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werb wurde dadurch in Frage gestellt. Nach Hergang der Untersuchung, bei welcher sich sein Lebenswandel als un- tadelhaft ergab, wurde er durch den Beschluß einer höher» Verwaltungsbehörde für würdig erkannt, seinen Beruf bei- zubehalten. Da sein früheres Vergehen weder nach gesetz­licher Bestimmung noch nach allgemeinen Begriffen für entehrend anzusehen ist, hielt er sich zum Bürgergardedienst für verpflichtet und wurde durch das Vertrauen seiner Kameraden nach und nach zu höhern Dienstgraden erhoben. Als gleichwohl vor zwei Jahren bei einer dienstlichen Veranlassung von jenem frühern Vergehen und dessen Be­strafung das Bürgergardegerichr offieielle Notiz nehmen mußte, sprach sich dasselbe über die Würdigkeit ganz unzweideutig aus. Daß Unwürdige der Bürgergarde nicht angehören, dafür scheint der §.113 des Bürgergardegesetzes, außerdem aber die bestehende Einrichtung eine sichere Gewähr zu leisten, wonach die betreffenden Gerichte der Stadtobrig- keit Mittheilung von Straferkenntnissen, wodurch die poli­tischen Rechte der Verurtheilten eine Beeinträchtigung er­leiden, zu machen haben.

Dies als Erwiderung auf den Aufsatz Nr. 91 dieses Blattes mit dem Bemerken, daß die anonymen Verfasser desselben, nach deren vorgängiger Ausmittelung, wegen der darin liegenden persönlichen Beleidigung von dem Beleidigten zur Rechenschaft gezogen werden sollen, und das Ergebniß demnächst mitgetheilt werden wird.

[125 ] Die am vorigen Sonntag ausgesetzte Aufführung va­terländischer Lieder durch die vereinigten Casseler Sänger wird bei gutem Wetter Mittwoch den 6. d. M., Nachmittags von halb 1 Mr an, auf dem Ost hei m' sche n Fel­senkeller stattfinden. Die beim Eintritt gesammelten frei­willigen Gaben werden zu den früher genannten Zwecken ver­wendet werden.

Kassel, den 5. Sept. 1848.

Im Auftrag des Comi': Dr. Ad H a r n i e r.

1,261 Bekanntmachung, die Kurhessiscbe Nenten-Versicherungs- Anstalt betr.

Nachdem mir von Seiten der Direktion der Kurhessischen Renten-Versicherungs- Anstalt dahier laut Bekanntmachung vom 28 v. M. die Haupt-Agentur derselben nebst dem damit verbundenen neuen S p a r ka sse n - Verein für die Stadt und den Landgerichtsbezirk Cassel übertragen worden ist, so bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ich zur Entgegennahme von Anträgen, und zur Ab­schließung von Renten-Verträgen jeder Art beauftragt bin, und daß die Statuten, Deklarationen, Prospectus ic. für obige Anstalten bei mir zu haben sind.

Da die Renten - Anstalt für Jedermann eine Gelegenheit darbietet, sich bei verhältnismäßig nur geringen Einlagen ein mit jedem Jahre größer werdendes, sicheres Einkommen und im höheren Alter ein oft reichliches Auskommen zu ver­schaffen , so lade ich hiermit zur allgemeinen Betheiligung mit dem Bemerken ein, daß man außer mit vollen Aktien â 100 Thlr. auch mit unvollständigen Aktien â 50 und 25 Thlr. der Rentenanstalt, mit noch geringeren Beträgen

aber auch dem Sparkassen-Verein als Mitglied beitreten kann.

Die anfängliche Rente, welche sofort bezahlt wird, beträgt:

5 Procent für Personen, welche über 55 Jahre alt sind, 4'/r zwischen 25 und 55 Jahren und

4 unter 25 Jahren.

Bei der Sparkasse beträgt die sofortige Verzinsung

4 Prozent Zins von Zins.

Cassel, am 1. September 1848.

G. W Knetsch

_______________ Marställer-Platz Nr. 333,

Gerichtliche Entscheidungen.

1. Beim Ober-Appellationsgerichte,

a) Dekrete.

Grein Ehefr. g. Heinemann, w. Hypothekar. Forderung, am 12. August, znrückg.

Engel sen. Wittwe g. Engel «. Cons, w. Erbschaft, am 22. Au­gust, desgl.

Wolf, Aufhebung der über dieselbe angeordncten Curatel betr., am 23. August, desgl.

Beste, als Schmidtscher Vormund, gerichtliche Hinterlegung von Werthpapieren betr., cod., desgl.

Staatsanwalt g. Schmelz, w. Befitzstörung, eod., deSgl.

Derselbe z. S. Estein g. Staatsanw., Ersatz unbefugt erhobenen Chausseegeldes, hier Disciplinarstrafe betr., am 24. Aug., dgl.

b) Vorbescheid.

Hohmann g. Sommermannsche Vorm., W. Ford., am 22. Aug. c) Bestätigende Endsbescheide,

Hofmann Ehefr. u. Cons. g. Humburg, w. Forder., am 21. Aug.

Staatsanw. g. Gde. Iba, w. Besitzstörung, am 22. August.

Ders. g. Werkmeister u. Ehefrau, w. ungebührlicher Anforderung von Lehngeld, am. 26. August.

Hotop g. Lipke, w. Forderung, eod.

II. Beim Obergerichte zu Cassel (vom 29. Aug. bis l Sept.)

a) Vorbescheide.

v. Bünau g. v. Bünauscheu Contr. w. Forderung.

Mandt g. seine Ehefrau w. Ehescheidung.

Busch u. Cons g. Otto w. Forderung.

Barlhausen g. Staatsanwalt.

Weber g. Staatsanwalt W. Pension.

Franke Wwe. g. Simon Erben w. Forderung.

Lippoldsberg g. Staatsanwalt w. Streuzeugs.

Pötter g. Gemeinde Oberelsungen.

Hedderich g. Gmde. Oberelsungen.

Pötter g. Gmde. Oberelsungen.

Welker g. Gmde. Oberelsungen.

Salzmannscher Vorm. g. Rohde et ux. w. Kaufgelds.

Oeste Vormünderin g. Oeste Wwe.

Hauser g. Werner Ehefrau, w. Forderung.

Rietze g. Gmde. Oberelsungen w. Fahrgerechtigkeit.

b) Endsbescheide.

Katz g Noll W. Forderung.

v. d Malsburg g. v. d. Malsburg.

v. Bodenhausenscher Vorm. g. Werner Wwe. W. Lehngelds.

Israel g. Schnegelberg Erben w. Erbschafts-Herausgabe.

Kaiser g. Kersting w. Besitzstörung.

Schumann und Ehefrau g Hariehäusen w. Forderung.

Rieberg g. Schmelz w. Forderung.

Heßdorfer Wwe. g. Eckhardt w. Wechselforderung.

Murhard g. Henze wegen Eigen thumsansprüchen.

Nachlaß des Ober-Appellationsgerichtsraths Straube betr.

Kolbe Wwe. g. Bürger w. Forderung.

c) Remissorialen.

Stöckhardt g. Wiederhold u. Cons w. Miteigenthums, reform.

Walberg g Stein u. Cons. w. Forderung, zuruckgew. Storch g. Oeste Wwe. w. Forderung zuruckgewiesen.___________

Kurfürstliches Kofthcater.

Heute, Dienstag: Die v er n g n i ß v o l l e Wette. Drama.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker.Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. Druck und Verlag von Th. Fischer in Cassel.