Neue
Hessische Zeitung.
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
Der Waffenstillstand mit Dänemark*).
Frankfurt, 4. September. (71. Sitzung der verfassungsgebenden deutschen Reichsversammlung.) Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung Ü6èr §14 u. f. der Grundrechte. Nach Eröffnung der Sitzung, um 972 Uhr Vormittags, bringt der Reichsminister Heckscher ein von dem k. preuß. Staatsminister v. Camphausen ihm mitgetheiltes Exemplar des am 26. August zu Malmö geschlossenen Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Dänemark zur Kenntniß der Versammlung. Der Reichsminister bemerkt zum Voraus, daß das Vorhandensein nicht unwesentlicher Abweichungen von der durch die Centralgewalt der preußischen Regierung ertheilten Autorisation nicht zu leugnen sei, woraus mithin die Berechtigung der Centralgewalt erwachsen könne, dem Waffenstillstände ihre Genehmigung zu ertheilen oder vorzuenthalten. Es scheine ganz angemessen, ja selbst wünschenswerth, nach der Vertheilung der zum Druck beförderten, auf jenen bezüglichen Actenstücke zur Erörterung des Waffenstillstandes und weiterer Beschlußnahme einen bestimmten Tag fest zu stellen. Der Reichsminister bittet die Versammlung, kein vorgreifliches Urtheil über das Verfahren des Reichsministeriumö des Auswärtigen in dieser Sache zu fällen; auch hierin sei es sich bewußt, seine Pflicht gethan zu haben. Auf den Grund der am 20. Juli zu Malmö und später zu Bellevue gepflogenen Berathungen habe die Centralgewalt Preußen zur Abschließung des Waffenstillstandes ermächtigt. Derselbe wurde unter schwedischer Vermittlung zu Stande gebracht und lautet in seinen wesentlichsten Punkten, wie folgt: „Vom Tage der Unterzeichnung des Waffenstillstandes an sind die Feindseligkeiten während sieben Monaten einzustellen, vorbehaltlich einer dreimonatlichen Aufkündigung, in welchem letzteren Falle die Heere auf beiden Seiten dieselben Stellungen, wie beim Abschlusse des Waffenstillstandes einzunehmen haben. Sämmtliche Kriegsgefangene werden in Freiheit gesetzt. Die durch die dänische Seemacht bewerkstelligte Blokade ist aus-
*) Da der Tages-Bericht unseres Frankfurter Korrespondenten mit der gestrigen Post nicht angekoinmen ist, so haben wir die nachstehende wichtige Mittheilung aus der O. P. A. Zeitung entlehnen müssen.
gehoben; alle mit Embargo belegten Schiffe werden binnen 12 Tagen freigelassen. Die beiden Herzogthümer Schleswig und Holstein werden binnen 12 Tagen sowohl von den dänischen als von den deutschen Truppen geräumt; die holsteinischen Truppen bleiben zur Verfügung der Herzogthümer gestellt. Beide comrahirende Theile sind zur gemeinsamen Einsetzung einer interimistischen Regierung übereingekommen; dieselbe soll aus fünf Mitgliedern bestehen, wovon zwei durch die königl. preuß. Regierung Namens des Bundes, zwei von Dänemark und das fünfte, der Präsident dieser Regierung, durch gemeinschaftliche Einigung zu ernennen sind. Die von der seitherigen provisorischen Regierung seit dem 17. März erlassenen Gesetze treten außer Kraft. Zur Ueberwachung dieser Stipulationen ernennt jeder der beiden Theile einen Commissär. Lauen- burg soll während der Dauer des Waffenstillstandes durch eine aus drei, in gleicher Weise wie bei den vereinigten Herzogthü- mern zu ernennenden Mitgliedern bestehende Regierung verwaltet werden. Beide Theile ersuchen England um Beaufsichtigung und Garantie des Waffenstillstandes. Die bezüglichen Con- ventions- und Ratificationsurkunden sind in französischer, deutscher und dänischer Sprache abgefaßt und werden in Lübeck ausgewechselt. An diese Punkte schließen sich folgende Separatartikel an: Die Fortificationsarbeiten sollen während der Dauer des Waffenstillstandes in ihrem gegenwärtigen Zustande verbleiben. Zur Aufhebung des Blokadezustandes werden von dänischer Seite Seeschiffe an die betreffenden Orte abgeschickt. Die holsteinischen Streitkräfte bleiben unter dem Befehle eines von Preußen zu ernennenden Generals. Durch die gemeinsam eingesetzten Regierungen können frühere Gesetze wieder in Kraft treten; die provisorische Regierung ist befugt, politische Processe niederzu- schlagen. Der Postenlauf ist wieder herzustellen. Als Präsident der neuen provisorischen schleswig-holsteinischen Regierung haben die preußischen und dänischen Bevollmächtigten den Grafen Moltke, und für Lauenburg den Grafen Rantzau in Vorschlag gebracht.— v. Camphausens Zuschrift an das Reichsministerium wird verlesen. Dieselbe verbreitet sich über die Handlungsweise Preußens in diesem Waffenstillstände; Preußen habe hier als deutscher Staat, nicht aber in einem Partikularinteresse gehandelt. Der Reichsminister beantragt sofort, daß nach Vertheilung der Actenstücke eine Beschlußnahme festgesetzt werde. (Schulß folgt.)