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öffentliche Civil - und Militairbeamten wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Verletzungen vorstehender Bestimmungen gerichtlich zu belangen," wird einstimmig angenommen.

Berlin, 28. August. Sitzung der preußischen consti- tuirenden Versammlung. Das in früheren Sitzungen de- battirte Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit ist heute in seiner Vollständigkeit fast einstimmig angenommen. Die Debatten über das proponirte Gesetz zur Beschränkung der Volksversammlung in der Centralabtheilung sind so hartnäckig, daß sich bis jetzt noch kein Termin absehn läßt, obgleich schon 4 mehrstündige Sitzungen daran gewandt worden sind. Die §§. 1 — 7 des von der Regierung vor- gelegten Bürgerwehrgcsetzes wurden sodann berathen und ohne Abänderung angenommen, — Minister Kühlwetter gab im Laufe der Verhandlungen folgenden Ueberblick über die Grundzüge und den Inhalt dieses Gesetzes. Die Re­gierung gehe von der Ansicht aus, daß, wie das stehende Heer nicht blos ausschließlich gegen äußere, so auch die Bürgerwehr nicht ausschließlich gegen innere Feinde ge­braucht werden solle. Beide Institute sollten sich gegen­seitig ergänzen. In anderen Staaten (Frankreich, Belgien), wo eine garde nationale oder civique besteht, fehlt das Institut der Landwehr. Bei uns mußte der Grundsatz festge­halten werden: Die Bürgerwehr soll keinen Staat im Staate bilden, sie soll keine entscheidende und beschließende, sondern eine ausführende und geordnete Macht sein. Da­her das Verbot in den dienstlichen Versammlungen zu be­rathen. Die ort- und zeitweise Auflösung oder Suspension der Bürgerwehr wird nur unter gewissen Formen und Garantieen geschehen dürfen. Soll die Bürgerwehr mit Kraft bestehen, so muß sie eine militairähnliche Einrichtung und nicht ähnliche Institute, wie die bewaffneten Corps neben sich haben, welche abgesondert dieselbe Tendenz be­folgen. Die Bewaffnungskosten werden von den Mitgliedern der Bürgerwehr selbst, im Unvermögensfalle von der Ge­meinde getragen. Allgemeines Wehrrecht der Unbeschol­tenen , aber nicht Wehrpflicht. Wenigstens 1/20 der Be­völkerung muß jedoch der dienstthuenden Mannschaft ange- Horen; Zuziehung aller Altersklassen; ausscheiden darf nur Vr Wahl der Führer: die Gemeinen wählen die Rotten- und Zugführer und Hauptleute; diese die Majore; von den Zugführern, Hauptleuten und Majoren werden dem König drei Candidaten als Oberst vorgeschlagen, und einer vom König ausgewählt.

Auch in Thüringen war auf den 21. ein großer demokratischer Krawall angesagt. In Mellingen war demo­kratischer Kreistag und es wurde daselbst daselbst das Hecker­lied gesungen, sowie dann Hecker unter Flintenschüssen ein vielfältiges Hoch gebracht. In Weimar ging das Gerücht, daß 10,000 bis 12,000 Demokraten dieser Stadt einen Besuch abstatten wollten. Linientruppen besetzten das Cri- minalgericht und sperrten die Straße. Bis 1 Uhr Nachts blieb die Bürgerwehr von Weimar unter den Waffen. Die Sache endete, wie sich voraussehen ließ, mit endlicher Ver­lausung der 500 Volksversammler, von denen die Meisten mit schweren Köpfen ihre respectiven Wohnorte erreichten.

Frankreich.

Straßburg, 25. Aug. Im Laufe des gestrigen Ta­ges sind Befehle aus dem Kriegsministerium eingetroffen, denen zufolge Truppenverstärkungen nach dem südlichen Frankreich so rasch als möglich befördert werden sollen. Schon heute gehen Abtheilungen Infanterie von hier ab und in den nächsten Tagen werden denselben noch mehrere folgen. Wie es scheint, ist die italienische Frage ihrer Lösung nicht so nahe, wie das in öffentlichen Blättern be­hauptet wird.

In Folge eines von Paris in Straßburg eingetroffenen Ministerialbefehls werden alle irgend entbehrlichen Truppen zur Alpenarmee geschickt.

Paris, 24. Aug. — Der dritte und letzte Band der Aktenstücke der Untersuchungs-Kommission ist gestern ver­theilt worden und enthält Berichte der Präfekten über den Zustand ihrer resp. Departement nach der Juni - Insurrek­tion , telegraphische Depeschen von und nach Paris über diese Begebenheit; eine Statistik der seit dem 1. März 1848 freigewordenen oder begnadigten Gefangenen und Galeeren­sträflinge, so wie endlich die Protokolle der erecutiven Re- gierungskommission. Die Fabel von den 20,000 Galeeren­sträflingen , welche das Organ des Hrn. Thiers an der Juni-Insurrektion Theil nehmen ließ, bedurfte nicht erst dieser Statistik, um widerlegt zu werden. Dieser letzte Band bietet noch weniger Neues, als die zwei ersten Bände.

(Vom 25.) Außer oer vom Finanzminister beantragten Einkommensteuer sind der Nationalversammlung noch zwei wichtige Dekrete vorgelegt worden. Durch das erste wird die Oktroi-Abgabe auf das Fleisch wieder eingeführt, va die Erfahrung gezeigt hat, daß den Konsumenten durch deren Aufhebung kein Nutzen erwachsen ist und die Stadt Paris meh­rere Millionen ihres Einkommens verlor. Durch das andere wird den Kolonieen für die durch die Emancipation der Neger erlittenen Verluste eine Entschädigung von 90 Mil­lionen, in zehn Jahresraten zahlbar, bewilligt.

— Diesen Morgen um 10 Uhr ist in der Rue Anbrhle Boucher eine Fabneufabrik der legitimistischen Partei ent­deckt worden. Die Polizeikommissäre ließen einen ganzen Wagen voll weißer Fahnen mit Lilien auf die Polizei- präfektur bringen —• Der National warnt die Arbeiter, sich nicht von der legitimistischen Partei, welche die ge­drückte Lage der untern Klassen benützen wolle, zu einer Insurrektion anwerben zu lassen.

— Man versichert, daß General Cavaignac, durch die Erfahrungen der letzter» Tage belehrt, sich von dem Juste- milieu, das er versuchen wollte, wieder entfernt und zu der reinen republikanischen Linken zurückkehrt. Die royalistischen Bestrebungen in einem Theile der Nationalgarde sind kein Geheimniß mehr und Cavaignac scheint entschlossen zu sein energisch gegen sie aufzutreten.

— Gestern Abend war Ministerrath bei Cavaignac; der Polizeipräfekt stattete einen umfassenden Bericht über die Lage von Paris ab, er erklärte, daß die einzige wahr­scheinliche Bewegung jetzt eine lcgitimistifche sei, und daß

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