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nähme in dieselbe beantragen. Berechtigt zu diesem Ver­langen sind nur Dienstboten und alle diejenigen, für welche der laufende Dienst eine zu drückende Last sein würde. Die Compagnien und Unterabtbeilungen werden aus der 1. Dienstliste (Dienstwehr) gebildet; die Hülfswehr wird kintretenden Falls den Compagnien beigegeben. Es können übrigens auf ihr Verlangen Personen über 50 und unter 24 (aber über 17) Jahren, die letzteren mit Einwilligung der Eltern, Vormünder rc. in die Dienstwehr aufgenomm- nen werden (§. 18). Der 4. Abschnitt (§. 2226) han­delt von den Personen, welche zeitweilige Befreiung vom Dienst beanspruchen können. Diese Bestimmungen sind sehr liberal gehalten; gebrechliche, aber auch durch dringende Berufs-Geschäfte verhinderte Personen, Mitglieder der Na­tional - Versammlung rc. können vom Dienst entbunden treiben.

Der 5. Abschnitt (§§. 27 bis 43) handelt von der Ein- theilnng in Bataillone zu 3 bis 6 Compagnien, die Com­pagnie von 4 bis 6 Zügen, den Zug von 2 bis 4 Rotten, die Rotte zu 10 bis 20 Mann, vom Ossicierkorps, Srab rc., von der ersten Organisation der Bataillons durch die Gemeindebehörden oder durch die Kreisvertretung in dem Falle, ivo ein Bataillon, eine Compagnie oder eine Ab­theilung nur durch den Zusammentritt der Bürgerwehr aus mehren Gemeinden gebildet werden kann. Nach statt- gehabter Organisation geschieht die Zuthellung der neu eintretenden Bürgerwehrmänner durch den Befehlshaber der Bürgerwehr der Gemeinde (§. 36). Die §§. 38 bis 42 handeln von der etwa freiwillig zusammen tretenden be­rittenen Bürgerwehr und ihrer Eintheilung in Schwa­dronen re. Die Berathung des §. 43, welcher von der Bürgerwehr-Artillerie handelt, ward bis nach der Diskussion von 8- 59 verschoben, da es nod? nicht feststehe, ob die Bewaffnung auf Kosten der Gemeinde oder des Staars fiattfinbcn werde. Zu §. 44.:Die Anführer der Bür- gerwehr bis zum Hauptmann hinaus einschließlich werden von allen Bürgerwebrmännern der Dienstwehrliste (§. 15) gewählt", wurden auf den Antrag von Behrends die Worte: bis zum Hauptmann einschließlich, nach lebhaften Debatten durch namentliche Abstimmung mit 204 gegen 84 Stimmen gestrichen.

* Kassel, 4. Sept. In Folge der Pöbelerceffe in der Nacht vom 1. auf den 2. d. M. erschien am 2 eine ernste Mahnung der Polizeibehörde, worin auf die Nothwendigkeit aufmerksam gemacht wurde, nöthigenfalls die Truppen cin- schreiten lassen. Die Abends zahlreich versammelten Bür- gerwehr. Mannschaften schritten auch mit Energie ein und verhafteten eine Menge meist frenden Gesindels. Nur in einem entfernten, von schmalen Omergäßchen durchschnitte­nen Stadtviertel wurde einem Bäcker von seinen eignen Nachbarn, wie es scheint, hinter dem Rücken der Patrouille das Haus demolirt.

Als die Rohheiten in demselben sehr bösartigen Stadt­viertel gestern am Hellen Tage fortgesetzt wurden, sperrte die durch Generalmarsch zusammengerufene Bürgerwehr die betreffenden Straßen und das Staatsministerium ließ Mit­tags dem Kommandeur eröffnen: man werde, wenn die

Aufrechthaltung der Ordnung Seitens der Bürgerwehr, welche man z u nr d i s c r e t i o n a i r e n G e b r a ii ch i h r e r Waffen ermächtige, gleichwohl nicht garantirt werden könne, am 4. den Belagerungszustand erklären, die Bür- gerwchr außer Thätigkeit setzen und die Beschützung der Personen und des Eigenthums der Garnison übertragen. Gleichzeitig wurde von der Polizei - Direction angeordnet,

1) Sämmtliche Gast- und Wirthshäuser, Conditoreien und Schenken aller Art, so wie die Lokalitäten aller ge­schlossenen Gesellschaften, Casinos, Clubbs rc. sind um 10 II br Abends zu schließen;

2) die Hausthüren und Fensterschaltern sind von 10 Uhr Abends an verschlossen zu halten; dieses muß auch sofort dann geschehen, wenn Allarm geschlagen ist, und zwar so lange, bis die bewaffnete Macht wieder abgezogen ist.

Die im Laufe des Tages und der Nacht bewiesene rege und energische Thätigkeit der Bürgerwehr hat uns dann die in Aussicht gestellten äußersten Maßregeln erspart. Zu­gleich hat der Umstand, daß die Abends in großer Zahl eingefangenen Polizei - Contravenienten entweder auS be­kannten Taugenichtsen oder aus fremden Gesellen bestanden, uns belehrt, daß bei geeigneter Behandlung dieser Leute, welche unsre ganze neueste Geschichte für ein blau Montags- Plaisir gehalten haben, die der öffentlichen Ordnung dro­henden Gefahren sich sehr leicht werden beseitigen lassen.

Die 500 Würtemberger Uhlanen, deren Quartiermacher bereits gestern hier anlangten, werden heute dahier einücken.

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Tagesordnung für die Stände-Sihung

Kassel, den 5. Septbr., Morgens 10 Uhr.

1) Revision des Gesetzentwurfs, die Beitreibung der Einkünfte des Staats und öffentlicher Anstalten betr.

2) Bericht des Budget - Ausschusses über den Antrag des Hrn. Kaiser, die Vorschriften über die Verwaltung der Gemeinde-Wal­dungen betr.

3) Bericht deS Ablösungs-Ausschusses über eine aus das Gesetz wegen der Lehns - rc. Verhältnisse sich beziehende Reklamation der Stadt Waldkappel.

4) Bericht des Budget - Ausschusses über die Proposition hoher Staatsregierung, die Verpflegung kurhessischer Truppen, wenn die­selben sich in andern Bundesstaaten aufhalten, betr.

Fruchtprene.

Stossel. 29. A N g. bis 2. Sept, einschließlich:

Walzen d. Vtrl. von 5 thl. 13 sgr hlr. bis 5 thl. 25 sgr. hlr. Roggen 3 3 16 Gerste 2 22 6

Hafer 1 10 1 26

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Repertoire des Kurfürstlichen Koftheaiers.

Heute, Biontag den 4. Sept.: Der Liebestran f. Komische Oper in 2 Aus;. Musik von G- Donizetti. Avina: Dlle. Auguste Marpurg.

Dienstag den 5 : Die verhängnißvolle Atz et t e. Drama in 5 Aus;, nach Aler Dumas, von Franz v. Holbein. _ _

Donnerstag den 7.: Robert der Teufel. Grope Oper in 5 Auf;, mit Tanz. Munk von G. Meperbeer. Isabella: Dlle. Aug. Marvnrg. Alice, Dlle. Minna Marpurg.

Sonnabend den 9.: D e r Majorat s e r b e. Lustsv. in 4 Aus;, von der Verfasserin vonLüge und Wahrheit." Hierauf: Voltaire' s Ferien. Lusp. in 2 Auf;.

Sonntag den 10.: Haydee, oder Das Geheimniß. Oper.