dem Falle, einen Bericht vorzu- legen, wie er in einer so wichtigen Sache wohl hätte vorgelegt werden müssen. Er könne nur das geben, was aus seiner innersten Ueberzeugung durch Zusammenstellung der Resultate der gestrigen Berathung innerhalb einiger Frühstunden hervorgegangen sei. Den Ausschüssen habe gestern zuerst nichts vorgelegen, als das, was der Minister in der Versammlung vorgetragen. Um 5 Uhr habe das nothwendige Material beschafft werden sollen. Um 5 Uhr sei erst eine ungenügende Zahl von Aktenstücken dem Aus­schüsse vorgelegt, wobei er ein erstes Schreiben von Camp­hausen vermisse, welches der Hr. Minister als zurückgenom- men und später durch ein anderes ergänzt erklärt habe. Statt der schriftlichen Akten habe der Hr. Minister zunächst einen mündlichen Bericht über den Gang der Verhandlungen gegeben. (Siehe unsern gestrigen Bericht.) Die Stipulationen, welche dem jetzigen Vertrage vorhergingen (siehe unten I), brachte von Below nach Wien, wo sich damals der Reichsverweser befand und begehrte die Autorisation zum Abschlusse. Be­kannt ist die Klage über diese Stipulation, die Deutschland ganz unwürdig sei. Wie dagegen Die Dänen damals jubel­ten, ist ersichtlich aué- den dänischen Blättern. Der dama­lige Justizminister, Herr Heckscher, verweigerte die Autori­sation, weil damals das Auswärtige nicht in seinen Hän­den liege. Die Versammlung erinnert sich der Freude über die damalige Erklärung des Herrn v. Schmerling, über die energische Fortführung des Krieges. Dem entsprachen die kräftigen Zusicherungen Wrangels, der keinen Waffenstill­stand abschließen wollte, der nicht der Ehre Deutschlands entspreche.

Wir kommen nun zu den neuesten Vorgängen, wie sie uns gestern der Herr Minister mittheilte. Camphausen ver­langte schon einmal für Preußen die Vollmacht zum Ab­schlusse, allein sie wurde ihm nicht ertheilt. Erst am 7. August wurde sie ihm gewährt, im Namen der provi­sorischen Centralgewalt. — Ich vermisse an dieser Voll­macht Eines, die Gegenzeichnung der Minister. — Von die­ser Vollmacht, versicherte uns der Herr Minister des Aus­wärtigen, ist niemals etwas zurückgenommen, wobei er er­klärte, daß Preußen aber leider sehr davon abgewichen sei. Der Unterstaatssekretär, Herr v. Würth, setzte hinzu, die Centralgewalt habe immer vorausgesetzt, daß es einer Rati­fikation von Seiten der Nationalversammlung bedürfe. Als der Berichterstatter hierauf zu bedenken gab, ob auch das preußische Cabinet dieselbe Voraussetzung möge gehegt haben, wurde dieses Bedenken von dem Ausschusse mit den Wor­ten unterstützt, möglich sei ein solcher Vorbehalt allerdings gewesen, der freilich schon augenscheinlich in dem Gesetze über die Centralgewalt liege. Außerdem habe aber, be­merkte ich, das preußische Cabinet die Bedingung nicht ein­gehalten; worauf der Herr Minister erwiderte: das ist der Fall. Der Herr Minister zeigte ein Schreiben vom Herrn

Kriegsminister, als Antwort auf ein Schreiben von Wrangel, woraus hervorgeht, daß das Reichsministerium noch in den letzten Tagen des August geglaubt hat, cs sei nur von einem dreimonatlichen Waffenstillstände die Rede. Nun lag aber Ihrem Ausschusse vor, daß gerade das Gegen­theil kingetreten sei durch den am 26. August abgeschlos­senen Vertrag. Keine einzige der Befürchtungen, welche ich gestern gegen Sie aussprach, ist unbestätigt geblieben. Als jedoch Alles dieses im weiteren Fortgange der sehr lebhaften Diskussion des Ausschusses zur Sprache fam, er­klärte der Hr. Minister, jene Ueberschreitungcn von Seiten Preußens seien zwar eingetreten; viel Trauriges liege zwar in den eigenmächtig hinzugefügten Bedingungen, es enthielte jedoch wohl nichts für Deutschland Entehrendes (Links Zischen) sich nicht durch Verwerfung in die unabsehbare Gefahr eines von allen Seiten drohenden Kriegs zu stürzen. Trotz dieser und anderer Einwendungen sei jedoch die Ma­jorität des Ausschusses (11 Mitglieder) dazu gelangt, den Antrag zu stellen, die h o h e V e r sa m in l u n g möge die Sistirung der zur Ausführung des Waffen­stillstandes ergriffenen m i l i t a i r i sch e n u n d so n- stigen Maaßregeln beschließen. Zu gleicher Zeit erwählte der Ausschuß zur Begutachtung der Haupifrage, die noch zurücksteht, einen Vor-Ausschuß, bestehend aus den Herren Wurm, Cucumus und Dahlmann. Der Ausschuß sei bei seinem Anträge von der Erwägung des Schicksals der Länder Schleswig - Holstein ausgegangen, welche die Ausführung eines solchen Waffenstillstandes der gefürchteten Knechtschaft der Dänen Preiß gebe. Noch mehr! Man stürze das Land in eine sichere Anarchie und es sei deshalb unerläßlich, die provisorische Regierung zu stützen und beizubehalten, eine Regierung, an deren Spitze zwei Männer stehen, die, wenn man die besten Männer in ganz Deutschland zusammennehme, keinem von diesen an patriotischer Hingabe nachstehen, die aber jetzt als Misse­thäter behandelt werden. Neben mir liegt ein Brief von einem Mitgliede der provisorischen Regierung vom 1. Sept. Dieses Mitglied fängt mit der Klage an, noch diesen Augenblick, an welchem dem Vernehmen nach in Lübeck die Ratifikationen ausgewechselt werden sollen, sei keine offizielle Benachrichtigung über den Inhalt des Waffenstill­standes irgend einem Mitgliede der provisorischen Negierung von Berlin aus zugekommen. Wenn aber die Anarchie in Schleswig-Holstein droht, die, wenn die Zeitungsnachrichten nicht trügen, schon begonnen hat, wird dann diese Anarchie nicht folgenreich für ganz Deutschland sein? Wenn Schles­wig-Holstein den heldenmüthigen Entschluß faßt, den ich ihm zutraue, werden nicht die Freischaaren herbeiströmen, um diesen Helden Beistand zu leisten? Ist nicht die Schles- wig-Holsteinsche Sache eine Deutsche? Noch mehr als die Rücksicht auf Schleswig-Holstein wiegt die Rücksicht auf das gesammte deutsche Vaterland. Dürfen wir unsere neue Laufbahn mit dem Bruche der heiligsten Zusagen beginnen? Dürfen wir unser eigenes Fleisch und Blut dem sicheren Verderben überliefern, der Rachsucht ihrer Feinde, wovor nicht einmal die Personen der provisorischen Regierung