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Wien, 24. August. Die auf die Vorfälle von gestern bezüglichen öffentlichen Bekanntmachungen lauten: 1. Seit einigen Tagen ist die Stadt Wien und ihre Umgebung durch die Excesse der bei öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter in beständige Unruhe und Aufregung versetzt, in Folge deren das Vertrauen schwindet, Gewerbe und Handel stocken und das Wohl sämmtlicher Staatsbürger gefährdet ist. Der Ministerrath hat, durchdrungen von der Wichtigkeit der von ihm übernommenen Pflichten einhellig folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Das Ministerium übernimmt die unmittelbare Leitung aller Maßregeln zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit in der Residenz. Alle exekutiven Organe haben daher nur nach den Anordnungen des Ministeriums zu handeln. 2) Die Nationalgarde wird unmittelbar und allein dem Ministerium untergeordnet. 3) Auf allen Arbeitsplätzen, wo die gestrigen Unruhen stattfanden, ist die Arbeit eingestellt, und alle jene Arbeiter, welche daselbst beschäftigt waren, und neuerdings zu einer öffentlichen Arbeit zugelassen werden wollen, müssen sich über ihr bisheriges Verhalten auf den Bauplätzen, so wie über ihre Zuständigkeit ausweisen; wornach ihnen ein Arbeitsschein von dem betresienden Bczirkskommissariate ausgefertigt wird. Wien, den 24. August 1848.
Der Ministerrath: Wessenberg. Doblhoff. Latour. Krauß. Bach. Hornbost l. Schwarzer.
II. Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit kinschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern, wird hiermit verordnet: 1) Die Bestimmungen der §§. 70 und 71 des Strafgesetzbuches, 1. Theils, finden auch auf Widersetzlichkeiten gegen die Nationalgarde (einschließlich der Bürgerkorps und akademischen Legion) in Erfüllung ihres Beruses Anwendung. Wer sich also der Nationalgarde in Vollziehung ihres Dienstes mit gefährlicher Droht,ng oder wirklicher gewaltsamer Haudanlegung, obgleich ohne Waffen oder Verwundung und ohne Zusammenrottung widersetzt, macht sich des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit schuldig und wird mit schwerem Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. 2) Das unbefugte Tragen der Abzeichen der Nationalgarde und akademischen Legion wird als schwere Polizeiübertretung nach §. 88 des Srafgesetzbuches, 2. Theils, mit Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monate bestraft. Wien, den 24. August 1848.
Der Ministerräth:
Wesse nberg. Doblhoff. Latour. Krauß.
Bach. Hornbostl Schwarzer.
Der Sicherheitsausschuß hat sich heute definitiv aufge. löst; er beschloß, sich in einen Klub zu verwandeln, der seine Sitzungen im Saal zum goldenen Strauß in der Josephstadt halten wird. Der Genieindeausschuß hat sich hingegen für permanent erklärt.
In der heutigen Reichstagssitzung erklärte Dobblhof: Das M niftc thun muß über die gestrigen Vorfälle Auskunft geben. Die Herabsetzung des Lohnes erzeugte Mißstimmung; das Beharren darauf bewirkte theils, daß Akkord
arbeit eingegangen wurde, theils, daß der Gehorsam ausgekündigt ward, sich in Massen die Arbeiter zusammenrotteten und die Werkzeuge nicht abgeben wollten, wodurch es zum Zusammenstöße kam, der sechs Todte und viele Verwundete kostete. Das Ministerium übernahm nun die unmittelbare Leitung aller Angelegenheiten. (Bravo.) Gestern gelang es, die Ordnung herzustellen. Die Arbeit wurde eingestellt, wird aber solchen, die sich über ihr Verhalten ausweisen können, wieder ertheilt werden. Die Aufregung ist noch groß, doch hoffen wir Ruhe. Das Nähere später. Der vereinigte Sicherheitsausschuß betrachtet sich durch die Maßregel des Ministeriums als aufgelöst, und bat um formelle Anerkennung dieses, was gewährt wurde, unter dankbarer Anerkennung seiner Verdienste.
Auf die Interpellation Violands wegen der Auflösung des Sicherheits-Ausschusses und wegen der von den Garden verübten Grausamkeiten bemerkte sodann Doblhoff noch: Das Ministerium forderte den Gemeindeausschuß auf, seinen Hauptzweck, Entwerfung eines freisinnigen Entwurfes für die Gemeindevertretung, möglichst schnell zu vollenden. Es wird eingehen in die Untersuchung, glaubt aber, daß die ergriffenen Maßregeln nothwendig waren; das Ministerium wird alle Verfügungen der Oeffentlichkeit zur Beurtheilung übergeben.
Der Bericht über den Zusammenstoß selbst lautet übrigens je nach der Parteifärbung und Stimmung der Berichterstatter verschieden. Eine unparteiische Darstellung wird sich, wie es scheint, nicht in den ersten Tagen geben lassen. Soviel ist sicher, daß die durch Insulten und Hohn gereizten Nationalgarden die Grenzen der Mäßigung weit überschritten und vieles Blut unnöthig vergossen haben. Die Zahl der Verwundeten ist von Seite der Nationalgarde fünf Mann, von der Sicherheitswache wurden 11 Mann verwundet und 1 Mann meuchlings ermordet, von den Arbeitern sind 6 auf dem Platz geblieben und 68, worunter 10 Weiber, liegen schwer verwundet im Spital der barmherzigen Brüder. Die Zahl der Leichtverwundeten, die sich verbinden ließen, dürste wohl auf 60 sich belaufen.
Die bereits von uns beschriebene Prozession der Arbeiter gab die Veranlassung zum Ausbruche des Kampfes. Die am Ausgange des Praters aufgestellten berittenen Nationalgarden, , von den vorüberziehenden Arbeitern vielfach verhöhnt, nahmen' diese endlich in die Flanken und hieben unbarmherzig ein, während die Nationalgarde zu Fuß die Haufen mit gefälltem Bajonette in den Wald und bis zum Donauarme verfolgten. Ein Augenzeuge hat uns mündlich versichert, daß einige in die Donau getrieben und dort umgetommen seien. Die im Augarten inzwischen aufs Neue gebildeten Arbeiterhaufen zogen sich gegen den Tabor, wurden aber von einem anhaltenden Pelotonfeuer der Na- tionalgarde begrüßt und über die Brücke verjagt. Am Ende der Jägerzeile griffen die aus einem Verhaue feuernden Arbeiter an. Das Verhau wurde mit Sturm genommen und der darin befindliche Haufe ins Bahngebäude gedrängt. Vor diesem Gebäude wurde die Nat.-Garde mitKatzenmusik und Steinhagel empfangen, doch nahmen sie das Gebäude beim er-