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Neue

Hessische Zeitung.

JV» N8. Dienstag, den 5. September. R8 T8«

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem UnterbaltungSblatte, und wird um 11 Uhr Morgens ausgegeben. Der AbonnemrntSvreiS beträgt 1 TKlr. 3 Sgr. für SaS Quartal, wofür alle kurbessischen Postämter und Buch­handlungen solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten. Deutschland.

~ Frankfurt, 25. August. Wir lassen hier einen Auszug aus dem heute erstatteten Berichte des Finanz­ministers über den Bestand der Neichskassen folgen. Bei dem Bundestage bestanden und bestehen bis auf Weiteres noch jetzt nach Art. 52 der W. Schl. A. vom 15. Mai 1820:

1) Die Dundescanzleikasse zur Bestreitung der Bundeseanzlei, für deren Deckung nach Bedarf von jeder der 17 Stimmen Beiträge von je 2000 fl. eingefordert und im Verlauf von 31 Jahren 27mal erhoben sind.

2) D i e B u n d e s m a t r i k u l a r ka sse, aus welcher alle vom Bunde gemeinsam zu tragenden Ausgaben mit Ausnahme der Kassen der Bundeseanzlei bestritten wurden. Der Bestand der Kasten am 10. August d. I., an wel­chem Tage das Reichsministerium der Finanzen in Thätig­keit getreten ist, betrug 2,881,516 fl. 38 72 fr.

I In der Matricularkasse. Baarbestände.

1) Zur Bestreitung der laufenden Aus­gaben und des Aufwandes für die

Nationalversammlung .... 63,825 fl. 37 kr.

2) Ein noch unerhobener Nest von der ersten Hälfte der laufenden Dotation für Mainz und Luxemburg . . 11,333 52'/2

II. I n der Kanzlei lasse.

Baarbestand........ 16,872 fl. 50 kr.

III. Neichsgelder, welche das Haus Rothschild und Sohne dahier zur Verzinsung in Händen hat.

1) Ulm-Nastatter Baufond . . 1,442,454 fl. 39 kr.

2) Ulm-Rastatter Approvisionirungs- fond...... . 811,776 44

3) Plainzer Avprovisionirungsfond 16,454 ,, 13

4) Luremburger 164,180 28

5) Mainzer Reservefond . . 129,284 26 w

6) Luremburgcr Reservefond . . 24,107 23

7) Zinsenfond....... 221,226 26

2,881,516 fl. 38 Vr kr.

Von verschiedenen deutschen Regier.

sind noch Rückstände früherer Um­

lagen einzuzablen, im Betrage von 735,256 fl. 57 kr. Dagegen waren am 10. August auf

die - verschiedenen Fonds bereits angewiesen, aber noch nicht erhoben 260,750 Die Ausgaben für Ulm bis zum

10. August d. I. betrugen . 10,563,688 9

für Rastatt...... 8,128,739 58

für beide Festungen .... 18,692,428 'fl. 7 kr.

Den neuen Verhältnissen der Centralbehörden Deutsch­lands werden auch die Ausgaben für Zwecke der Gesammt­heit, die Herbeischaffung der Mittel zur Bestreitung derselben, sowie das Rechnungs- und Kaffenwesen des früheren Bun­destags "sich anpassen müssen. Das Finanzministerium wird demgemäß dieser hohen Versammlung in der kürzesten Frist über den Bedarf der Neichskassen und die zu bewilligenden Deckungsmittel für die 4 letzten Monate d. I. einen Vor­anschlag übergeben. Obgleich der Aufwand für die Na­tionalversammlung, die provisorische Centralgewalt, die Ge­sandtschaften und die Anfänge einer Marine nicht unbedeutend sein wird, so hoffen wir doch, daß derselbe, abgesehen von der Wichtigkeit seiner Zwecke für die höchsten Interessen des Gesammtvaterlandes, auch in Vergleichung mit dem Aufwande für den früheren Bundestag, mit Rücksicht auf die Ersparnisse, welche die Einzelstaaten durch die Verein­fachung ihrer Verwaltung erzielen können, der Nation nicht zu groß erscheinen werde.

-r- Frankfurt, 3. September. Der Sturm in unse­rem Glas Wasser, wir meinen damit unseren Verfassungs­rath, ist, wenn je sich ein solcher erheben sollte, noch auf einige Tage hinausgeschoben worden. Gestern hielt der Verfaffungsrath, bestehend alls 30 Mitgliedern, nachdem er sich am Donnerstag durch Wahl des 1. Präsidenten Dinding l, des Vicepräsidenten N. Hadermann und zweier Schriftführer constituirt hat, seine erste Sitzung im Kaiser- fersaale. Wie bekannt, hat sich derselbe seinen Wählern gegenüber verpflichtet, die Abänderung der bestehenden Ver­fassung nicht vornehmen, sondern nur auf Entwerfung eines Wahlgesetzes bestehen zu wollen, in Folge dessen eine con# stituirende Versammlung zusammenberufen werden soll. Die gestrige Debatte drehte sich deßhalb sogleich um den Antrag des Dr. Kugler, welcher darin den Vorschlag macht,