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Landtag.

Sitzung am 5. Sept. Nachdem der Herr Landtags- commissar zwei Mittheilungen der Regierung, von denen die eine auf die der Theaterkasse geleisteten und vom Hofe zu ersetzenden Vorschüsse von 42,000 Thaler, die andere auf die Gehalte der Oberforstmeister sich bezieht, verlesen hatte und dieselben dem Budgetausschusse zur Begutachtung überwiesen waren, wurde vom Hrn. Präsidenten eine schrift­liche Interpellation des Hrn. Henkel darüber, ob es wahr sei, daß die Regierung einen auswärtigen Beamten ins Land zu berufen beabsichtige, um ihm das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu übertragen, vorgelesen. — Auf die in der vorigen Sitzung von Herrn Bergk erhobene Interpellation hinsichtlich der in letzterer Zeit dahier vor­gekommenen Ruhestörungen, Eingriffe in Eigenthum :c. war schon in voriger Sitzung von der Landtagscommission er­widert worden, daß die Bürgerwehr einen lobenswerthen Eifer an den Tag gelegt habe, und daß wegen der Ein­griffe in die Unverletzlichkeit der richterlichen Gewalt eine Untersuchung kingeleitet sei. Herr Bergk erklärte alsbald, daß seine Frage dadurch nicht erschöpft werde, da er ins Beson­dere auch darüber Auskunft gewünscht habe, ob die Behörden überall ihren Obliegenheiten mit gebührender Strenge nack- gekommen seien; heute kam Hr. Bergk, veranlaßt durch die in den jüngsten Tagen leider auf's Neue Statt gehabten Unruhen und frevelhaften Beschädigungen von Eigenthum rc., auf diesen Gegenstand zurück, und glaubte aus dem Um­stände, daß die Bürgergarde fast immer zu spät gekommen sei, den Schluß auf eine mangelhafte Organisation vcrsel- ben oder auf einen Mangel an Kraft und Entschiedenheit in den Behörden ziehen zu müssen. Er machte dabei darauf aufmerksam, daß das Ministerium nicht bloß für Handlun­gen , sondern auch für Unterlassungen verantwortlich sei. Der Hr. Landtagskommissar gab die feste Zusicherung, daß künftig mit aller Strenge vorgeschritten werden solle, und führte zur Rechtfertigung der Verwaltungsbehörden an, daß man in den Tagen des Uebergangs von den frühern Zu­ständen zur wahren Freiheit erst alle gelinder» und fried­lichen Wege versuchen zu müssen geglaubt habe; auch Hr. Eissengarthen versicherte, daß die Dürgergarde, nöthigenfalls mit Blutvergießen, die Ruhe und Ordnung Herstellen werde; sie habe im Allgemeinen ihre Instruktionen erfüllt, nur einzelne Mitglieder seien lässig befunden worden. Derselbe Gegenstand veranlaßte mit Recht Herrn Nebelthau, die baldige Verbesserung der Verwaltung und der Rechtspflege dringend in Erinnerung zu bringen. Wenn das Ministe­rium, die Polizeidircetion und das Kommando der Bürger- wehr endlich die Anwendung energischer, nöthigenfalls der schärfsten, Maßregeln zur Vernichtung der immer mehr um sich greifenden Anarchie und Zügellosigkeit beschlossen haben, so kann man den Behörden dazu nur Glück wünschen; noch ist es Zeit, aber es ist auch in der That die höchste Zeit, wenn nicht die moralische Macht, welche der Bürgerwehr stets bei ihren Handlungen zur Seite stehen muß, an Be­deutung empfindlich cinbüßen soll, und man zur Heranzie­hung militätischer Kräfte zur Erhaltung der Ruhe —was wir, im Falle es wirklich erforderlich werden sollte, jeden­

falls für ein Unglück in vielfacher Hinsicht halten müßten — seine Zuflucht zu nehmen sich genöthigt sehen will. — Hierauf ging man zur Tagesordnung über. Das Gesetz, die Beitreibung der Einkünfte des Staats und öffentlicher Anstalten betreffend, wurde, nachdem der Antrag des Hrn. Vietor zu §.10 einstimmig abgelehnt war, in geheimer Abstimmung gegen eine Stimme angenommen. Es folgte der Bericht des Hrn. v. Münchhausen, Namens des Bud­get - Ausschusses über den Antrag des Deputaten Kaiser, betreffend die Vorschriften über die Verwaltung der Ge­meindewaldungen. Hr. Kaiser verlangt in seinem Anträge: „1) Die Unabhängigkeit der Gemeinden von der Staats- sorstbehörde bezüglich der Verwaltung der Gemeindewal­dungen so weit zu bestimmen, daß derselben nur der tech­nische Betrieb übertragen wird; 2) Aushebung oder Aen­derung des Regulativs vom 5. März 1840 über Einlei­tung und Ausführung des Forstbetriebs, und die Hand­habung des Forstschutzes in den gemeinheitlichen Waldun­gen " Der Ausschußantrag ging dahin, ein Ersuchen an die Regierung zu richten, „die Bestimmungen in dem Re­gulativ vom 5. März 1840, welche die Material-Contro- lcn in den Gemeindewaldungen von Seiten der Staats­oberförster und die Beiwohnung der Revierförster bei öf­fentlichen Holzversteigerungen in den §§. 7 und 10 an­ordnen , außer Kraft setzen zu wollen." Derselbe wurde angenommen und auf Anregung der Herren Kaiser und Nebelthau beschlossen, die Regierung weiter zu ersuchen, die Forstbehörden dahin zu instruiren, daß den Gemeinde­gliedern bei dem Holzhauen die Stellvertretung gestattet und die Frage über die Tüchtigkeit der Stellvertreter von den Gemeindebehörden zu entscheiden sei. — Hin­sichtlich des dritten Gegenstands der Tagesordnung, der Reklamation der Stadt Waldkappel in Beziehung auf die Art der Aufhebung der Zehntpfennigsgelder, ist in der Nr. 98 dieser Blätter schon das Nöthige enthalten, und es bleibt nur noch zu bemerken, daß der daselbst mitge­theilte Ausschußantrag allgemeine Billigung gefunden hat. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung betrifft die Ver­pflegung der Kurhessischen Truppen, wenn dieselben in an­deren Bundesstaaten sich aufhalten müssen; die Anträge des Budgetausschusses, für den Herr Ziegler berichtete, wurden angenommen und sind wohl geeignet, dem Kriegs- Ministerium einen Beweis von dem in dasselbe gesetzten Vertrauen zu geben. — Die Berathung über einen wei- teren Gegenstand, über den bereits ein Ausschußantrag vor­liegt, nämlich die Frage über die wider den ehemaligen Finanzminister v. Motz zu erhebenden Civilansprüche hin­sichtlich des Eisenbahnanlehns, wurde auf den Wunsch des Herrn Landtagscommissars aus dem Grunde ausgesetzt, weil in aller Kürze eine Mittheilung von der zur Untersuchung und vorläufigen Prüfung des Gegenstands bestellten Com­mission zu erwarten sei. Herr Henkel erinnerte bei dieser Gelegenheit an die baldige Mittheilung des vom früheren Finanzminister von Motz mit dem Hofe abgeschlossenen Ver­trags über die Domäne Wilhelmsthal, damit diese Ange­legenheit gemeinsam mit jenem Anlehn behandelt werden könne. — Es folgte sodann die Berichterstattung über eine