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stehen jetzt sehr unter dem Einfluß einer Partei, die vor lauter religiöser Freiheit sehr eifrig katholisch ist. Diese Partei weiß das Verdienst wandelbarer Ueberzeugung gar wohl zu schätzen. Wer leicht die Farbe wechselt, dem kann man auch Farben zum Ausspielen zwischen die Finger stecken. Uebrigens hat es hier immer viel Anklang gesun­den, wenn unser Deputate über die Unbilden Fulda's in der Ständeversammlung losgeschlagen hat. Was derselbe früher, als er noch zum Anhang des verjagten Scheffer und zu den Anbetern jenes unglücklichen Systems gehörte, versäumt hat, holt er auf solche Weise gegen ein Mini- sterium nach, das bis jetzt nur die beßten Absichten für Fulda an den Tag gelegt hat. So sind wir einmal hier! Wir haben erstaunliche Courage, wenn wir unter gutem Obdache sind.

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Die Neuhessische Zeitung hat in Nr. 88 (Beilage) einen Artikel, X. unterzeichnet, welcher Unwahres über mich be­richtet. Der tapfere und „brave" Herr X. möge sich nen­nen bei seinen Angriffen, dann kann man ihm mündlich und schriftlich ganz ausführlich die Sache auseinandersetzen und ihm zeigen, daß er elende Fabrikate in die Welt lie­fert, voll Unwahrheiten und voll böser aristokratischer Ge­sinnung. Dem Publikum gegenüber nur Folgendes.

Ich befand mich am 22. August vor dem Nntersuchungs- lokal, während Herr Heise im Verhör war. Warum sollte ich nicht? Der Untersuchungsrichter Herr Weber nimmt daraus Veranlassung zu Herrn Heise zu sagen, er solle mich und Consorten, die Herr Heise bestellt habe, zum Weggehen veranlassen. —

Auf solche Beleidigungen, auf solche entehrende, un­wahre Behauptungen pflege ich nicht zu schweigen. Ich stellte sofort den Herrn Weber zur Rede. Ein Verhör fand im Augenblick nicht Statt; von einer Störung des Gerichts in seinen Amtsfunctionen kann also nicht gesprochen wer- ven. Wie ich sprach, das ist meine Sache. Licht sich Einer dadurch einschüchtern, das ist seine Sache. —

Mein Gesetz und meine Ordnung ist einfach folgende: Webersche Arroganzen lasse ich mir nicht gefallen. — Je­der Richter, der vergißt, daß ein Gericht keine Polizei­anstalt ist, heiße er Weber oder Kunz, ist und bleibt mißliebig. Das ist ein Factum. Ernst mahnender Herr X. beweisen Sie das Gegentheil, aber nennen Sie sich *).

C. Herbold.

*) Wir^ haben Anfangs mit Rücksicht auf die in der vorstehenden Erwiderung enthaltenen ungeeigneten Ausfälle gegen den Verfasser des mit X. unterzeichneten Artikels und Herrn Weber Bedenken getragen, dieselbe dem Wunsche des Herrn Herbold gemäß unverändert aufzunehmen; allein sie ist so charakteristisch, daß wir für dieses Mal von dem Grundsätze, niemals persönlichen Verletzungen Raum in diesen Blättern zu geben, abweichen zu müssen glaubten. Wo übrigens nach der eigenen Darstellung des Herrn Her­bold das Unwahre, das über seine Person berichtet sein soll, steckt, ist schwer zu entdecken, falls es nicht in

Die Ständeversammlung hat Herrn Schwarzenberg aber­mals einen vierwöchigen Urlaub ertheilt, um der National- Versammlung in Frankfurt beiwohnen git können. Wäh­rend dieser Zeit wird wiederum seine Wählerschaft unver­treten sein und der Vicepräsidentenstuhl leer stehen. Ich kann nicht umhin, hierin mit vielen Andern eine arge Un­gehörigkeit zu finden und mögte an die Wähler Schwar­zenbergs die Frage richten, ob sie mit dem eingehaltenen Verfahren einverstanden sind. — r.

Dem Vernehmen nach ist an Herrn Wilhelm von Schenck, dermalen Minister zu Sigmaringen, früher Staatsanwalt zu Hanau, der Ruf ergangen, in den kurhessischen Staats­dienst zurückzutreten und das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu übernehmen. Es wurde indeß in diesen Blättern schon wiederholt und zwar mit Recht hervorge­hoben, daß das erwähnte Ministerium als durchaus unnütz und unnötig aufgehoben und gleichzeitig das kurhessische Gesandrschaftspersonal in Berlin, München, Wien rc. zurück- berufen werden müsse. Eine Bestellung von Schenck's zum Minister des Auswärtigen kann daher nicht gebilligt wer­den, vielmehr ist die schleunige Aufhebung des ganzen Mi- nisterium's zu erwarten. Dagegen würde es u. E. wün- schenswerth sein, Herrn v. Schenck vorläufig zum Vortra­genden Rathe in einem anderen Ministerium oder zum Be­vollmächtigten bei der Centralgewalt in Frankfurt zu be­stellen. Zwar wird dieser Posten gegenwärtig durch Jor­dan bekleidet, indessen mögte ich den unlängst von Rinteln aus lautgewordenen Wunsch theilen, daß Jordan in die künftige Ständeversammlung gewählt werde und an der Revision der Verfassungs-Urkunde Theil nehme. — r.

den verschiedenen Ansichten darüber, ob wirklich eine Stö­rung des Gerichts vorliege, zu suchen ist. Auch die „böse aristokratische Gesinnung", welche sich in dein fraglichen Artikel ausspricht, kann sich Herr X. schon gefallen lassen; jedenfalls aber versichert er uns, nicht heute dem Landes­fürsten und morgen der Republik Vivats ausbringen zu wollen. — Was schließlich die Nennung des Namens des Herrn X. betrifft, so halten wir solche nicht für rath- sam, erklären uns aber zugleich unter Hinweisung aufden Schluß jeder Nummer bereit, die Verantwortlichkeit für den Ar­tikel übernehmen zu wollen.

Weitere Besprechungen und Erklärungen in diesen Blät­tern sind, da eine Untersuchung gegen Herrn Herbold we­gen des Vorfalls eingeleitet ist, unnöthig und werden nicht gugelaffen werden; dagegen werden wir nicht anstehen, das zu erwartende Urtheil auf den Wunsch des Herrn Herbold demnächst zu veröffentlichen. Anm. d. Red.

Ernennungen rc.

Der Geheimerath S ch w e d e s ist auf sein Nachsuchen von der Stelle eines provisorischen Vorstandes des Finanzministeriums entbunden und Regierungsrath Wippermann zum Vorstande des Finanzministeriums provisorisch ernannt worden.

Der Obergerichtsrath Ernst v. Baumbach dahier ist zum Ober -Appellationsrathe im Civil-Senate des Ober - Appellations­gerichts , auch der Amtsaktuar Wilhelm Heuser, in Schwär-