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Landtag.
Sitzung am 5. Sept. Nachdem der Herr Landtags- commissar zwei Mittheilungen der Regierung, von denen die eine auf die der Theaterkasse geleisteten und vom Hofe zu ersetzenden Vorschüsse von 42,000 Thaler, die andere auf die Gehalte der Oberforstmeister sich bezieht, verlesen hatte und dieselben dem Budgetausschusse zur Begutachtung überwiesen waren, wurde vom Hrn. Präsidenten eine schriftliche Interpellation des Hrn. Henkel darüber, ob es wahr sei, daß die Regierung einen auswärtigen Beamten ins Land zu berufen beabsichtige, um ihm das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu übertragen, vorgelesen. — Auf die in der vorigen Sitzung von Herrn Bergk erhobene Interpellation hinsichtlich der in letzterer Zeit dahier vorgekommenen Ruhestörungen, Eingriffe in Eigenthum :c. war schon in voriger Sitzung von der Landtagscommission erwidert worden, daß die Bürgerwehr einen lobenswerthen Eifer an den Tag gelegt habe, und daß wegen der Eingriffe in die Unverletzlichkeit der richterlichen Gewalt eine Untersuchung kingeleitet sei. Herr Bergk erklärte alsbald, daß seine Frage dadurch nicht erschöpft werde, da er ins Besondere auch darüber Auskunft gewünscht habe, ob die Behörden überall ihren Obliegenheiten mit gebührender Strenge nack- gekommen seien; heute kam Hr. Bergk, veranlaßt durch die in den jüngsten Tagen leider auf's Neue Statt gehabten Unruhen und frevelhaften Beschädigungen von Eigenthum rc., auf diesen Gegenstand zurück, und glaubte aus dem Umstände, daß die Bürgergarde fast immer zu spät gekommen sei, den Schluß auf eine mangelhafte Organisation vcrsel- ben oder auf einen Mangel an Kraft und Entschiedenheit in den Behörden ziehen zu müssen. Er machte dabei darauf aufmerksam, daß das Ministerium nicht bloß für Handlungen , sondern auch für Unterlassungen verantwortlich sei. Der Hr. Landtagskommissar gab die feste Zusicherung, daß künftig mit aller Strenge vorgeschritten werden solle, und führte zur Rechtfertigung der Verwaltungsbehörden an, daß man in den Tagen des Uebergangs von den frühern Zuständen zur wahren Freiheit erst alle gelinder» und friedlichen Wege versuchen zu müssen geglaubt habe; auch Hr. Eissengarthen versicherte, daß die Dürgergarde, nöthigenfalls mit Blutvergießen, die Ruhe und Ordnung Herstellen werde; sie habe im Allgemeinen ihre Instruktionen erfüllt, nur einzelne Mitglieder seien lässig befunden worden. Derselbe Gegenstand veranlaßte mit Recht Herrn Nebelthau, die baldige Verbesserung der Verwaltung und der Rechtspflege dringend in Erinnerung zu bringen. Wenn das Ministerium, die Polizeidircetion und das Kommando der Bürger- wehr endlich die Anwendung energischer, nöthigenfalls der schärfsten, Maßregeln zur Vernichtung der immer mehr um sich greifenden Anarchie und Zügellosigkeit beschlossen haben, so kann man den Behörden dazu nur Glück wünschen; noch ist es Zeit, aber es ist auch in der That die höchste Zeit, wenn nicht die moralische Macht, welche der Bürgerwehr stets bei ihren Handlungen zur Seite stehen muß, an Bedeutung empfindlich cinbüßen soll, und man zur Heranziehung militätischer Kräfte zur Erhaltung der Ruhe —was wir, im Falle es wirklich erforderlich werden sollte, jeden
falls für ein Unglück in vielfacher Hinsicht halten müßten — seine Zuflucht zu nehmen sich genöthigt sehen will. — Hierauf ging man zur Tagesordnung über. Das Gesetz, die Beitreibung der Einkünfte des Staats und öffentlicher Anstalten betreffend, wurde, nachdem der Antrag des Hrn. Vietor zu §.10 einstimmig abgelehnt war, in geheimer Abstimmung gegen eine Stimme angenommen. Es folgte der Bericht des Hrn. v. Münchhausen, Namens des Budget - Ausschusses über den Antrag des Deputaten Kaiser, betreffend die Vorschriften über die Verwaltung der Gemeindewaldungen. Hr. Kaiser verlangt in seinem Anträge: „1) Die Unabhängigkeit der Gemeinden von der Staats- sorstbehörde bezüglich der Verwaltung der Gemeindewaldungen so weit zu bestimmen, daß derselben nur der technische Betrieb übertragen wird; 2) Aushebung oder Aenderung des Regulativs vom 5. März 1840 über Einleitung und Ausführung des Forstbetriebs, und die Handhabung des Forstschutzes in den gemeinheitlichen Waldungen " Der Ausschußantrag ging dahin, ein Ersuchen an die Regierung zu richten, „die Bestimmungen in dem Regulativ vom 5. März 1840, welche die Material-Contro- lcn in den Gemeindewaldungen von Seiten der Staatsoberförster und die Beiwohnung der Revierförster bei öffentlichen Holzversteigerungen in den §§. 7 und 10 anordnen , außer Kraft setzen zu wollen." Derselbe wurde angenommen und auf Anregung der Herren Kaiser und Nebelthau beschlossen, die Regierung weiter zu ersuchen, die Forstbehörden dahin zu instruiren, daß den Gemeindegliedern bei dem Holzhauen die Stellvertretung gestattet und die Frage über die Tüchtigkeit der Stellvertreter von den Gemeindebehörden zu entscheiden sei. — Hinsichtlich des dritten Gegenstands der Tagesordnung, der Reklamation der Stadt Waldkappel in Beziehung auf die Art der Aufhebung der Zehntpfennigsgelder, ist in der Nr. 98 dieser Blätter schon das Nöthige enthalten, und es bleibt nur noch zu bemerken, daß der daselbst mitgetheilte Ausschußantrag allgemeine Billigung gefunden hat. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung betrifft die Verpflegung der Kurhessischen Truppen, wenn dieselben in anderen Bundesstaaten sich aufhalten müssen; die Anträge des Budgetausschusses, für den Herr Ziegler berichtete, wurden angenommen und sind wohl geeignet, dem Kriegs- Ministerium einen Beweis von dem in dasselbe gesetzten Vertrauen zu geben. — Die Berathung über einen wei- teren Gegenstand, über den bereits ein Ausschußantrag vorliegt, nämlich die Frage über die wider den ehemaligen Finanzminister v. Motz zu erhebenden Civilansprüche hinsichtlich des Eisenbahnanlehns, wurde auf den Wunsch des Herrn Landtagscommissars aus dem Grunde ausgesetzt, weil in aller Kürze eine Mittheilung von der zur Untersuchung und vorläufigen Prüfung des Gegenstands bestellten Commission zu erwarten sei. Herr Henkel erinnerte bei dieser Gelegenheit an die baldige Mittheilung des vom früheren Finanzminister von Motz mit dem Hofe abgeschlossenen Vertrags über die Domäne Wilhelmsthal, damit diese Angelegenheit gemeinsam mit jenem Anlehn behandelt werden könne. — Es folgte sodann die Berichterstattung über eine